Aktuelle Veranstaltungen

9. Osnabrücker Insolvenzrechtstag am 18. September 2026

Der 9. Osnabrücker Insolvenzrechtstag findet am 18. September 2026, ab 8:00 Uhr 

  • in den Räumlichkeiten des European Legal Studies Institute (ELSI) der Universität Osnabrück

statt. 

Dieser wird von dem Institut für Insolvenzrecht und Sanierung in Weser-Ems und Bremen e.V. in Kooperation mit dem CUR e.V. veranstaltet. Das Programm finden Sie  an dieser Stelle (PDF, 365 kB).

Eine Anmeldung ist bis zum 04. September 2026 möglich.

 Zur Anmeldung

 

Frühere Veranstaltungen

Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht am 03. Juni 2026, 17:30

Die Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht finden am 03. Juni 2026, 17:30

  • in der Cafeteria des Juridicums (Heger-Tor-Wall 14, 49078 Osnabrück)

  • online als Webinar auf Zoom

statt.

Das Thema lautet:

»Anwalt 2.0 – Wie KI den juristischen Beruf neu definiert«
Dr. Justus Gaden, Wirtschaftsanwalt, NEON, Berlin

Künstliche Intelligenz verändert den juristischen Beruf grundlegend – von automatisierter Recherche bis hin zu Vertragsgestaltung und Due Diligence. Viele dieser Anwendungen sind bereits heute im Einsatz und prägen den Arbeitsalltag in Kanzleien spürbar. Doch was bedeutet das konkret für die Rolle von Jurist:innen? Im Vortrag zeigt Dr. Justus Gaden, Wirtschaftsanwalt bei der Kanzlei NEON in Berlin, anhand praxisnaher Beispiele, wie KI den Rechtsmarkt verändert und wo ihre Chancen und Grenzen liegen. Im Fokus stehen typische Use Cases sowie die Frage, wie sich die Zusammenarbeit mit Mandant:innen durch KI wandelt.

Welche Aufgaben bleiben, welche verändern sich – und welche neuen Anforderungen entstehen? Der Vortrag soll eine praxisnahe Orientierung geben und Raum bieten, die noch offenen Fragen einer sich rasant verändernden Berufswelt gemeinsam zu diskutieren.

Zur  Anmeldung

Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht am 22. April 2026, 17:30

Die Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht finden am 22. April 2026, 17:30

  • in der Cafeteria des Juridicums (Heger-Tor-Wall 14, 49078 Osnabrück) und
  • als Webinar auf Zoom

statt.

Das Generalthema lautet:

Digitalisierung der Streitbeilegung

»Erprobung des Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit: Überblick zu Verfahrensregelungen und begleitendem Digitalisierungsprojekts«
Julian Udich,  Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin

»Vom Prompt zum Schiedsspruch - Der Einsatz künstlicher Intelligenz durch Schiedsgerichte«
RA Dr. Dominik Stefer, LL.M. (McGill), Borris Hennecke Kneisel, Köln

 

Digitale Lösungen versprechen große Effizienzgewinne in der Streitbeilegung. Unsere Referenten berichten über zwei spannende Aspekte dieser Entwicklung:
In der staatlichen Gerichtsbarkeit soll ein Online-Verfahren es zukünftig ermöglichen, Ansprüche mit niedrigem Streitwert in einem nutzerfreundlichen Verfahren mittels einer bundesweit einheitlichen und digitalen Plattform geltend zu machen. Julian Udich, der im BMJV mit der rechtlichen und technischen Umsetzung des Online-Verfahrens betraut ist, wird uns dieses innovative Vorhaben vorstellen.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist aufgrund flexibler Strukturen und Verfahrensregeln besonders aufnahmefähig für neue technologische Ansätze. Derzeit stellt sich vor allem die Frage nach Einsatzmöglichkeiten von KI und deren rechtlichen Grenzen. Dominik Stefer, der als Anwalt für die Schieds-Boutique Borris Hennecke Kneisel in Köln tätig ist, wird diese Entwicklung für uns beleuchten.

Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht am 28. Januar 2026, 17:30

Die Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht finden am 28. Januar 2026, 17:30

  • in der Cafeteria des Juridicums (Heger-Tor-Wall 14, 49078 Osnabrück) und
  • als Webinar auf Zoom

statt.

Das Generalthema lautet:

Asset Protection – Zwischen Wissenschaft und Gestaltungspraxis

»Catch Me If You Can? Grundlagen, Funktionen und rechtliche Grenzen privaten Vermögensschutzes«
Dr. Felix Aiwanger, Wiss. Ref., Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

»Strategien des Vermögensschutzes in der Gestaltungspraxis«
Maike Tallen, Vorstandsvorsitzende des INSTITUT FÜR INSOLVENZRECHT UND SANIERUNG IN WESER-EMS UND BREMEN e.V. (IFIS)

 

Besteht ein einredefreier Anspruch, ist der Schuldner verpflichtet, diesen zu erfüllen. Was zunächst wie eine Selbstverständlichkeit aus dem ersten Studiensemester klingt, wird indes durch sogenannte Asset-Protection-Strategien in Frage gestellt. Diese zielen darauf ab, Vermögenswerte dem Vollstreckungszugriff zu entziehen oder gegen zukünftige Haftungsrisiken abzusichern. Häufig werden sie mit missbräuchlichen Gestaltungen assoziiert – etwa bei Ex-Ehegatten, haftungsgefährdeten Ärzten und Managern oder Wirtschaftsstraftätern. Doch nicht jede Form der Vermögenssicherung ist von vornherein zu beanstanden. Auch redliche Vermögensinhaber können ein legitimes Interesse daran haben, ihr Eigentum vor unvorhersehbaren, existenzbedrohenden Haftungsfällen, beruflichen Risiken oder politisch-ökonomischen Unsicherheiten zu schützen. Es geht dabei um die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundbausteine derartiger Strategien und ihre Bewertung im Spannungsfeld zwischen Gläubigerschutz und berechtigtem Individualinteresse. Die beiden Referenten beleuchten die Thematik dabei sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Perspektive.