Zwei Stifte neben einem Notizbuch
Prüfungen und Klausuren
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Prüfungen und Klausuren

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über  HisInOne.

Anmeldung zu Klausuren der Fachbereiche 01 und 09

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist für die Klausuren der Fachbereiche 1 und 9 regelmäßig von den Anmeldefristen des Fachbereichs Rechtswissenschaften abweichen.

Die An-/Abmeldungen sind dort online meist bis eine Woche vor dem konkreten Termin möglich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Rücktritte grundsätzlich die Prüfungsordnungen des Fachbereichs 10 gelten.

Bei Fragen können Sie sich an das Prüfungsamt des Fachbereichs 10 wenden ( pajura@uni-osnabrueck.de).  

Anmeldung zu den Prüfungen des FB 10

Alle Studierende (Rechtswissenschaften und LL.B. Wirtschaftsrecht sowie Nebenfachstudierende) müssen sich zwingend an die vom Fachbereich Rechtswissenschaften auf dessen Homepage veröffentlichten Anmeldefristen halten. Die Studierenden des FB 10
melden sich über HisInOne zu den Prüfungen (Klausuren und Hausarbeiten) an, an denen sie teilnehmen möchten. 

Bitte stellen Sie sicher, dass die Anmeldung für den richtigen Studiengang erfolgt.
Studierende, die in Rechtswissenschaften und Wirtschaftsrecht eingeschrieben sind, melden sich bei Prüfungen, die beide Studiengängen betreffen, für die entsprechende Prüfung aus dem Studiengang Wirtschaftsrecht an.

Bitte beachten Sie außerdem:

  1. Melden Sie sich in Ihrem eigenen Interesse frühzeitig innerhalb der Anmeldefrist an.
  2. Der Nachweis der Prüfungsanmeldung ist zu Ihrer eigenen Sicherheit auszudrucken und aufzubewahren.
  3. Im Falle technischer Probleme oder sonstiger Hindernisse schreiben Sie dem Prüfungsamt rechtzeitig innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail an  pajura@uni-osnabrueck.de, damit eine Anmeldung durch das Prüfungsamt erfolgen kann. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist der Verweis auf technische Probleme NICHT AUSREICHEND und führt NICHT zu einer Anmeldung!

ACHTUNG!
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Nachmeldung grundsätzlich ausgeschlossen!

Abmeldungen von Prüfungen sind ohne besonderen Grund nur innerhalb der Anmeldefrist möglich. Bei Erkrankung am Prüfungstermin ist eine Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Prüfungsamt möglich.

Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an  pajura@uni-osnabrueck.de an das Prüfungsamt.

Ab dem Sommersemester 2017 ist die erfolglose Teilnahme an den Abschlussklausuren nicht länger Voraussetzung für die Teilnahme an den Wiederholungsklausuren. Die Studierenden können also wählen, ob sie an der regulären Abschlussklausur oder an der Wiederholungsklausur teilnehmen wollen.
Wir empfehlen im Hinblick auf das Erfordernis der Zwischenprüfung und des Kurssystems jedoch, die zur Verfügung stehenden Klausurmöglichkeiten frühzeitig und vollumfänglich wahrzunehmen.

Beachten Sie, dass eine Anmeldung zu den jeweiligen Klausuren innerhalb der Anmeldefrist -wie gewohnt- zwingend erforderlich ist. Bei Problemen wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an das Prüfungsamt.

Eine Teilnahme an den Wiederholungsklausuren zur Notenverbesserung bleibt ausgeschlossen.

Das gilt nicht für Klausuren aus den Großen Übungen, diese können derzeit zu Übungszwecken beliebig oft mitgeschrieben werden.

Die Studenten des Wirtschaftsrechts (LL.B.) müssen selbstverständlich die Freiversuchsregelung beachten, wenn Sie den Freiversuch wahrnehmen wollen!

Hinweise zur Verwendung des Klausurdeckblattes

Den Klausuren des Fachbereichs 10 ist stets das vollständig ausgefüllte und – nur durch die
Matrikelnummer (!) – unterschriebene Deckblatt voranzuheften.

Zur Klausur sind unbedingt ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) sowie der Studentenausweis mitzubringen. Beides ist bereit zu halten und auf Verlangen vorzuzeigen.

Das Deckblatt ist zusammen mit den mitzubringenden Ausweisen in einer Ecke des Tisches gut sichtbar abzulegen.

