Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle für Ihren Studienabschluss relevanten Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen. Diese bieten Ihnen Antworten bei Fragen zu Aufbau und Ablauf Ihres Studiums sowie bei sämtlichen Fragen bzgl. zu leistender Studienleistungen.

Für Ihr Fachkonto Geschichte am wichtigsten ist der jeweils für Sie geltende "Fachspezifische Teil 2FB/BEU/Master Lehramt an Gymnasien/Master Lehramt an Haupt- und Realschulen Geschichte". Dieser regelt u.a. die Module, die Sie für einen erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums absolvieren müssen. Die "Modulbeschreibung Geschichte" spezifiziert die Angaben aus dem fachspezifischen Teil.

Für übergeordnete Fragen, z.B. zu Zulassung zu Prüfungen oder Abschlussarbeiten, Fristen, Wiederholung von Prüfungen, Täuschungsversuchen u.v.m. schauen Sie bitte in die für Sie geltende "Studiengangsspezifische Prüfungsordnung" oder in die "Allgemeine Prüfungsordnung".

Was ist was?

Eine fachspezifische Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. Sofern es keine Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden   Voraussetzungen für ein Studium.

Eine fachspezifische Zulassungsordnung legt fest, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)

Für Studierende fast aller Fächer gilt die   Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 671 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.

Studiengangspezifische Prüfungsordnung

Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.

Fachspezifische Teile

Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.

Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.

Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").

Studieren Sie Europäische Studien mit dem Nebenfach Geschichte?

Seit dem Wintersemester 2022/23 gibt es einen neuen Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang  Europäische Studien [HYPERLINK AKTUALISIEREN!] mit Nebenfach Geschichte. Sollten Sie noch vor dem WiSe 22/23 nach dem alten Verlaufsplan ihr Studium begonnen haben, aber einen Wechsel in den neuen Plan in Erwägung ziehen, melden Sie sich bitte im  Studienbüro Geschichte

 Zum aktuellen Studienverlaufsplan (PNG, 157 kB) (gültig seit WiSe 2022/23)

 Zum alten Studienverlaufsplan (PNG, 193 kB)

 Zur ausführlicheren Version des Nebenfachverlaufs 

Neue Prüfungsordnungen

Seit dem 1.10.2023 gelten neue Prüfungsordnungen sowie der dazugehörige Modulkatatlog für alle Studiengänge des Faches Geschichte. Die aktualisierten Ordnungen sind am 22.8.2023 im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück ( hier) erschienen. Sie gelten für alle Studierenden, die sich neu in den jeweligen Studiengang einschreiben. Wenn Sie bereits in einem Studiengang immatrikuliert sind, gilt für Sie weiterhin die Prüfungsordnung, in die Sie immatrikuliert wurden. Sollten Sie einen Wechsel aus einer alten in eine neue Prüfungsordnung erwägen, kontaktieren Sie bitte das  Studienbüro Geschichte

Die hier abrufbaren Prüfungsordnungen entsprechen der genehmigten und jeweils im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück veröffentlichten Fassung. Gleichwohl haben nur die im  Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlichten Fassungen rechtsverbindlichen Charakter. Sollten sich abweichende Fassungen über andere Links abrufen lassen, so können hieraus weder Rechte noch Pflichten hergeleitet werden. Im Falle von Studiengängen mit Staatlichem Abschluss wird für die Richtigkeit und insbesondere die Aktualität keine Gewähr übernommen. In Zweifelsfällen ist beim jeweiligen Landesprüfungsamt Auskunft einzuholen.