FAQ für Studierende
Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlichen und aktualisieren wir regelmäßig. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Informationen zum Stellen eines Antrags an den Prüfungsausschuss finden Sie auf der entsprechenden Webseite.
Bitte wenden Sie sich vor dem Stellen eines Antrags an die studiengangsspezifische Studienberatung.
Nein, ein Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit (Sporteignungsprüfung) muss für das sportwissenschaftliche Studium an der Universität Osnabrück nicht erbracht werden.
Ob Ihnen Studienzeiten oder Studienleistungen, die Sie an einem anderen Studienort, im Ausland oder in einem anderen Studiengang erbracht haben, für Ihr Studium an der Universität Osnabrück angerechnet werden können, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bitte informieren Sie sich über das Anmeldeverfahren und wenden Sie sich ggf. an die Veranstaltungsleitung.
Eine Teilnahme an einem Studiennachweis oder an einer Prüfung ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung der/des Prüfenden möglich. Unter "Prüfungsangelegenheiten" - " Prüfungsanmeldung" informieren wir Sie über die notwendigen Schritte für die Beantragung der Zulassung.
Für Ergänzende Zusatzqualifikationen können Sie sich nicht über HisinOne anmelden. Verwenden Sie bitte die Modulbescheinigung und tragen Sie unter "Titel des Moduls" "Ergänzende Zusatzqualifikation" ein. Der Schein wird von der Veranstaltungsleitung unterschrieben und an das Sekretariat weitergeleitet. Dort können Sie sich den gesiegelten Schein dann ab dem vereinbarten Zeitpunkt abholen.
Wenden Sie sich mit aktuellen Anfragen zunächst an die Veranstaltungsleitung.
Sollten Sie die Studien- oder Prüfungsleistung bereits erbracht haben, senden Sie einen Änderungsantrag sowie Ihr Transcript of Records (in Form EINES pdf-Dokuments, keine einzelnen Seiten!) mit dem Betreff "Modulkorrektur" per E-Mail an den Prüfungsausschuss. Verwenden Sie für Ihren Änderungsantrag den (vollständig ausgefüllten) Modulkorrekturbogen. (Die Prüfungsnummern finden Sie in der " Modulübersicht mit Prüfungsnummern". Sollten mehrere Veranstaltungen umgetragen werden müssen, verwenden Sie den Modulkorrekturbogen für mehrere Veranstaltungen.
Falls mehrere Änderungen notwendig sein sollten oder Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden Sie sich bitte an den Studiengangskoordinator Nils Schliehe; für die Bearbeitung komplexer Anfragen ist ein Gespräch erforderlich.
Beachten sie bitte die Hinweise zum Prüfungsrücktritt und verwenden Sie die entsprechenden Unterlagen!
Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Gemäß §10a der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität können zu Studien- und Prüfungsleistungen in Masterstudiengängen nur Studierende zugelassen werden, die in einem Masterstudiengang eingeschrieben sind.
"In begründeten Ausnahmen kann der für den betreffenden Studiengang zuständige Prüfungsausschuss im Wege der Einzelfallprüfung eine Zulassung aussprechen.“ (§10a Abs. 1 Satz 2 APO).
In begründeten Ausnahmefällen kann daher ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
Falls Sie von dem Vorliegen einer begründeten Ausnahme ausgehen, müssen Sie diese in Ihrem Antrag eingehend erläutern.
Solch ein Antrag hat insbesondere dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie
- in Ihrem Bachelorstudiengang bereits nachweislich alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben,
- eine (vorläufige) Einschreibung in das Masterstudium nicht möglich ist und
- die Kapazität der Lehrveranstaltung eine Teilnahme von Studierenden zulässt, die die zu erbringende Studien- oder Prüfungsleistung nicht zum Abschluss ihres aktuellen Studienganges benötigen.
Bachelorstudierende können in maximal zwei Master-Lehrveranstaltungen Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Stellen eines Antrags an den Prüfungsausschuss! Der Antrag muss darüber hinaus die konkrete Bezeichnung der Lehrveranstaltung(en), die vorgezogen werden soll(en), enthalten und ist zwingend VOR dem Besuch der Veranstaltung im Bachelorstudiengang zu stellen.
Neu zulassungsbeschränkt sind seit dem Wise 23/24 nur die Masterstudiengänge „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehramt an Gymnasien“.
Die Masterstudiengänge „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ und „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ bleiben zunächst weiterhin zulassungsfrei.
siehe Zulassungsbeschränkungen.
Im Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen sowie im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien ist das Fach Sport zum Wintersemester 2023/2024 erstmalig zulassungsbeschränkt.
Kriterien wie Wartesemester, Wohnort, Note der Bachelorarbeit etc. finden beim Auswahlverfahren keine Berücksichtigung. Maßgebend für die Rangfolge auf der Zulassungsliste ist stattdessen:
(1.) die Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses insgesamt bzw. die Durchschnittsnote des vorangegangenen Studiums sowie
(2.) die Fachnote (Sport/Sportwissenschaft) im Bachelorabschluss
Dabei geht die Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses mit einem Gewicht von 51 vom 100 und die Fachnote mit einem Gewicht von 49 vom 100 in die Erstellung der Rangliste ein.