Auf dem Deckblatt sind die erforderlichen Angaben zu ergänzen. Die Matrikelnummer in dem grau unterlegten Feld kann durch Sie eingetragen werden oder aber bei der Kontrolle durch die Aufsichtsperson.
Ferner ist durch Sie anzugeben, für welchen Studiengang oder ggf. welche Studiengänge Sie die Klausur erbringen wollen. In diesem Zusammenhang sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie sich im Vorfeld zu jeder von Ihnen zu schreibenden Klausur innerhalb der entsprechenden Fristen anmelden müssen. Zu beachten ist unbedingt, dass Sie für die Anmeldung unter OPIuM den richtigen Weg wählen:

  • Wollen Sie im Rahmen des Bachelor-Studiengangs an einer Klausur teilnehmen, dann müssen Sie unter „direkt zu Prüfungen An-/Abmelden“ auf „Wirtschaftsrecht“ klicken, um sich so verbindlich auf den dementsprechenden Prüfungssatz anzumelden.
  • Wollen Sie eine Klausur im Dipl.-Studiengang schreiben, dann ist „Rechtswissenschaften“ auszuwählen.
  • Wollen Sie die Klausur auf beide Studiengänge einbringen, dann ist auch eine Anmeldung auf beide Prüfungssätze erforderlich, d.h. Sie müssen sich einmal auf „Wirtschaftsrecht“ und einmal auf „Rechtswissenschaften“ anmelden. Eine nachträgliche Anrechnung aus dem Studiengang Rechtswissenschaften auf den Bachelorstudiengang istausgeschlossen (siehe den Hinweis auf dem Deckblatt).

Durch Ihre Unterschrift (nur Matrikelnummer) versichern Sie die Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben sowie die Kenntnisnahme von den auf dem Deckblatt aufgeführten Hinweisen. Es ist daher ratsam, sich bereits im Vorfeld der anstehenden Klausuren das Deckblatt in Ruhe anzuschauen.

Das Deckblatt ist Ihrer Klausur als erste Seite voranzuheften. Bitte tragen Sie selber Sorge dafür, dass Ihnen ein Tacker zur Verfügung steht.

Für die erfolgreiche Bearbeitung der Aufgabenstellungen ist der Einsatz von KI auch weiterhin NICHT erforderlich. Der Nutzen KI-generierter Unterstützung in juristischen Arbeiten ist derzeit, auch wegen der Fehleranfälligkeit, noch unklar.
Falls Sie sich, auf eigenes Risiko, entscheiden, KI-generierte Unterstützung einzusetzen, müssen Sie Folgendes beachten:

  1. Von KI-basierten Sprachmodellen wie z.B. ChatGPT, Jasper Chat, ChatSonic, Neuroflash etc. erstellte Texte, Gliederungen, Schemata o.ä. sind, wie andere Textübernahmen auch, als Zitat auszuweisen und in der Fußnote zu belegen durch Angabe des jeweiligen Programmes, der gestellten Frage und des Fragedatums. Das gilt entsprechend für Wiedergaben ohne direktes Zitat.
  2. Recherchen zum Zusammenstellen von Literatur und/oder Urteilen, die über KI erfolgt sind, sind zu Beginn der Arbeit in einer der ersten Fußnoten kenntlich zu machen.
  3. Die generierten Texte/Vorlagen/Recherecheergebnisse sind aufzubewahren und auf Verlangen des Prüfers/der Prüferin oder des Prüfungsamtes vorzulegen. Die Prüfer:innen können auch verlangen, dass die Texte/Vorlagen/Rechercheergebnisse der abzugebenden Arbeit beizufügen sind.
  4. Die Studierenden müssen, wie bislang auch, eine eigenständige Leistung erbringen. Das Risiko mangelnder Eigenständigkeit wegen zu umfangreicher Textübernahmen bleibt bei den Bearbeiter:innen.
  5. Nicht ausgewiesene Übernahmen können als Täuschungsversuch gewertet werden.
  6. Die Nutzung von KI kann u.a. urheberrechtliche Fragen aufwerfen. Die möglichen Risiken liegen bei den Nutzer:innen.

Studiendekanat/Prüfungsamt, 15.05.2023

Die Klausuraufgabe wird über den Dienst "Vips" in  StudIP zur Verfügung gestellt. Stellen Sie sicher, dass Sie in die jeweilige Veranstaltung bei StudIP eingetragen sind. Die Teilnahme an Open-Book-Klausuren setzt eine fristgemäße Anmeldung über die Prüfungssoftware CAMPUS voraus.

