Anforderungen an Studiennachweise und Prüfungsleistungen
Anforderungen an Studiennachweise und Prüfungsleistungen für Studierende (Institut für Erziehungswissenschaft)
Anforderungen an die Seminarteilnahme
- Pünktlichkeit
- Höflichkeit
- Durchhaltevermögen (eine Sitzung dauert 90 Minuten)
Anforderungen an den Erwerb der Aktiven Teilnahme
- Regelmäßige, aktive Teilnahme am Seminar oder adäquate andere Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Dozenten/ der Dozentin
- Eine andere adäquate Leistung kann beispielsweise sein: das Verfassen eines Essays, eines Seminarportfolios, eines Lerntagebuchs o.Ä.
Anforderungen an den Erwerb von Prüfungsleistungen und/oder
Studiennachweisen
Sie können Prüfungs- und Leistungsnachweise in den dem Seminar in StudIP zugewiesenen
Studienbereichen erwerben:
- Alle Leistungsformen müssen mit dem Dozenten/ der Dozentin abgesprochen werden. In den meisten BA-/MA-Studiengängen geschieht die Dokumentation über OPIuM.
- Bitte beachten Sie die festgesetzten Abgabefristen. Eine Verlängerung der Frist kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden: 1. Sie sind erkrankt und weisen dies mit einem entsprechenden Attest nach. Sie erhalten eine dem Attest entsprechende Verlängerung. 2. Sie haben in der vorlesungsfreien Zeit nachweislich andere Verpflichtungen (Praktika, Auslandssemester usw.). In diesen Fällen können Sie frühzeitig (zum Ende des Seminars) einen besonderen Bearbeitungszeitraum persönlich mit dem/der Lehrenden vereinbaren.
- Bei Prüfungsleistungen wird eine Note für die erbrachte Leistung gegeben. Bei einem Studiennachweis wird die Leistung mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
- Der Aufwand für die Studiennachweise muss zusammen mit dem sonstigen Arbeitsaufwand den festgelegten Leistungspunkten (also 4 LP, entspricht ca. 120 Arbeitsstunden) entsprechen.
Über die Form des Studiennachweises entscheidet der/die Lehrende; die Qualitätskriterien wissenschaftlichen Arbeitens sind auch hier einzuhalten.
Formale Anforderungen für den Erwerb von Studiennachweisen und/oder Prüfungsleistungen
Aktive Teilnahme plus Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (4 LP)
Damit sich Ihr Referat gut in die Lehrveranstaltung einfügt, ist es grundsätzlich wichtig, dass Sie sich selber in das ausgewählte Thema umfassend einarbeiten (dazu gehört auch die eigenständige Literaturrecherche). Auf dieser Grundlage sollen Sie ein strukturiertes Referat und eine auf das Wesentliche zugespitzte Darstellung erarbeiten. Die Wiedergabe eines Textes, der Absatz für Absatz vorgetragen wird, erfüllt nicht die Anforderungen an ein Referat. Ein Referat beinhaltet zum einen eine Darstellung zu einem bestimmten Themenschwerpunkt, zum anderen eine didaktisch aufbereitete Seminargestaltung. Ein Referat hat pro Person einen Umfang von 20-45 Minuten, der entsprechend mit dem Dozenten/der Dozentin zu vereinbaren ist. Die verbleibenden 45 Minuten sollen der Diskussion, Gruppenarbeit, Vertiefung der Inhalte dienen (der Vortrag kann dabei auch unterbrochen werden für ebensolche didaktischen Elemente). Die Seminargestaltung wird in Kooperation mit dem Referatsteam und dem Dozenten/der Dozentin übernommen. Eine Absprache des Referates sowie das Vorlegen eines Ablaufes zum Referat sind deshalb obligatorisch. Sollte der Reader einen Text für das Referat beinhalten, so soll nicht nur dieser Text wiedergegeben werden, sondern darauf aufbauend das Referat gestaltet werden. Dies beinhaltet ebenso die eigenständige Suche nach geeigneter Literatur. Für Rückfragen können Sie selbstverständlich den jeweiligen Dozenten/die jeweilige Dozentin kontaktieren.
