Schwerpunktbereiche
Das Institut für Staats, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht ist an folgenden Schwerpunktbereichen beteiligt:
Schwerpunkt 5: Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht - Staat, Wirtschaft, Europa
Der Schwerpunktbereich 5 fasst die bisherigen Schwerpunktbereiche 4 (Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen) und 5 (Deutsches und Europäisches Recht der öffentlichen Güter und Dienstleistungen) zusammen, die jeweils in einem Teilbereich des neuen Schwerpunktes weitergeführt werden.
Der Teilbereich Europäisches und Internationales Recht befasst sich mit dem Recht der Europäischen Union und seinen Bezügen zum nationalen sowie zum internationalen Recht. Er baut auf dem Pflichtfachstoff der Vorlesung Europarecht auf, vertieft diesen und ergänzt ihn um das Völkerrecht und die Rechtsvergleichung. Im Mittelpunkt stehen Vorlesungen zum EU-Verfassungsrecht, zur europäischen Verfassungsvergleichung sowie eine Einführung in das Völkerrecht. Die Wahlkurse decken zum einen die europäische Rechtsvergleichung im Bereich des Verwaltungsrechts, zum zweiten das europäische und das internationale Wirtschaftsrecht sowie das stark europarechtlich geprägte Migrationsrecht ab. Daneben können weitere Wahlkurse aus anderen Schwerpunktbereichen belegt werden.
Der Teilbereich Verwaltungs- und Verfassungsrecht beschäftigt sich mit dem Recht der „öffentlichen Güter“ (bisweilen auch: „Kollektive Güter“). Dieser Begriff aus den Wirtschaftswissenschaften bezeichnet, sehr vereinfacht, Güter, die allen zustehen (sollen). Darin liegt ein Unterschied zu privaten Gütern, von deren Gebrauch Dritte ausgeschlossen werden können und deren Nutzen für den Einzelnen sinkt, wenn ein weiterer Nutzer hinzutritt. Zu den öffentlichen Gütern gehören etwa: Bildung, Umweltgüter wie Luft, Wasser, Boden, Infrastrukturen wie etwa Straßen und andere Verkehrswege, Telekommunikations- und Datennetze, die Wikipedia, aber auch Güter wie soziale Sicherheit, Gesundheit, öffentliche Räume der Stadt und vieles mehr. Auch Demokratie und Rechtsstaat oder innere und äußere Sicherheit können als kollektive Güter bzw. als Instrumente zum Umgang mit kollektiven Gütern erklärt werden.
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Schwerpunkt 6: Deutsches und Europäisches Steuerrecht
Der Schwerpunktbereich deckt die zentralen Teilbereiche des nationalen Steuerrechts, die Bezüge zum Unionsrecht sowie die Grundlagen des Internationalen Steuerrechts ab. Das Hauptaugenmerk liegt dabei nicht auf der Vermittlung technischen Detailwissens als vielmehr darauf, ein Verständnis für die grundlegenden Zusammenhänge und die systematischen Strukturen sowie für die methodischen Besonderheiten des Steuerrechts zu vermitteln. Steuerrecht ist nun einmal „Recht“ und unterscheidet sich in Auslegungsmethoden und der Bedeutung der Systematik nicht von anderen Rechtsgebieten. Ein entscheidender Vorteil der universitären Ausbildung in Osnabrück: Sie lernen das Zusammenspiel der einzelnen Steuergesetze kennen – Sie erfassen so systematische Zusammenhänge, die sich außerhalb eines Studiums nur ausgesprochen mühsam erlernen lassen.
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