Die empfohlene Bearbeitungszeit für die Aufgabe beträgt regelmäßig 2 Stunden (bei Klausuren im Rahmen der Großen Übung 3 Stunden), die Bearbeitungsfrist endet üblicherweise nach 5 Stunden (beachten Sie ggf abweichende Angaben in den Bearbeitungshinweisen zur konkreten Klausur, die diesen allgemeinen Hinweisen stets vorgehen).

Die Aufgabe wird zu Beginn der Bearbeitungszeit unter „Vips“ freigeschaltet. Ihre Lösung müssen Sie rechtzeitig vor dem Ende der Bearbeitungsfrist als speicher- und ausdruckfähige PDF-Datei in StudIP unter „Vips“ hochladen.

Achtung: Vergewissern Sie sich, dass Sie die korrekte Datei mit Ihrer Lösung zum Upload auswählen. Das Hochladen kann je nach Verbindung einige Minuten dauern; ein verspäteter Upload kann nicht mehr als fristgemäß abgegebene Klausur gewertet werden. Um dieses Risiko zu minimieren, empfehlen wir Ihnen, die Lösung bei Einsendeschluss 18.00 Uhr spätestens um 17.30 Uhr hochzuladen. Sie sehen nach der Online-Abgabe einer Lösung einen grünen Haken, erhalten aber keine separate Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Bearbeitung. Der grüne Haken erscheint systemseitig auch dann, wenn versehentlich keine Datei ausgewählt und hochgeladen wurde und die Lösung „leer“ eingeht. Beachten Sie bitte, dass nach Ende der Abgabefrist eingereichte Lösungen grundsätzlich nicht bewertet werden können, und zwar unabhängig davon, ob eine Lösung zwar fristgemäß, aber versehentlich ohne Dateianhang eingereicht wurde, oder ob eine Lösung (nebst Datei) verspätet hochgeladen wurde. Zu Ihrer Sicherheit können Sie die Klausur zusätzlich per Email (mit Anhang der pdf-Datei) an die Adresse  klausurabgabe-jura@uni-osnabrueck.de senden. Auf diese Weise können Sie selbst überprüfen, ob Sie eine Datei angehängt haben. Beachten Sie, dass auch diese E-Mail vor Ende der allgemeinen Bearbeitungsfrist eingehen muss.

Sofern die Bearbeitungshinweise keine anderslautenden Vorgaben hinsichtlich der Formalia und der Umfangsbegrenzung machen, gilt Folgendes: Verfassen Sie Ihre Klausur mit 2 cm Rand links, 6 cm Rand rechts, Zeilenabstand 1,5 bei Schriftgröße 12p für Arial (Text). Der maximale Umfang der Lösung ist – sofern nicht anders angegeben – 25.000 Zeichen (ohne Deckblatt, einschließlich Leerzeichen). Bitte geben Sie an, wie viele Zeichen ihre Lösung hat. Beachten Sie, dass eine nicht nur geringfügige Überschreitung der Umfangsbegrenzung sowie die Nichtbeachtung sonstiger vorgeschriebener Formalia grundsätzlich zu Punktabzug führen kann. Sie können ihre Klausur auch von Hand schreiben und als eingescanntes PDF hochladen, was aber evtl. viel Speicherplatz benötigt und zu technischen Schwierigkeiten führen kann.

Bitte verfassen Sie eine klausurmäßige Lösung, ohne Zitate oder Literaturangaben, weder in Fußnoten noch im Text (natürlich mit der Ausnahme von Gesetzesangaben). Als Hilfsmittel dürfen Sie alle Lehrbücher, Kommentare, Skripten, Schemata und eigene Notizen verwenden, ebenso alle Rechtsdatenbanken. Sie müssen den Text Ihrer Lösung selbst formulieren; die Übernahme ganzer Sätze oder gar Textpassagen aus dem Schrifttum, prüferseitigen Lösungshinweisen zu früheren Prüfungen und/oder dem Internet ist unzulässig und kann durch Plagiatssoftware aufgedeckt werden.
Unzulässig ist es, sich von anderen Personen bei der Abfassung der Lösung helfen zu lassen, sich mit diesen abzusprechen oder von den Lösungen anderer Bearbeiter abzuschreiben. Entsprechende Arbeiten werden als Täuschungsversuche gewertet.