Bei einer Gruppenarbeit müssen die einzelnen Teile des Referates zueinander in Beziehung stehen und aufeinander abgestimmt sein. Eine Referatsgruppe versteht sich als Team und erarbeitet gemeinsam die Struktur und die Darstellung des Themas. Um dies leisten zu können, sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Referat mit dem Referatsthema auseinandersetzen, d.h. beginnen zu lesen und Literatur zu suchen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem betreuenden Dozenten/der betreuenden Dozentin auf, damit Einzelheiten, Ablauf etc. besprochen werden können.
Erwartet wird eine kritisch-abwägende Haltung zum Gelesenen. Keine Nacherzählung, sondern ein Versuch, für die ZuhörerInnen durchsichtig zu machen, mit welchen Argumenten oder Belegen die AutorInnen ihre Aussagen und Ergebnisse begründen und wie sie zu ihren Thesen gelangen. Ferner sollten Sie das Thema didaktisch gut präsentieren. Im Referat soll nicht ein vorher abgefasster Text verlesen werden, Sie sollen möglichst frei (außer beispielsweise beim Vorlesen von Zitaten), deutlich und dem Publikum zugewandt sprechen. Zur Didaktik gehört, dass ab einer bestimmten Informationsfülle Sachverhalte – z.B. Lebensdaten, Statistiken, Angaben zu Methoden, Stichproben und Ergebnisse empirischer Untersuchungen, tabellarische Gegenüberstellungen usw. – in schriftlicher Fassung zum Verteilen oder medial mit Power Point oder Over-Head-Projektor bereitgestellt werden.
Die Ausarbeitung des Referates:
Für die Verschriftlichung eines Referates gelten im Prinzip die gleichen wissenschaftlichen Standards wie für das Erstellen einer Hausarbeit (siehe unten); aufgrund der mündlich erbrachten Leistung (Präsentation, didaktische Aufbereitung des Themas/der Fragestellung) kann sich die Arbeit aber auf eine mit Literaturverweisen und Anmerkungen versehene Verschriftlichung (in ganzen Sätzen) beschränken. Das „Erleichterungsmoment” gegenüber einer Hausarbeit besteht üblicherweise in einer reduzierten Komplexität der Ausarbeitung. Die zum Referat gehörende schriftliche Ausarbeitung hat wissenschaftlichen Standards zu genügen, sie soll das Vorgetragene schriftlich erfassen und mit einem wissenschaftlichen Apparat versehen.
Die Länge des Manuskripts beträgt 5-10 Seiten pro Referenten. Die verwendete wissenschaftliche Literatur muss im Text durch Quellenverweis und Zitate ausgewiesen werden. Das Verwenden von Onlinequellen sollte auf ein Minimum beschränkt werden, Ausnahmen sind die mittlerweile auch vielfach online zu findenden wissenschaftlichen Texte (wie z. B. Aufsätze
aus einschlägigen Zeitschriften, Open-Access-Quellen usw.; Internetquellen wie Focus-, Spiegel- Online dürfen ebenfalls verwendet werden, wenn ihr Charakter als journalistischer Text beachtet wird).
Aktive Teilnahme plus Seminar-Portfolio, Lerntagebuch usw. ( 4 LP)
Die Zusammenstellung eines Portfolios basiert auf dem Durch- und Erarbeiten mehrerer wissenschaftlicher Texte. Diese Texte können vorgegeben werden, z.B. durch den das Seminar begleitenden Reader, oder durch eigene Textsuche zusammengestellt werden. Das Portfolio ist eine Dokumentation der studentischen Lernentwicklung und stellt dar, wie der Lernprozess im Seminarverlauf vorangeschritten ist. Dem Portfolio können zudem Fragestellungen zugrunde gelegt werden, die vom Dozenten zu Beginn des Seminars z.B. in Form von Leitfragen (Erkenntnis leitendes Interesse des Seminars) formuliert werden. Darüber hinaus können Studierende eigene Fragen an das Seminar stellen, deren Beantwortung sie in das Portfolio einspeisen. Für 4 LP sollte der Text in Analogie zur Hausarbeit 12-15 Seiten umfassen.
