Ordnungen

Fachbezogene Zusatzbedingungen

Entsprechend den Zugangsordnungen für die Masterstudiengänge Lehramt  Gymnasium,  Berufsbildende Schule,  Grundschule sowie  Haupt- und Realschule sind im Fach Sport folgende Nachweise vorzulegen, um für die genannten Masterstudiengänge zugelassen zu werden:

  1. Eine Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten sowie
  2. das Deutsche-Rettungsschwimmabzeichen (Bronze) der DLRG, des DRK oder des ASB.

Die Nachweise 1. und 2. in Abweichung von § 3 Abs. 3 können bis zum 31.01. bei Studienbeginn im Wintersemester bzw. 30.06. bei Studienbeginn im Sommersemester beim Mehrfächer-Prüfungsamt PATMOS nachgereicht werden.

Über die Anerkennung weiterer Nachweise in Einzelfällen entscheidet die Studiendekanin oder der Studiendekan des Fachbereichs Erziehungs- und Kulturwissenschaften im Benehmen mit einer Fachvertreterin oder einem Fachvertreter, die oder der in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zur Universität Osnabrück steht.

 

Entsprechendes gilt für die Erweiterungsstudiengänge; alle Informationen dazu finden Sie unter den  Zugangs-, Zulassungs- und Prüfungsordnungen der Universität Osnabrück