Formulare und Antragsvordrucke

Die Anmeldevordrucke für Bachelor- und Masterarbeiten sind  online verfügbar. Bitte achten Sie darauf, dass der richtige Vordruck benutzt wird und alle erforderlichen Angaben und Unterschriften bei Abgabe vorhanden sind.

Studierende, die im Rahmen der Kurswahlen eine teilnahmebeschränkte Veranstaltung gewählt, aber keinen Platz in dieser Veranstaltung bekommen haben, können eine  Teilnahme im Rahmen des Nachrückerverfahrens (PDF, 62 kB) beantragen. Voraussetzung für dieses Nachrücken ist, dass sich durch die Nichtteilnahme an dieser Veranstaltung die Dauer Ihres Studiums unmittelbar über die Regelstudienzeit hinaus verlängern würde, obwohl Sie aktiv mitgewirkt haben, dieses in der Regelstudienzeit abzuschließen, oder dass Sie auf Grund der Betreuung eines Kindes oder der Pflege von Familienangehörigen dringlich an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen möchten.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall unbedingt vorab unsere Beratungsangebote im Rahmen des  Kurswahlverfahrens sowie Ihre jeweilige  Studienberatung wahr, und beachten Sie unsere Hinweise zum  Stellen von Anträgen.

Studierende, die aufgrund länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage sind, Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, können einen  Antrag auf Nachteilsausgleich (PDF, 62 kB) an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen.

Wenn Sie sich Prüfungsleistungen für Ihren Studiengang anerkennen lassen möchten, die Sie beispielsweise an einer anderen Universität oder im Ausland erbracht haben, nutzen Sie bitte den  Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (DOCX, 27 kB). Bitte beachten Sie, dass alle Scheine im Original vorgelegt und in Kopie eingereicht werden müssen.

Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfung zurücktreten, diese nach Beginn abbrechen, versäumen oder aber einen Abgabetermin nicht einhalten können, haben dies nach der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück unverzüglich anzuzeigen. Informationen zur Prüfungsunfähigkeit und entsprechende Formulare veröffentlicht das  Prüfungsamt des Fachbereichs Erziehungs- und Kulturwissenschaften.

Es muss zudem ein ärztliches Attest vorliegen, in dem bescheinigt wird, dass der oder die Studierende nicht prüfungsfähig ist. Eine Krankmeldung ohne diese Angabe ist für einen Rücktritt nicht ausreichend. Unabhängig davon sind die Prüfer durch den Prüfling selbst zu benachrichtigen.