Aktive Teilnahme plus Mündliche Prüfung (4 LP)
Im Rahmen des Seminars ist es möglich, eine mündliche Prüfung als Prüfungsleistung zu erbringen. Die mündliche Prüfung hat einen zeitlichen Umfang von 20 Minuten; bei
Gruppenprüfungen entsprechend länger.
Für die Prüfung ist es erforderlich, einen Termin mit dem Dozenten/der Dozentin zu vereinbaren, an dem die Prüfung stattfinden soll. Zudem muss ein zweiter Prüfer aus dem
Fachgebiet (Schulpädagogik) anwesend sein. Eine Woche vor dem Prüfungstermin geben Sie ein Thesenpapier oder eine Gliederung in Absprache mit dem betreuenden Dozenten/der betreuenden Dozentin ab. Dies dient als Grundlage für das Prüfungsgespräch. Ziel des Prüfungsgesprächs ist, dass Sie als Studierende(r) wissenschaftlich und theoretisch fundiert
argumentieren können und wichtige Inhalte reflektiert wiedergeben können. In Absprache mit dem Dozenten/der Dozentin können erläuternde Materialien, Grafiken usw. als Grundlage für das Prüfungsgespräch hinzugezogen werden.
Aktive Teilnahme plus Hausarbeit (4 LP)
Für 4 LP sollte die Hausarbeit 12-15 Seiten pro Person umfassen, bei einem Team entsprechend mehr.
Inhaltliche Anforderungen
Generell wird geschaut, ob Sie neben den rein reproduktiven Arbeitsschritten (Quellenverweise von Texten) eigene Gedanken und Einschätzungen verfolgen und schlüssig dargelegt haben: Eigene Gedanken und Einschätzungen sind erkennbar an folgenden Merkmalen, auf die Sie bei der Bearbeitung achten sollten:
- die bearbeiteten Texte werden nicht einfach nacheinander vorgestellt, sondern aufeinander bezogen: Wo unterscheiden bzw. widersprechen sich Texte? Wie ist dies zu erklären (z.B. andere theoretische Perspektive, anderes Untersuchungsfeld; anderes Forschungsdesign)? Wo sind Gemeinsamkeiten? Wo Ergänzungen und Vertiefungen?
- einer sachlich argumentierten, eigenen Einschätzung
- der Formulierung von Kritik an unverständlichen Texten bzw. Textpassagen und offenen Fragen
- Grenzen der eigenen Arbeit benennen: Was aus einem Themengebiet wurde bearbeitet, was nicht? Wo könnten weitere Arbeiten anknüpfen bzw. vertiefen?
Nur wenn Sie Ansätze zu diesen eigenen Gedanken haben, können Sie eine gute Note erhalten. D.h. eine rein reproduktive Leistung entspricht in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen, aber eben auch nicht mehr. Für eine besonders hervorragende Leistung muss es Ihnen gelungen sein, in der schriftlichen Arbeit Ihren eigenen Gedankengang sehr gut zu entfalten und durch Verwendung wissenschaftlicher Literatur argumentativ und verständlich darzulegen.
