FAQs - Referent:innen & Fortbildungsleitungen

Antworten auf häufige Fragen von Anbieterinnen und Anbietern von Lehrkräftefortbildungen zur (möglichen) Zusammenarbeit mit dem KOS:

Jedes Kompetenzzentrum in Niedersachsen ist für die Lehrkräftefortbildung in einer ihm zugewiesenen Region zuständig. Dazu wurde in jedem einzelnen Fall eine Vereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der jeweiligen lehrerbildenden Universität bzw. Einrichtung der Erwachsenenbildung geschlossen. Damit gelten in jeder Region bzw. bei jedem Kompetenzzentrum die (formellen) Rahmenbedingungen der jeweils übergeordneten Mutterhäuser (Universitäten bzw. Erwachsenenbildungsstätten).

In Einzelfällen können sich diese im Detail voneinander unterscheiden; maßgeblich und bindend für das KOS bei der Vergabe von Dienstleistungsverträgen und der Buchung von fortbildendem Personal sind — sofern keine KOS-spezifischen Sonderregulungen gelten — stets die formellen Statuten und Vorgaben der Universität Osnabrück.

Besondere Regelungen gelten überdies bei der Vergabe von Lehraufträgen an Mitarbeiter:innen der Universität Osnabrück (sog. "Interne"): Hier hat das KOS die geltenden Honorarobergrenzen für hausinternes Personal zu beachten, so dass sich für dieses bei einer Zusammenarbeit mit dem KOS u.U. geringere Honorarobergrenzen ergeben können als bei einer Tätigkeit für ein anderes Kompetenzzentrum (dann allerdings als "externe:r Referent:in").

Wenige Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin übersenden wir Ihnen alle Unterlagen, Dokumente und letzte Hinweise, die Sie für die Umsetzung Ihrer Veranstaltung vor Ort benötigen. Sollten Sie bis drei Tage vor dem Termin noch nichts von uns gehört haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend!

Sollten Sie aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des KOS liegen, eine geplante Fortbildungsveranstaltung kurzfristig absagen müssen, was im Anschluss zum Ausfall dieser Veranstaltung führt, so haben Sie keinerlei Anspruch gegenüber dem KOS auf Zahlung etwaiger Honorar- oder Reisekosten (auch nicht anteilig). Sofern nicht unmittelbar Einvernehmen über eine zeitnahe Ersatzveranstaltung erzielt und ein Ersatztermin anberaumt wird, werden sämtliche schriftliche wie mündliche Abmachungen zwischen Ihnen und dem KOS aufgrund der von Ihnen nicht wie vereinbart erbrachten Dienstleistung als gegenstandslos erachtet.

Sollte eine kurzfristige Absage durch das KOS zum Ausfall einer Veranstaltung führen, so regelt der im Vorfeld geschlossene Dienstleistungsvertrag (Honorarvertrag) Einzelheiten zur Höhe einer ggf. anfallenden Kompensation.

Sie forschen zu schul- und unterrichtsrelevanten Themen und wollen Ihre Expertise und Erkenntnisse in die Lehrkräftefortbildung einspeisen? Klasse!

Grundsätzlich ist es uns möglich, Ihnen im Rahmen eines Lehrauftrags ein Honorar zu zahlen. Als Referent:in reichen Sie uns Ihren Vorschlag für eine Lehrkräftefortbildung schriftlich ein (zum Verfahren s.  hier). In diesem Zuge teilen Sie uns alle inhaltlich relevanten Informationen zur angedachten Veranstaltung (Beschreibung, Zielsetzung, geplante Methodik und Format) mit, können gegebenenfalls aber auch weitere Planungsdetails wie gewünschter Zeitpunkt der Fortbildung oder Veranstaltungsort (nach Möglichkeit innerhalb des Gebiets Stadt/Landkreis Osnabrück!) mit angeben. Auf Basis Ihres jeweiligen Planungsstandes stimmen wir uns im Falle einer Annahme für die dann notwendige Ausschreibung im  NLC individuell mit Ihnen ab und übernehmen des Weiteren für Sie

  • das Anmeldeprozedere,
  • das Teilnehmendenmanagement (einschließlich Rechnungsbearbeitung und Teilnahmebescheinigungen),
  • die Stellung des benötigten Equipments vor Ort bzw. des Online-Konferenzraums (BigBlueButton)

sowie optional

  • die Suche und Buchung einer geeigneten Räumlichkeit und
  • die Planung und Organisation einer Vor-Ort-Verpflegung (Catering).