Versehen Sie Ihre Klausur mit Ihrer Matrikelnummer (am besten in der Kopfzeile jeder Seite) sowie mit Seitenzahlen.

Am Ende Ihrer Lösung fügen Sie bitte folgende Erklärung an:
„Ich versichere, dass ich diese Arbeit ohne fremde Hilfe und ohne unzulässige Hilfsmittel verfasst habe.“

Stand: 09.07.2021

I. Klausuren / Hausarbeiten

  • Im Studiengang „Rechtswissenschaften“ besteht für die „normalen“ Prüfungen (nicht: Schwerpunktprüfungen) grds. kein Versuchskontingent, so dass ein Nichterscheinen zur Prüfung prüfungsrechtlich für sich keine negativen Folgen hat und ein förmlicher Rücktritt nicht zwingend notwendig ist. Bei Nichterscheinen wird ein entsprechender Vermerk (NE) in die Leistungsübersicht aufgenommen. Beachten Sie aber, dass bestimmte Prüfungen vor Ablauf der Zwischenprüfungsfrist nur in einer bestimmten Häufigkeit angeboten werden.
  • Bei krankheitsbedingter Verhinderung können Sie von der Prüfungsanmeldung zurücktreten. Hierzu reichen Sie bitte unter Angabe der entsprechenden Prüfung so schnell wie möglich, spätestens aber bis zwei Wochen nach der Prüfung ein ärztliches Attest im Prüfungsamt des Fachbereichs ein (Einwurf in den Fristenbriefkasten oder Übersendung eines Fotos/Scans per E-Mail). Ergänzen Sie in jedem Fall noch folgende Angaben auf dem Attest bzw. fügen Sie diese bei: Name, Matrikelnummer, Studiengang, Name und Datum der Prüfungen, von denen Sie zurücktreten möchten.
    Wichtig: Aus dem Attest muss die Art der Beeinträchtigung hervorgehen (z.B. durch Angabe des ICD-10-Codes). Alternativ können Sie das unter Downloads erhältliche Formular zur Feststellung von Prüfungsunfähigkeitverwenden.

ACHTUNG: Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht als Nachweis nicht aus!

  • Sollten Sie während einer Prüfung erkranken, teilen Sie dies dem Aufsichtspersonal sowie (im Anschluss per E-Mail) dem Prüfungsamt mit und suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, um Ihren Zustand dokumentieren zu lassen, sofern Sie einen förmlichen Rücktritt beantragen möchten.
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten ist im Falle einer akuten Erkrankung nicht möglich.

Besonderheiten Zwischenprüfung
Bei einem Rücktritt wird der krankheitsbedingt versäumte Prüfungsversuch für die Zwischenprüfung nicht automatisch verschoben. Nur wenn Sie bei einer Prüfung verhindert sind, die letztmalig vor Ablauf Ihrer Zwischenprüfungsfrist angeboten wird (= Prüfungen im dritten und vierten Semester), können Sie bei unverzüglicher Mitteilung und Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung die Verschiebung der Zwischenprüfungsfrist für die versäumte Prüfung beantragen.

Bei Problemen im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung oder längerer Erkrankung melden Sie sich umgehend beim Prüfungsamt.

II. Abschlussprüfungen (Mdl. Schwerpunktprüfung / Studienarbeit (Abholung, Abgabe und Präsentation)

  • Bei den Schwerpunktprüfungen ist bei Nichtantritt/Nichtabholung eine unverzügliche Krankmeldung mit amtsärztlichem Attest erforderlich.
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Studienarbeit ist bei akuten Erkrankungen nicht möglich. Bei Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung ist ein Rücktritt möglich.