Sprachliche und formale Anforderungen:
In die Bewertung fließen neben der inhaltlichen Einschätzung auch formale Aspekte ein. Eine besonders hervorragende Leistung darf keine formalen Mängel (zu wenige Seiten, falsche oder uneinheitliche Zitationsweise, Fehler im Literaturverzeichnis, fehlende Quellenangaben) enthalten. Auch den sprachlichen Anforderungen (Rechtschreibung, Grammatik, Kommasetzung, Stil) muss eine hervorragende Arbeit gerecht werden. Ebenso darf eine durchschnittliche Leistung nicht viele sprachliche und formale Mängel aufweisen. Beachten Sie dafür bitte die folgenden Hinweise zur formalen Gestaltung einer Hausarbeit.#
Sonstiges
Bewertungsmaßstab § 16 Allgemeine Prüfungsordnung (Auszug):
Für die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden
1,0 bis 1,3 = sehr gut = eine hervorragende Leistung,
1,7 bis 2,3 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt,
2,7 bis 3,3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht,
3,7 bis 4,0 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt,
ab 4,0 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
Eine Studien begleitende Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mindestens die Note „ausreichend“ erreicht.
Wird eine Prüfungsleistung oder Teilprüfungsleistung von zwei Prüfenden bewertet, ist sie bestanden, wenn beide die Leistung mit 4,0 oder besser bewerten; die Note für die
Prüfungsleistung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der von den Prüfenden festgesetzten Einzelnoten.
Täuschung § 25 Allgemeine Prüfungsordnung (Auszug)
Wurde bei einer Studien- oder Prüfungsleistung (studienbegleitende Prüfungsleistung oder Bachelor- bzw. Masterarbeit) getäuscht, das gilt insbesondere auch für Plagiate, hat der Prüfungsausschuss nachträglich die Noten für diejenigen Prüfungsleistungen, bei deren Durchführung der Prüfling getäuscht hat, entsprechend zu ändern und gegebenenfalls die Prüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden zu erklären.
Darstellung und formale Gestaltung von schriftlichen Ausarbeitungen
1. Hausarbeit
Eine Hausarbeit umfasst für drei Leistungspunkte 6-8 Seiten, für vier Leistungspunkte 12-15 Seiten (ohne Deckblatt, Anhang, Inhalts- und Literaturverzeichnis). Ein 1,5-zeiliger Abstand erlaubt es, Texte gut lesen zu können. Der Kunstgriff, durch die Wahl kleiner oder großer Typen den Umfang einer Arbeit optisch zu strecken oder zu stauchen, ist computermäßig zwar leicht zu machen, bringt aber niemandem etwas. Wenn ein Problem sinnvoll bearbeitet werden soll, wird es kürzer kaum differenziert genug behandelt werden können. Andererseits müssen aber auch keine vorgezogenen Bachelor- oder Masterarbeiten geschrieben werden.
Zu einer schriftlichen Arbeit gehören folgende Teile:
- Deckblatt mit Namen, Adressen (auch Emailadresse); Studienfach; Semester; Titel der Arbeit; BetreuerIn(nen) der Arbeit; Thema des Seminars, in dessen Rahmen die Arbeit geschrieben wird; Datum der Abgabe; Anzahl der Leistungspunkte, die Sie erwerben wollen , ein Vermerk dazu, ob es sich um eine Studien- oder Prüfungsleistung handelt
- Inhaltsverzeichnis / Gliederung mit Seitenzahlen
- Text der Arbeit: Einleitung, Hauptteil, Schluss (auf diesen Teil beziehen sich die Angaben zum Umfang der Arbeit)
- Literaturverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge
In der Einleitung werden das Thema und die Fragestellung der Arbeit klar und präzise formuliert, das zu behandelnde Problem dargestellt und eventuell die in der Arbeit verwendeten wichtigsten Begriffe geklärt. Dabei sind eingangs ggf. zu klärende Definitionen der wissenschaftlichen Literatur und nicht allgemeinen Lexika oder dem Internet (Wikipedia) zu entnehmen.
Der Hauptteil enthält a) die Darstellung des Themas/Problems in der wissenschaftlichen Literatur. Sie sollten grundsätzlich keine Vorkenntnisse bei den Lesenden voraussetzen, sondern immer zunächst die wesentlichen Aussagen referieren, bevor Sie dazu Stellung nehmen.
