FAQ-Bereich
Zunächst ist das sog. Kurssystem zu absolvieren, im Rahmen dieser Basisveranstaltungen muss die Zwischenprüfung erworben werden. Die Prüfungsleistungen des Kurssystems werden dabei automatisch auf die Zwischenprüfung angerechnet. Des Weiteren muss eine einzelne Prüfungsleistung im Bereich der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften erbracht werden ("WiSo-Schein"). Weiterhin müssen die sog. Fortgeschrittenenübungen absolviert werden, diese können jedoch schon begonnen und abgelegt werden, wenn noch nicht alle Leistungen des Grundstudiums abgelegt wurden. Alle genannten Abschnitte zusammen sind wiederum Voraussetzung für die Zulassung zur (staatlichen) Ersten Juristischen Prüfung, früher: 1. Staatsexamen. Siehe beispielhafte Studienplanung. (PDF, 329 kB)
Phasen des Jurastudiums
Das Jurastudium gliedert sich in drei Hauptphasen:
- 1. Phase: Kursystem "Grundstudium" (1. - 4. Semester) Diese erste Phase, die die Semester 1 bis 4 umfasst, ist als Kursystem im "Grundstudium" organisiert. Innerhalb dieser Phase ist eine Zwischenprüfung integriert, die spätestens im 4. Semester abzulegen ist.
- 2. Phase: Schwerpunktbereichsausbildung und Examensvorbereitung (5. - 8. Semester) Die zweite Phase erstreckt sich über die Semester 5 bis 8 und widmet sich der Schwerpunktbereichsausbildung (über 2 Semester). In dieser Zeit müssen Studierende die Leistungsnachweise erwerben, die für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung und zur Schwerpunktbereichsprüfung erforderlich sind (§§4,4a NJAG, §12 Abs. 1 SBPO). Außerdem beinhaltet diese Phase die Examensvorbereitung (OsnaRep).
- 3. Phase: Erste Prüfung (7. - 9. Semester) Die dritte Phase, die von den Semestern 7 bis 9 reicht, ist die "Erste Prüfung" im Sinne der Regelstudienzeit gemäß §1 Abs. 1 NJAG. Diese Prüfung setzt sich zusammen aus:
- Der Schwerpunktbereichsprüfung (30% der Gesamtnote)
- Der Pflichtfachprüfung (70% der Gesamtnote)
- 2 Klausuren im Zivilrecht aus dem Kurssystem
- 1 Klausur im Öffentlichen Recht aus dem Kurssystem
- 1 Klausur im Strafrecht aus dem Kurssystem
- 1 Klausur in einer Grundlagenveranstaltung
- 2 Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fachsäulen aus dem Kurssystem
Im Rahmen des Studiums müssen jeweils ein Grundlagenschein (z.B. Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Allg. Staatslehre) sowie ein Fremdsprachenschein erworben werden. Diese qualifizieren zudem sowohl für die Zulassung zur Studienarbeit, als auch zur Pflichtfachprüfung im Rahmen der 1. Juristischen Prüfung.
Einen Leistungsnachweis (Semesterabschlussklausur) aus dem Bereich der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften.
Hinweis: Das bisher verpflichtende wirtschaftswissenschaftliche Zusatzzertifikat (bestehend aus drei Leistungsnachweisen) kann dennoch freiwillig erworben werden!
- je eine Klausur und eine Hausarbeit in den 3 Hauptrechtsgebieten (ZR/ÖR/SR)
- Voraussetzung für das Bestehen der Übungen ist zudem, dass das Kurssystem in dem entsprechenden Rechtsgebiet erfolgreich absolviert wurde. Eine Teilnahme an den Prüfungen der Übungen ist jedoch auch vorher bereits möglich.
Um mit der Schwerpunktbereichsausbildung zu beginnen, muss die Zwischenprüfung bestanden worden sein und die Studierenden müssen sich mindestens im vierten Fachsemester befinden. Die Anmeldung kann jedes Semester erfolgen, in der Regel jedoch zu Beginn der vorausgehenden Semesterferien.
- Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen
- Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
- Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums
- Digital Law - Recht in der digitalen Gesellschaft
- Staat, Wirtschaft, Europa
- Deutsches und Europäisches Steuerrecht
- Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht
Einzelheiten zu den Schwerpunktbereichen entnehmen Sie bitte der Schwerpunktbereichs-Prüfungsordnung (SB-PO).