Stand: 18.01.2024

I. Prüfungsleistungen (Klausuren/mündliche Prüfungen/Hausarbeiten)

  • Bei krankheitsbedingter Verhinderung können Sie von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten. Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Hierzu reichen Sie bitte unter Angabe der entsprechenden Prüfung ein ärztliches Attest (mit ICD-10-Code) im Prüfungsamt des Fachbereichs ein. Ergänzen Sie in jedem Fall noch folgende Angaben auf dem Attest bzw. fügen Sie diese dem Attest bei: Name, Matrikelnummer, Studiengang, Name und Datum der Prüfungen, von denen Sie zurücktreten möchten. Alternativ können Sie das unter Downloads erhältliche Formular zur Feststellung von Prüfungsunfähigkeit verwenden.
    ACHTUNG: Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht als Nachweis nicht aus!
  • Das Attest kann auch noch bis zu zwei Wochen nach der Klausur oder mündlichen Prüfung eingereicht werden. Sollten Sie längerfristig erkrankt sein, teilen Sie dies dem Prüfungsamt mit.
  • Sollten Sie während einer Klausur oder mündlichen Prüfung erkranken, teilen Sie dies dem Aufsichtspersonal/der prüfenden Person mit und melden sich unverzüglich beim Prüfungsamt. Haben Sie einen Prüfungsversuch unternommen, ist ein anschließender Rücktritt nur möglich, wenn die Prüfungsunfähigkeit für Sie nicht erkennbar war.

ACHTUNG: der Rücktritt von einer Klausur, für die Ihnen ein Freiversuch nach § 14 LLB-PO zusteht, ist regelmäßig nur mit amtsärztlichem Attest möglich!

  •  Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten ist nicht möglich. Ein Rücktritt ist unter den oben genannten Voraussetzungen möglich.

II. Bachelorarbeit (Abgabe und Präsentation)

  • Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit ist bei akuten Erkrankungen nicht möglich.
  • Sollten Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, können Sie jedoch von der Bearbeitung zurücktreten. Teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Prüfungsamt mit und reichen zunächst eine ärztliche Bescheinigung (wie unter I. beschrieben) ein. Der Prüfungsausschuss kann darüber hinaus die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung verlangen.
  • Haben Sie Ihre Bachelorarbeit zur Bewertung eingereicht, können Sie bei einer Erkrankung im Zeitpunkt der Präsentation auch nur von dieser zurücktreten. Ein Rücktritt mit (amts-)ärztlichem Attest ist nur bei unverzüglicher Mitteilung an das Prüfungsamt möglich.

Stand: 17.01.2024

Vorkorrekturen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Vorkorrektur wird in der Regel in folgenden Fällen gewährt:

  • Für die Zulassung zur Schwerpunktausbildung oder –prüfung fehlt lediglich noch ein Leistungsnachweis.
  • Das BAföG-Amt fordert dazu auf, dass ein Leistungsnachweis zu einem bestimmten Termin vorgelegt werden muss.
  • Der ERASMUS-Koordinator fordert einen Leistungsnachweis zu einem bestimmten Termin an.

Keine Gründe für eine Vorkorrektur sind u.a.:

  • Die Meldefrist zur Pflichtfachprüfung
  • Die Zwischenprüfung
  • Bewerbungsfristen für die Einschreibung an einer anderen Universität/Hochschule

Verfahren:
Vorkorrekturen sind frühzeitig beim Prüfungsamt zu beantragen. Nach Bewilligung des Antrags ist die Vorkorrektur rechtzeitig vor dem Klausurtermin bei der zuständigen Professur anzumelden und dabei ein Nachweis über die Bewilligung durch das Prüfungsamt vorzulegen. Bitte weisen Sie bei Abgabe der Klausur auch noch einmal auf die Vorkorrektur hin bzw. vermerken diese auf dem Klausurdeckblatt.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.

Stand: März 2018

  • Sofern eine Besprechung der Hausarbeit / Klausur stattfindet, ist die Teilnahme daran Voraussetzung für eine Remonstration. Ein entsprechender Nachweis ist durch Handzeichen des/der Dozenten/in oder sonstige Abzeichnung der Arbeit (Stempel) im Rahmen der Besprechung zu führen.
  • Zur Remonstration sind sowohl die Arbeit im Original als auch eine substantiierte, schriftliche Begründung bei der zuständigen Professur fristgemäß abzugeben.
  • Die Frist für die Abgabe der Remonstration beträgt innerhalb der Vorlesungszeit eine Woche, außerhalb der Vorlesungszeit zwei Wochen. Die Frist berechnet sich vom Tag der Besprechung an. Sollte keine Besprechung stattfinden, so beginnt die Frist am erstmöglichen Tag der Abholung.
  • Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.

Hinweis an die zuständigen Professuren:

  • Da die Rückgabe der Prüfungsleistungen im Studiengang Wirtschaftsrecht nur über das Prüfungsamt erfolgt, sollten Bachelorklausuren und –hausarbeiten nebst Abholschein bereits vorab ins Prüfungsamt (Frau Dr. Marfels, Raum 22/129) übersandt werden, so dass sich die Studierenden ihre Arbeit dort (vor der Besprechung) zur üblichen Abholzeit (Do Nachmittag) abholen können.