Der Hauptteil sollte b) eigene Gedankengänge enthalten. Sie können zum einen die Antwort auf zuvor dargestellte Positionen in der Literatur sein, zum anderen können sie auch als diskutierte Stellungnahmen eingebracht werden. Dabei sollte Literatur zur Klärung von Fragen herangezogen werden. Die Formulierung einer Kritik, Ergänzung der verwendeten Literatur oder die Darstellung offener Forschungsfragen bietet eine weitere Möglichkeit, eigene Gedankengänge in die Hausarbeit einfließen zu lassen.
Der Hauptteil kann c) eigene Materialien/Erhebungen umfassen. Wenn Sie die Ergebnisse einer eigenen kleinen Untersuchung referieren, stellen Sie die methodischen Zugänge, Daten und eine Reflexion des methodischen Vorgehens dar. Trennen Sie bitte deutlich zwischen Referierung einer Position und Ihrer eigenen Stellungnahme. Häufig wird hier in sehr unübersichtlicher Weise vermischt, und die BetreuerIn kann nicht erkennen, wo die Meinung eines Autoren aufhört und wo Ihre Meinung beginnt. Machen Sie möglichst deutlich, auf welcher Ebene Sie etwas fraglich oder kritisierenswert finden:
Sind die vorgestellten Annahmen, Hypothesen, Fragestellungen plausibel abgeleitet? Wird das zu untersuchende Problem methodisch angemessen angegangen? Sind die Schlussfolgerungen durch die Ergebnisse wirklich gedeckt?
Ferner ist zu beachten, dass auch referierte Informationen keine reinen „Sachverhalte” darstellen, sondern perspektivische Aufbereitungen der jeweiligen Autoren (z.B. „Geschichte der Familie”, „Befunde der Jugendforschung”). Das sollte in der Darstellungsweise berücksichtigt werden.
Im Schlussteil sollten Sie a) noch einmal den Bezug zur Fragestellung in der Einleitung herstellen, b) die im Hauptteil zusammengetragenen Ergebnisse zusammenfassen und c) einen Ausblick formulieren (z.B. Einschätzung der Ergebnisse (eigene Stellungnahme), deren Verallgemeinerbarkeit, Reichweite und Grenzen, neue Forschungsfragen).
2. Allgemeine Zitationsregeln
Es existieren unterschiedliche Zitierweisen (Fußnote, in Klammern im Text, am Ende jedes Kapitels) und Zitierstile (z.B. APA-American Psychological Association oder Harvard-System). Verwenden Sie gerne die Ihnen vertraute Zitierweise (z.B. aus der Fachwissenschaft) und den Ihnen vertrauten Zitierstil. Wichtig ist, dass Sie die verwendete Zitierweise konsequent und einheitlich benutzen. Die in der Erziehungswissenschaft übliche Zitierweise sind Klammern im Text mit Kurzbeleg (Nachname des Autoren/der Autorin, Erscheinungsjahr, Seitenangabe). Die folgenden Beispiele beziehen sich auf eben diese Zitierweise, sind aber auch auf die Zitation in Fußnoten übertragbar.
2.1 Zitieren im Text
Jede wörtliche Wiedergabe eines Ausspruchs oder einer Textstelle muss im Text als Zitat kenntlich gemacht werden; das geschieht in der Regel durch Anführungsstriche – bei Zitaten, die länger als drei Zeilen sind, zusätzlich durch andere Hervorhebungen (z.B. eingerückter Absatz). Zitate werden unverändert übernommen. Auslassungen am Anfang, in der Mitte oder am Ende werden mit [...] kenntlich gemacht. Anschließend an das Zitat folgen entweder in Klammern oder als Fuß- oder Endnote: AutorIn, Erscheinungsjahr, Seitenangabe (!). Die vollständigen Angaben zur verwendeten Literatur erscheinen im Literaturverzeichnis. Die gewählte Art des Zitierens (Klammer im Text, Fuß- oder Endnote) soll im gesamten Text beibehalten werden. Zu einigen Besonderheiten der direkten Wiedergabe des Zitats (Mitzitieren von Fehlern aus dem Original, Hervorhebungen im Original, Auslassungen) lesen Sie entsprechende Handbücher zum Wissenschaftlichen Arbeiten.