Im Rahmen der Schwerpunktbereiche müssen grundsätzlich Veranstaltungen im Umfang von 16 Semesterwochenstunden (SWS) belegt werden. Diese müssen u.a. aus Wahlpflichtkursen sowie Wahlkursen bestehen und dürfen maximal im Rahmen von 3 SWS auf Schlüsselqualifikationen entfallen. Die Schwerpunktbereichsausbildung ist durchschnittlich auf 2 Semester angelegt, wobei ggf. ein weiteres Semester für die Prüfungsphase (Präsentation der Studienarbeit sowie mündliche Prüfung) einkalkuliert werden muss, er kann jedoch – bei Bedarf – auf beliebig viele Semester verteilt werden.
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Studienarbeit und einer mündlichen Prüfung. In welcher Reihenfolge die Prüfungsteile erbracht werden, ist Ihnen überlassen.
Um zur Studienarbeit zugelassen zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an den Grundkursen des Fachbereichs im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht
- Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen zur Meldung zur Pflichtfachprüfung i.S.d. § 4 I Nr.1, III, V NJAG
- Zulassung zum Zeitpunkt der Antragsstellung im betreffenden Schwerpunkt und zum Zeitpunkt der Abgabe der Studienarbeit seit mind. zwei Semestern im betreffenden Schwerpunktbereich zugelassen
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung
Die Zulassung zur mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung setzt voraus, dass die Studierenden zur Schwerpunktausbildung zugelassen sind und mindestens Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 Semesterwochenstunden im Schwerpunktbereich besucht haben.
Die Note des Schwerpunktbereichs setzt sich hälftig aus der Note der Studienarbeit und der mündlichen Prüfung zusammen.
Einzelheiten zum Ablauf des Schwerpunktstudiums finden Sie in der Schwerpunktbereichs-Prüfungsordnung (SB-PO).
Schwerpunktbereichsprüfung im Rahmen der ersten Prüfung (30% der ersten Prüfung, §12 Abs. 3 NJAG 2009)
Die Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus zwei gleichgewichtigen Teilen zusammen: einer Studienarbeit und einer mündlichen Prüfung, die jeweils 50% der Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung ausmachen.
1. Studienarbeit (50%) gemäß §13 SPO
Die Studienarbeit gliedert sich in zwei Komponenten:
- 80% Ausarbeitung:
- Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich der Wahlpflichtkurse und der Wahlkurse eines Schwerpunktes, einschließlich der dazugehörigen Pflichtfächer.
- Für die Bearbeitung sind vier Wochen Zeit vorgesehen.
- Die Arbeit wird in der Regel im Rahmen eines Seminars erstellt.
- 20% Vortrag über die Arbeit:
- Hierbei handelt es sich um einen Vortrag, der den Inhalt der Studienarbeit präsentiert.
2. Mündliche Prüfung (50%) gemäß §14 SPO
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsgesprächen, die jeweils 50% der mündlichen Prüfungsnote ausmachen:
- 1. Prüfungsgespräch (50%) - ca. 12 Minuten:
- Gegenstand dieses ersten Prüfungsgesprächs sind die Wahlpflichtkurse des Schwerpunktes, einschließlich ihrer Bezüge zu den Pflichtfächern.
- 2. Prüfungsgespräch (50%) - ca. 12 Minuten:
- Gegenstand dieses zweiten Prüfungsgesprächs sind zwei vom/der Studierenden selbst bestimmte Wahlkurse aus dem Lehrangebot, ebenfalls einschließlich der Bezüge zu den Pflicht- und Wahlpflichtfächern.
Mündliche SP-Prüfung: Viermal jährlich
1. Termin: Ende Januar/Anfang Februar
2. Termin: März
3. Termin: Ende Juni/Juli
4. Termin: September
Eine Anmeldung ist bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen innerhalb der entsprechenden Anmeldezeiträume beliebig möglich.