Stand: Juli 2023

Bzgl. der Hilfsmittel bei Aufsichtsarbeiten sowie der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung gelten folgende Grundsätze:

  • Zugelassen sind die Standardtextsammlungen wie Habersack (vormals Schönfelder), Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung) einschließlich Ergänzungsband, Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland; März, Niedersächsische Gesetze (Loseblattsammlung) oder Nomos Gesetze Götz-Starck, Landesrecht Niedersachsen und den Beck-Texten im dtv (Europarecht, Arbeitsgesetze etc.) sowie sämtliche Hilfsmittel, die der Dozent/die Dozentin der jeweiligen Lehrveranstaltung zur Prüfung zulässt.
  • Die Hilfsmittel dürfen je Seite höchstens fünf handschriftliche Verweisungen auf Normen (ggf. einschließlich Absatz, Satz und Nr.) mit abgekürzter Gesetzesbezeichnung sowie gelegentliche Unterstreichungen oder Markierungen enthalten, soweit sie nicht der Kommentierung dienen oder systematisch aufgebaut sind. Im Übrigen sind sonstige Anmerkungen jeglicher Art unzulässig. Beilagen und eingefügte Blätter dürfen nur insoweit mitgeführt werden, als sie vom jeweiligen Verlag für das betreffende Hilfsmittel herausgegeben wurden. Register/Post-Its zum Auffinden der Gesetze (Gesetzesbeginn) sind erlaubt; Register/Post-Its zum Auffinden einzelner Paragrafen oder Abschnitte nicht. Die Markierung von Normen in Hunderterschritten ist gestattet.
  •  Elektronische Geräte, insbesondere internetfähige Mobiltelefone, sind in ausgeschaltetem Zustand in einer verschlossenen Tasche neben dem Arbeitsplatz aufzubewahren. Ein Mitführen am Körper ist unzulässig.
  • Ein Verstoß gegen die o.g. Regelungen wird grundsätzlich als Täuschungsversuch gewertet

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.

Stand: 06.03.2024

Täuschungsversuche bei Klausuren, Hausarbeiten oder bei der Anmeldung zu diesen werden sowohl auf ihre prüfungsrechtlichen Folgen als auch auf ihre etwaige Strafbarkeit hin geprüft.

Prüfungsrechtliche Folgen:
§ 16 ZwPrO sieht vor, dass die betroffene Prüfungsleistung in der Regel mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet wird. Im Falle eines schweren Täuschungsversuches kann die Prüfungsleistung für „endgültig nicht bestanden“ erklärt werden.
Wird eine Prüfung (insb. eine Klausur) für endgültig nicht bestanden erklärt, kann i.d.R. das Studium nicht mehr erfolgreich beendet werden; auch nicht durch einen Wechsel der Universität.

Strafbarkeit:
Falls die Täuschung den Verdacht einer Straftat begründet, droht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Stand: 6. August 2012

Die Studienarbeit ist bis zum Ende der Bearbeitungsfrist in schriftlicher und elektronischer Form (gängiges formatierungsfähiges Format – doc, docx, docm, odt) beim Fachbereichsprüfungsamt abzugeben. Der eingereichte Datenträger verbleibt in Ihrer Akte und wird nicht wieder ausgehändigt. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Abgabe einen Termin unter  pajura@uni-osnabrueck.de, sofern diese nicht zu den Öffnungszeiten des Fachbereichsprüfungsamts er folgen kann.

In die schriftliche Arbeit ist hinter dem Deckblatt das mit dem Siegel versehene Original-Aufgabenblatt einzubinden.

Die Studienarbeit (in schriftlicher und elektronischer Form) kann auch per Post (auf eigenes Risiko!) geschickt werden an:

Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Fachbereichsprüfungsamt
Heger-Tor-Wall 14
49069 Osnabrück

Postalisch abgegebene Arbeiten werden nur bewertet und korrigiert, sofern Sie via Einschreiben gegen Unterschrift beim Empfänger (kein Einwurfeinschreiben) versendet werden. Als Abgabedatum gilt der Poststempel; Freistempler sind nicht zugelassen.

Sobald abzusehen ist, dass es bei der Präsentation der Studienarbeit zu einer Terminkollision mit der mündlichen Pflichtfachprüfung kommen könnte, setzen Sie sich umgehend mit dem Fachbereichsprüfungsamt in Verbindung.