2.2 Paraphrasierung/ Indirektes Zitat
Analog wird mit jeder sinngemäßen Wiedergabe einer Textpassage umgegangen (auch Paraphrasierung oder indirektes Zitat genannt): Anschließend an das Zitat folgt entweder in Klammern oder als Fuß- oder Endnote: AutorIn, Erscheinungsjahr, Seitenangabe (!). Der Literaturverweis wird um den Zusatz „vgl.” ergänzt. Ein sehr gebräuchlicher Spezialfall ist es, einen aktuell geführten Diskurs zu belegen. Häufig bezieht man sich dabei auf ein oder mehrere Gesamtwerke und nicht wie oben beschrieben auf eine Seite oder einen Abschnitt im Buch. In diesem Fall ist es legitim nur das Gesamtwerk/die Gesamtwerke als Kurzbeleg anzuführen. „Wörtliche Zitate müssen immer sinnentsprechend eingefügt und im Vergleich zu indirekten seltener benutzt werden.“ (Kotthoff, 2014, S. 142) oder (Kotthoff 2014, S. 142) oder (Kotthoff 2014: 142). Kotthoff (2014) verweist in seinem Werk auf die Verwendung indirekter Zitate und hebt dabei hervor, dass Gedanken oder Theorien anderer Autoren in wissenschaftlichen Arbeiten klar erkennbar sein müssen (vgl. Kotthoff, 2014, S. 137) oder (vgl. Kotthoff 2014, S. 137) oder (vgl. Kotthoff 2014: 137).
2.3 Sekundärzitate
Vermeiden Sie nach Möglichkeit Sekundärzitate (Zitate, die ein anderer Autor wiedergibt) und zitieren Sie aus Originaltexten. Ist dies nicht möglich, müssen Sekundärzitate als solche erkennbar sein (z.B.).
Aus der Sekundärliteratur entnommene Zahlen, wie beispielsweise prozentuale Angaben (nicht Jahreszahlen) sind zu belegen.
2.4 Zitieren von Internetquellen
Das Verwenden von Onlinequellen sollte auf ein Minimum beschränkt werden, Ausnahmen sind die mittlerweile auch vielfach online zu findenden wissenschaftlichen Texte und E-Books (wie z.B. Aufsätze aus einschlägigen Zeitschriften usw.; Internetquellen wie Focus-, Spiegel-Online dürfen ebenfalls verwendet werden, wenn ihr Charakter als journalistische Texte beachtet wird) sowie im Netz verfügbare Erlasse, Gesetze, Dokumente. Nicht zitierfähig sind z.B. studentische Hausarbeiten, studentische Präsentationen, Referate, Einträge in Blogs etc. Im Text werden Internetquellen mit Kurzbeleg angegeben. Bei Internetquellen können statt eines Autoren auch staatliche Institutionen als Verfasser angegeben werden (z.B. das Niedersächsische
Kultusministerium, BMFSFJ).
Im Literaturverzeichnis werden Internetquellen wie folgt angegeben:
Autor/Editor. (Jahr). Titel (Edition): [Tipp des Mediums], Hersteller (freiwillig). Available: Lieferant/Datenbasiskenner oder -nummer [Zugriffsdatum]
Zur Erklärung:
Ist das Erstellungsdatum des Dokuments nicht ersichtlich, wird bei „(Jahr)” „(no date)” geschrieben. Ansonsten gilt bei allen Datumsangaben neben dem Jahr auch Tag und Monat. ”[Tipp des Mediums]” gibt das Medium der Quelle an. Für das Internet wird ”online” geschrieben. Daneben können auch andere Quellen als das Internet genannt werden. Ebenfalls möglich sind CD ROM, DVD und andere digitale Medien. Unter ”Available” wird die Internetadresse angegeben, von der das Dokument bezogen wird.