Die dafür anfallenden Kosten werden mit allen weiteren im Vorfeld kalkulierbaren Kosten (also auch Ihren Honorar-, Reise- und ggf. Übernachtungskosten) auf die Teilnehmenden umgelegt und in der Ausschreibung als Teilnahmegebühr ("Kosten") ausgewiesen.

In besonderen Fällen können Drittmittel beim Land Niedersachsen beantragt werden, sofern Ihre Fortbildung einem bildungspolitischen Schwerpunktthema zugeordnet werden kann und entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung wird dann für die Teilnehmenden kostenfrei gestellt.

Sie brennen für ein schulrelevantes Thema und wollen Lehrkräfte an Ihrer Expertise teilhaben lassen? Wunderbar!

Als Referent:in reichen Sie uns Ihren Vorschlag für eine Lehrkräftefortbildung schriftlich ein (zum Verfahren s.  hier). In diesem Zuge teilen Sie uns alle inhaltlich relevanten Informationen zur angedachten Veranstaltung (Beschreibung, Zielsetzung, geplante Methodik und Format) mit, können gegebenenfalls aber auch weitere Planungsdetails wie gewünschter Zeitpunkt der Fortbildung oder Veranstaltungsort (innerhalb des Gebiets Stadt/Landkreis Osnabrück!) mit angeben. Auf Basis Ihres jeweiligen Planungsstandes stimmen wir uns im Falle einer Annahme für die dann notwendige Ausschreibung im  NLC individuell mit Ihnen ab und übernehmen des Weiteren für Sie

  • das Anmeldeprozedere,
  • das Teilnehmermanagement (einschließlich Rechnungsbearbeitung und Teilnahmebescheinigungen),
  • die Stellung des benötigten Equipments vor Ort bzw. des Online-Konferenzraums (BigBlueButton)

sowie optional

  • die Suche und Buchung einer geeigneten Räumlichkeit und
  • die Planung und Organisation der Vor-Ort-Verpflegung (Catering).

Die dafür anfallenden Kosten werden mit allen weiteren im Vorfeld kalkulierbaren Kosten (also auch Ihren Honorar-, Reise- und ggf. Übernachtungskosten) auf die Teilnehmenden umgelegt und in der Ausschreibung als Teilnahmegebühr ("Kosten") ausgewiesen.

In besonderen Fällen können Drittmittel beim Land Niedersachsen beantragt werden, sofern Ihre Fortbildung einem bildungspolitischen Schwerpunktthema zugeordnet werden kann und entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung wird dann für die Teilnehmenden kostenfrei gestellt.

Als Lehrende:r im Landesdienst, ob an einer niedersächsischen Schule oder Universität, können Sie sich bei Interesse ebenfalls in der Lehrkräftefortbildung einbringen. Allerdings ist der Dienstherr zuvor von Ihnen über Ihr Vorhaben zu informieren; dabei müssen Sie auch klären, inwieweit es Ihnen neben Ihrer hauptamtlichen Tätigkeit gestattet ist, im Nebenerwerb auf Honorarbasis Schulungen bzw. Fortbildungen anzubieten. Letztlich handelt es sich um individuelle Einzelfallentscheidungen, bei deren Klärung wir Ihnen gerne behilflich sind.

Dennoch möchten wir Ihnen dringend empfehlen, bereits vor einer Kontaktaufnahme mit uns entsprechende Schritte eingeleitet zu haben und das Einverständnis Ihres Dienstherrn bzw. Ihrer Schulleitung bereits vorliegen zu haben.

Informationen für Fortbildner:innen : Handreichung für Lehrkräftefortbildungen

Das "Freiburg Advanced Center of Education (FACE)", eine Gemeinschaftseinrichtung für Lehrkräftefortbildungen der Universität, der Pädagogischen Hochschule und der Hochschule für Musik (alle Freiburg i.Br.), hat eine frei zugängliche Handreichung veröffentlicht, in der Anregungen, Methoden, Tools und Beispiele sowie theoretische Grundlagen und empirische Befunde für wirksame Faktoren von Lehrkräftefortbildungen dargestellt werden.

Zudem finden Sie dort ein Rahmengerüst, an dem Sie sich bei der Gestaltung und Planung Ihrer eigenen Fortbildungsveranstaltung orientieren können.