Das Ergebnis der Studienarbeit wird Ihnen vom Studiendekan schriftlich mitgeteilt. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Von Anfragen an das Fachbereichsprüfungsamt bitten wir deshalb abzusehen.

zugelassene Gesetzestexte in der mündlichen Schwerpunktprüfung

Zugelassen sind grundsätzlich sämtliche Standardtextsammlungen wie insbesondere Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung) einschließlich Ergänzungsband; Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland; März, Niedersächsische Gesetze (Loseblattsammlung) oder Nomos Gesetze Götz-Starck, Landesrecht Niedersachsen sowie die Beck-Texte im dtv (Europarecht, Arbeitsgesetze etc.).

Folgende schwerpunktspezifische Gesetzestexte sind zur Prüfung zugelassen/mitzubringen:

Schwerpunkt 1: Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen

  • Wahlpflichtkurse
    • Jayme/Hausmann (Hrsg.): Gesetzessammlung Internationales Privat- und Verfahrensrecht
    • Hinweis: Die Kandidaten dürfen jede ihnen sinnvoll erscheinende Gesetzessammlung mitbringen

Schwerpunkt 2: Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

  • Wahlpflichkurse
    • Beck-Texte im dtv: Arbeitsgesetze
    • Beck-Texte im dtv: Gesellschaftsrecht
    • Beck-Texte im dtv: Mitbestimmungsgesetze
    • Wichtige Wirtschaftsgesetze, nwb Verlag
  • Wahlkurse
    • Europäisches Arbeitsrecht: Beck-Texte im dtv: EU-Arbeitsrecht
    • Kapitalmarktrecht: Beck-Texte im dtv: Kapitalmarktrecht

Schwerpunkt 3: Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums

  • Wahlpflichtkurse
    • McGuire/Kamps (Hrsg), Geistiges Eigentum & Wettbewerbsrecht
    • AEUV
    • VO (EG) Nr. 1/2003
    • EU-FusionskontrollVO
    • Vertikal-GVO (EU) 2022/772
    • GWB, UWG, UrhG, MarkenG, PatG, ZPO, BGB
    • Hinweis: Es bleibt den Prüflingen überlassen, welche Gesetzesausgaben sie benutzen
    • Hinweis: Zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich: Textsammlung „Digitalrecht“ von Nomos

Schwerpunkt 4: Digital Law – Recht in der digitalen Gesellschaft

  • Wahlpflichtkurse
    • Examensübliche Textsammlungen (Habersack mit Ergänzungsband, Sartorius, Europarecht…)

    • DSA, DMA, P2B-VO (als Ausdruck)

  • Wahlkurse

    • Urheberrecht/Europ. Urheberrecht (European Copyright Law): Beck-Texte im dtv: Urheber- und Verlagsrecht

Schwerpunkt 5: Staat, Wirtschaft, Europa

  • Wahlpflichtkurse
    • alle Textbände zum EuR
    • Stober (Hrsg.), Wichtige Gesetze für Wirtschaftsverwaltung und die Öffentliche Wirtschaft
  • Wahlkurse
    • Verfassungsvergleichung: Hufeld/Epiney, Europäisches Verfassungsrecht
    • Völkerrecht: Alle Textbände zum Völkerrecht
    • Sozialrecht: Beck-Texte im dtv: Sozialgesetzbuch
    • Umweltrecht: Beck-Texte im dtv: Umweltrecht
      Götz/Starck, Landesrecht Niedersachsen

Schwerpunkt 6: Deutsches und Europäisches Steuerrecht

  • Wahlpflichtkurse
    • nwb-Textausgabe "Wichtige Steuergesetze" in aktueller Ausgabe
    • oder aktuelle Steuertexte, C.H. Beck Verlag, München, gebunden, in aktueller Ausgabe
    • oder Beck-Texte im dtv: Steuergesetze, in aktueller Ausgabe
    • oder Boorberg, Steuergesetze, in aktueller Ausgabe
    • sowie Ausdruck OECD-MA 2017 (oder jünger)
    • Beck-Texte im dtv: Handelsgesetzbuch

Schwerpunkt 7: Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht

  • Wahlpflichtkurse
  • Steuerstrafrecht/Steuerliches Verfahrensrecht: wie SP 6
  • Esser (Hrsg.), Europäisches und Internationales Strafrecht

Stand: 25.04.2025