Das „[Zugriffsdatum]” bezeichnet das Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem man das Dokument aus dem Internet heruntergeladen hat.
in Beispiel dazu aus Hansel 2004, S. 26:
„Aus der modernen Hirnforschung der letzten Jahre (Spitzer 2000, Spitzer 2002, Stern 2003a, Stern 2003b) wissen wir, was viele von uns schon längere Zeit meinen, was aber nur schwer zum ‚Common Sense‘ sich verfestigen konnte: Die Kinder im frühpädagogischen Bereich haben die intellektuellen und die motivationalen Voraussetzungen, sich mit naturwissenschaftlichen Phänomenen auseinander zu setzen.“ (Schleiermacher 1834; zit. nach Liegle 1998, S. XY)
2.5 Literaturverzeichnis
Die gesamte Literatur, die in der Arbeit verwendet oder zitiert wurde, gehört ins Literaturverzeichnis.
- Das Literaturverzeichnis wird nach den Nachnamen der AutorInn(en) alphabetisch sortiert. Haben Sie mehrere Werke eines Autoren aus demselben Jahr verwendet, markieren Sie diese mit Buchstaben (z.B. Jürgens 1998a; Jürgens 1998b).
- Bei Aufsätzen aus Sammelbänden gehören zur vollständigen Literaturangabe ebenfalls auch der Hinweis auf die HerausgeberIn(nen), Titel des Sammelbandes, Erscheinungsort, -jahr und die Seitenzahlen des angegebenen Aufsatzes.
- Bei Artikeln aus Zeitschriften sind ebenfalls der Name der Zeitschrift, Erscheinungsjahr, Jahrgang, Heftnummer und Seitenzahlen anzugeben.
Das Literaturverzeichnis gestaltet sich dann beispielsweise wie folgt (nachfolgend sehen Sie auch Unterschiede in der Zitation von Monographien, Zeitschriftenaufsätzen und Beiträgen aus
Sammelbänden/Herausgeberbänden):
Becker, R. (2007): Soziale Ungleichheit von Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit. In: Becker, R.; Lauterbach, W. (Hrsg.): Bildung als Privileg. Erklärungen und Befunde zu den Ursachen der Bildungsungleichheit. Wiesbaden: VS-Verlag. S. 161-190.
Fröhlich-Gildhoff, Klaus; Rönnau-Böse, Maike (2011): Resilienz. 2., durchges. Aufl. München: Reinhardt.
Gardner, Howard (2005): Abschied vom IQ: Die Rahmen-Theorie der vielfachen Intelligenzen. 4. Aufl. Stuttgart: Klett-Cotta.
Niedersächsisches Kultusministerium (2005): Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder. Hannover.
Solzbacher, Claudia (2009). Zwei sind nötig, damit einer sich kennenlernt.: Selbstkompetenzförderung in der Lehrer-Schüler-Beziehung. In: Pädagogische Führung. Zeitschrift für Schulleitung und Schulberatung, (3), 122–125.
3. Allgemeine Literaturhinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten:
Bohlinger, Sandra (2012): Einführung in wissenschaftliches Arbeiten. Eine Anleitung für Studierende. 7. überarb. Aufl.
Franck, Norbert (2011): Fit fürs Studium. Erfolgreich reden, lesen, schreiben. 10. akt. Aufl. München: DTV. Kotthaus, Jochem (2014): FAQ Wissenschaftliches Arbeiten. Für Studierende der Sozialen Arbeit. Opladen: UTB.
Theisen, Manuel René (2006): ABC des wissenschaftlichen Arbeitens. Erfolgreich in Schule, Studium und
Beruf. München: DTV.