Studienarbeit: Zweimal jährlich mit zwei Sonderabholterminen
1.Termin: Vorlesungsfreie Zeit zwischen WS und SS (Februar/März)
Sonderabholmöglichkeit (für diejenigen, die an B-Pflichtfachklausurendurchgang im April
teilnehmen): Mai
2. Termin: Vorlesungsfreie Zeit zwischen SS und WS (Juli-September)
Sonderabholmöglichkeit (für diejenigen, die an D-Pflichtfachklausurendurchgang im Oktober
teilnehmen): November
Eine Anmeldung ist bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen innerhalb der entsprechenden Anmeldezeiträume beliebig möglich.
Nähere Informationen hierzu werden immer auf der Seite des Prüfungsamtes veröffentlicht.
Die Klausurenphase ist immer in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit eines Semesters.
Der zeitliche Abstand zwischen Veröffentlichung der Termine durch die Vorlesungsplanung und den eigentlichen Klausuren beträgt in der Regel 4-5 Wochen.
Die Wiederholungsklausuren finden grundsätzlich in den ersten beiden Vorlesungswochen des folgenden Semesters statt; die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Das Staatsexamen (erste Prüfung) setzt sich aus zwei Hauptteilen zusammen: einer 70%igen Pflichtfachprüfung und einem 30%igen Schwerpunktbereich.
1. Pflichtfachprüfung (70%)
Die Pflichtfachprüfung gliedert sich weiter in Klausuren und eine mündliche Prüfung:
- Klausuren (64% der Pflichtfachprüfung): Es werden insgesamt 6 Klausuren geschrieben, aufgeteilt wie folgt:
- 3 Klausuren im Zivilrecht
- 2 Klausuren im Öffentlichen Recht
- 1 Klausur im Strafrecht
- Mündliche Prüfung (36% der Pflichtfachprüfung): Die mündliche Prüfung umfasst die Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.
2. Schwerpunkt (30%)
Der Schwerpunktbereich besteht aus einer Studienarbeit und einer mündlichen Prüfung:
- Studienarbeit (50% des Schwerpunkts): Die Studienarbeit setzt sich zusammen aus:
- Ausarbeitung (80% der Studienarbeit)
- Präsentation (20% der Studienarbeit)
- Mündliche Prüfung (50% des Schwerpunkts): Hier findet eine mündliche Prüfung im gewählten Schwerpunktbereich statt.
- Gemäß § 18 NJAG setzt der sog. Freiversuch (auch: "Freischuss") voraus, dass der Student sich (spätestens) zu dem Prüfungsdurchgang anmeldet, der auf das achte Fachsemester folgt, bei Beginn der Prüfungen ist man also im neunten Fachsemester. Um die Fristen hierfür einhalten zu können, gestattet es das NJAG, die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung erst nach der Pflichtfachprüfung zu absolvieren.
- Ebenso verhält es sich bezüglich der Alternative des sog. Abschichtens. Dabei können die 6 Prüfungen des staatlichen Teils in separaten Blöcken absolviert werden, z.B. zunächst nur die 3 Zivilrechtsklausuren geschrieben werden, 3 Monate später dann die weiteren 3 Klausuren aus Straf- und Öffentlichem Recht (s. hierzu § 4 II NJAG).
- Beide Varianten beinhalten Vor- und Nachteile, die jeder Student für sich abwägen muss: So kann bei Hintenanstellen des Schwerpunktbereichs die Studiendauer um 2-3 Semester verlängert werden, dies ist insbesondere für Studierende, die auf Leistungen des BAföG angewiesen sind, höchst problematisch (Förderungshöchstdauer – Regelstudienzeit!). Andererseits kann so die Vorbereitungszeit für die Pflichtfachprüfung ausgedehnt werden. Wiederum gegen die Umkehrung der vorgesehenen Studienreihenfolge spricht, dass es unmittelbar nach den Fortgeschrittenenübungen noch zu früh sein kann, in die Examensvorbereitung einzusteigen. So bieten neben den Fortgeschrittenenübungen insbesondere die Schwerpunktbereiche die Option, vorhandenes Wissen zu vertiefen sowie parallel dazu bereits erste Fächer für die staatliche Pflichtfachprüfung zu wiederholen. Die meisten Schwerpunkte weisen starke Bezüge zum Pflichtfachstoff der staatlichen Prüfung auf. Unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich haben Sie die Chance, während des Schwerpunktbereichs nicht nur einen besseren Überblick über das Studium im Generellen, sondern auch über die Prüfungssituationen zu gewinnen und Prüfungserfahrung zu sammeln – im Examen ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das LJPA.
