Osnabrücker Gespräche zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
»Neuere Entwicklungen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG«
Prof. Dr. Marcus Bieder, Universität Osnabrück
»Zu den Voraussetzungen des Überstundenprozesses – "It ain't broke, so we don't fix it"«
Prof. Dr. Felilpe Temming, LL.M. (LSE), Leibnitz Universität Hannover
Die Corona-Pandemie hat das deutsche Arbeitsrecht vor gewaltige Herausforderungen gestellt, wenn man etwa an die Kontroversen denkt, ob den Beschäftigten bei behördlichen Betriebsschließungen Entgeltfortzahlung zu leisten ist oder ob der Arbeitgeber kraft seines Weisungsrechts eine Testpflicht oder Arbeit im Homeoffice anordnen darf. Solche Themen mögen das Interesse von anderen, klassischeren Problemfeldern abgelenkt haben. Auch dort, wie im Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und dem Arbeitszeit- und Überstundenrecht, hat die Zeit während der Pandemie aber nicht stillgestanden. Die Referenten beleuchten insoweit neuere, auch durch die zunehmende Digitalisierung verursachte Entwicklungen anhand der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Im Anschluss an die Vorträge lädt Sie CUR Osnabrück noch herzlich zu einem gemeinsamen Umtrunk ein. Die Teilnahmegebühr begträgt 50,- € (42,- € zzgl. USt.). Für Mtglieder des CUR e.V. und deren Beschäftigte sowie Angehörige der Universität und des öffentlichen Dienstes ist die Teilnahme kostenfrei. Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz bzw. internationales Wirtschaftsrecht wird auf Wunsch ein Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO ausgestellt. Um uns die Organisation zu erleichtern, möchten wir Sie bitten, sich bis zum 8. Juni 2022 anzumelden.
»Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)«
Akademischer Rat Dr. David Markworth, Köln
»Braucht Deutschland eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen?«
RA Dr. Christoph Bielak, Münster
Das am 1.1.2024 inkrafttretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) bringt die größte Reform für GbR und OHG seit vielen Jahren mit sich. Dabei betreffen die Änderungen nicht nur neu zu gründende Personengesellschaften, sondern schaffen auch für bereits existierende Gesellschaften Handlungsbedarf. Von besonderem Interesse ist zudem die Öffnung der Personenhandelsgesellschaft für freie Berufe, welche u.a. Rechtsanwälten die Möglichkeit eröffnet, ihre Sozietät in die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu überführen.
Bisher nur (äußerst kontrovers) diskutiert wird, ob es der Schaffung einer eigenen Rechtsform für ein Unternehmen in »Verantwortungseigentum« bedarf. Der aktuelle Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat die Diskussion aufgegriffen und formuliert die Absicht, eine geeignete Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen zu schaffen. Bezug genommen wird damit auf den Vorschlag einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe für eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum. Doch wie ist eine derartige Rechtsform in den gesellschaftsrechtlichen Kontext einzuordnen und welche Vorteile würde sie mit sich bringen? Braucht es überhaupt eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen?