Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss trifft alle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren, soweit es nicht um die Bewertung der Promotionsleistungen geht. Er entscheidet also zum Beispiel über Ihren Antrag auf Annahme und Zulassung zur Promotion, legt die Gutachter*innen fest und begleitet das Verfahren bis zur Veröffentlichung der Dissertation.
Informationen und Formulare zu Promotionsverfahren im Fachbereich Humanwissenschaften finden Sie hier.
Vorsitzende
Prof. Dr. Ursula Stockhorst
stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Sven Walter
weitere Mitglieder
Prof. Dr. Birgit Babitsch
Prof. Dr. Tim Kietzmann
Prof. Dr. Maarten van Zalk
Prof. Dr. Annika Wilke
Vertreter*innen
Prof. Dr. Nicole Gotzner
Prof. Dr. Thomas Gruber
Prof. Dr. Manfred Hülsken-Giesler
Prof. Dr. Bin Qu
Prof. Dr. Julian Rubel
Prof. Dr. Silja Vocks
Als Orientierung für Ihre Anträge
:
Die nächsten Sitzungen des
Promotionsausschusses
2026
19. August
16. September
7. Oktober
4. November
2. Dezember
Anträge, die 10 Tage vor einer Sitzung eingereicht sind, können in der jeweiligen Sitzung beraten werden.