Ein solcher Wechsel ist grundsätzlich möglich, jedoch nur bis zur verbindlichen Anmeldung zur Studienarbeit. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Schwerpunktbereich besteht hierbei nicht. Die Formulare zur Anmeldung/Ummeldung sind online zum Download bereitgestellt und können dann ausgefüllt samt Scheinen im Prüfungsamt vorgelegt werden.
Beachten Sie bitte: Ein Wechsel ist grundsätzlich nur innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums möglich, in dem sich generell zum Schwerpunktbereich angemeldet werden kann.
Gemäß § 4 NJAG müssen folgende Leistungen/Scheine absolviert worden sein:
- eine Grundlagenveranstaltung gem. § 4 I Nr. 1a)
- die Zwischenprüfung gem. § 4 I Nr. 1b)
- je eine Fortgeschrittenenübung (ZR/ÖR/SR) gem. § 4 I Nr. 1c)
- eine fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung/Sprachkurs gem. § 4 I Nr. 1d)
- eine Veranstaltung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gem. § 4 I Nr. 1e)
- eine Schlüsselqualifikation gem. § 4 I Nr. 1f)
- Praktikumsnachweise (3 x je 4 Wo. bei AmtsG/LandG, RA, Vwg-Behörde) gem. § 4 I Nr. 2
- Immatrikulation an einer niedersächsischen Hochschule gem. § 4 I Nr. 3
Bei Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das ausschließlich zuständige LJPA.
Leistungsübersicht aus dem Kurssystem
Privatrecht
3 Klausuren:
- Zivilrecht I - BGB AT/Schuldrecht AT I
- Zivilrecht II - Schuldrecht AT II/BT I
- Zivilrecht III/A und III (Vertragliche/Gesetzliche Schuldverhältnisse)
oder Zivilrecht III/B - Mobiliarsachenrecht
Öffentliches Recht
3 Klausuren:
- Öffentliches Recht I - Staatsorganisationsrecht
- Öffentliches Recht II/A - Grundrechte
- Öffentliches Recht II/B - Europarecht
oder Öffentliches Recht III - Allgemeines Verwaltungsrecht
Strafrecht
3 Klausuren:
- Strafrecht I - Allgemeiner Teil
- Strafrecht II - Besonderer Teil (Nichtvermögensdelikte)
- Strafrecht III - Besonderer Teil (Vermögensdelikte)
2 Hausarbeiten aus zwei unterschiedlichen Fachsäulen
Rechtswissenschaftliche Grundlagenveranstaltung (1 Klausur) i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 a) NJAG
Schlüsselqualifikation i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 f) NJAG
Fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung (1 Klausur) i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 d) NJAG
Veranstaltung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften § 4 Abs. 1 Nr. 1 e) NJAG
Übungen für Fortgeschrittene i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 c) NJAG
Privatrecht
1 Klausur
1 Hausarbeit
Öffentliches Recht
1 Klausur
1 Hausarbeit
Strafrecht
1 Klausur
1 Hausarbeit
Informationen zum Studienortwechsel und den hierfür erforderlichen Scheinen/Leistungsnachweisen finden Sie bei der Fachstudienberatung.
Ob und in welchem Umfang Leistungen aus anderen Studiengängen für das rechtswissenschaftliche Studium an der UOs anrechenbar sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Bitte vereinbaren Sie diesbezüglich einen persönlichen Termin/Telefonat mit der Fachstudienberatung.
- der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück bietet ein hervorragendes, kostenloses Repetitorium ( OsnaRep) an, dessen Leistungen kontinuierlich ausgebaut werden
- alternativ gibt es in Osnabrück selbstverständlich auch kostenintensive, kommerzielle Repetitorien
Hierzu exemplarisch einige realistische Stimmen ehemaliger wie aktueller Studierender des Fachbereichs Rechtswissenschaften, welche unkommentiert und ohne Ergänzungen/Auslassungen im Wortlaut übernommen wurden: zu den Erfahrungsberichten
Vertiefende Informationen erhalten Sie in der aktuellen Fassung des Studienführers.
Informationen zu Angeboten und Online-Kursen finden Sie auf der Seite der Universitätsbibliothek.