Anträge stellen
Anträge an den Prüfungsausschuss können jederzeit gestellt werden und werden i. d. R. innerhalb von 4 Wochen durch den Prüfungsausschuss bearbeitet. Sind besondere Fristen einzuhalten, so sind diese vom Antragsteller anzugeben.
Besondere Bearbeitungsintervalle gelten...
...für Anträge im Zusammenhang mit den Veranstaltungswahlen: Der Zeitraum zum Stellen eines Antrags an den Prüfungsausschuss liegt - abgestimmt auf das Kurswahlverfahren –
- für das Wintersemester zwischen dem 16. und 23. September und
- für das Sommersemester zwischen dem 16. und 24. März
(jeweils nach der ersten "Nachrückwelle").
Eine Rückmeldung, ob ihr Antrag genehmigt/abgelehnt wurde, erhalten Sie bis Mitte Oktober (Wintersemester) oder bis Anfang April (Sommersemester).
...für Anträge zu Studien- und Prüfungsleistungen: Entsprechende Anträge werden - abgestimmt auf die Anmeldezeiträume - jeweils bis zum 10. Juni (Sommersemester) bzw. bis zum 10. Januar (Wintersemester) bearbeitet.
Für Anträge an den Prüfungsausschuss verwenden Sie bitte das Antragsformular (PDF, 62 kB) und senden dies zusammen mit allen notwendigen Informationen (s. u.) per E-Mail an sportpruefau@uni-osnabrueck.de.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragsstellung bei der Studienberatung für Ihren Studiengang.
Voraussetzungen für einen Antrag auf bevorzugtes Nachrücken zu einer Lehrveranstaltung
Um einen Antrag stellen zu können, um bevorzugt zu einer Lehrveranstaltung zugelassen zu werden, muss nachweislich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Durch die Nichtteilnahme an einer spezifischen Veranstaltung verlängert sich die Dauer Ihres Studiums unmittelbar über die Regelstudienzeit hinaus, obwohl Sie aktiv mitgewirkt haben, dieses in der Regelstudienzeit abzuschließen. (Ihre individuelle Regelstudienzeit finden Sie auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung.)
- Die Betreuung eines Kindes oder die Pflege von Familienangehörigen erhöht die Notwendigkeit der Teilnahme an einer spezifischen Veranstaltung, um die Betreuung gewährleisten zu können.
- Durch eine Behinderung oder chronische Erkrankungen ist Ihnen der Besuch alternativer Veranstaltungen aus gesundheitlichen oder therapeutischen Gründen nicht möglich.
- Sie sind offiziell anerkannte*r Spitzensportler*in und aufgrund von Trainings-/Wettkampfzeiten bei der Veranstaltungswahl zeitlich eingeschränkt.
Was ist KEINE Begründung für bevorzugtes Nachrücken? (Auswahl)
Umstände, die in der Regel NICHT als Begründung für bevorzugtes Nachrücken gelten, sind u. a.
- eine geringe Anzahl von modulrelevanten Veranstaltungen im aktuellen oder einem vorherigen Semester;
- berufliche Tätigkeiten neben dem Studium;
- ein Lebensmittelpunkt außerhalb von Osnabrück oder
- ein geplanter Studiengangs- oder Studienortswechsel vor Abschluss des Studiengangs.
Dokumente für das Einreichen eines Antrags an den Prüfungsausschuss:
- Vollständig und korrekt ausgefülltes Antragsformular (s. o.)
- Transcript of Records (in Form EINES pdf-Dokuments, keine einzelnen Seiten!)
- Immatrikulationsbescheinigung (Fotografie oder Scan)
- ggf. weitere Belege zur Bestätigung Ihrer Antragssituation