Promotion
Sie haben im Verlauf Ihres Studiums Lust auf Wissenschaft bekommen und möchten im Rahmen eines Promotionsprojekts einer wissenschaftlichen Fragestellung nachgehen? Nach Abschluss des Studiums besteht die Möglichkeit der Promotion. Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades „Doktorin“ oder „Doktor". In den Kognitionswissenschaften wird in der Regel der akademische Grad "Ph.D." verliehen. Mit einer Promotion weisen Sie Ihre Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eine eigenständige Forschungsarbeit nach, die einen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im jeweiligen Fachgebiet leisten soll. Diese eigenständige Forschungsleistung wird durch eine schriftliche Arbeit, die Dissertation, und eine mündliche Prüfung, die Disputation, nachgewiesen.
Grundsätzlich sollten Promotionsinteressierte sich die Promotionsordnung des Fachs durchlesen, in dem sie promovieren möchten. Dort finden sich die spezifischen Verfahrensschritte der Promotion von der Annahme als Doktorand*in bis zur Verleihung des Doktortitels. Einen allgemeinen Überblick über die formalen Schritte auf dem Weg zur Promotion haben wir unten für Sie zusammengestellt. Neben den Promotionsordnungen sind die Hinweise zur guten wissenschaftlichen Praxis, die Qualitätsstandards für Promotionen (PDF, 126 kB) sowie der Individuelle Entwicklungsplan zur Promotion (IDP) als erweiterte Betreuungsvereinbarung grundlegende Dokumente, die alle Promovierenden kennen sollten. Ein wichtiger Bestandteil der Promotionsplanungen sollte auch die Kenntnis unterschiedlicher Promotionsmodelle sowie natürlich die Sicherung der Promotionsfinanzierung sein.
Die zentrale Einrichtung für Promovierende an der Uni Osnabrück ist das Zentrum für Promovierende und Postdocs ( ZePrOs). Es bietet neben individueller Beratung auch ein breites Angebot an kostenfreien Kursen zu überfachlichen Schlüsselkompetenzen an, die Promovierende in den unterschiedlichen Phasen der Promotion unterstützen und auf spätere Karrierewege vorbereiten sollen. Zu den Angeboten des ZePrOs gehören auch ein Mentoring-Programm für Doktorandinnen sowie die Unterstützung zu Vernetzungsmöglichkeiten.
Download : Formulare und Informationen
Checkliste Annahme und Zulassung zur Promotion (PDF, 149 kB)
Individueller Entwicklungsplan (IDP) (PDF, 511 kB)
Bestätigung über den Abschluss eines IDP (PDF, 33 kB)
Antrag auf Annahme (PDF, 702 kB)
Erklärung über frühere Promotionsverfahren (PDF, 108 kB)
Annahmebestätigung (zur Immatrikulation) (PDF, 207 kB)
Antrag auf Zulassung (PDF, 194 kB)
Eigenständigkeitserklärung (DOC, 24 kB)
Eigenständigkeitserklärung Gesundheitswissenschaften (DOCX, 15.05 kB)
Richtlinie zur Eigenständigkeitserklärung (PDF, 209 kB)
Informationen zur Promotion
Die Voraussetzungen für eine Promotion sind in den Promotionsordnungen geregelt.
In der Regel wird ein überdurchschnittlicher Studienabschluss als Nachweis der Fähigkeit zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten erwartet.
Folgende Abschlüsse berechtigen zur Promotion:
- Abschluss eines Studiengangs an einer deutschen Universität (Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister)
- Universitärer Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das höhere Lehramt
- Abgeschlossenes gleichwertiges Studium an einer vergleichbaren ausländischen Hochschule
- Abschluss eines fachlich einschlägigen Hochschulstudiums
Alle weiteren Zugangsvoraussetzungen (z.B. gesonderte Notengrenzen oder Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch qualifizierte Vorstellung des wissenschaftlichen Vorhabens und/oder qualifizierte Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des Promotionsfaches) finden Sie in den Promotionsordnungen. Hier sind ebenfalls alle Verfahrensschritte für den Ablauf des gesamten Promotionsverfahrens - von der Betreuungszusage und Annahme als Doktorand*in, der Zulassung zur Promotion (Dissertation und mündliche Prüfung) bis zur Veröffentlichung der Dissertation - festgelegt.
Die Promotion lässt sich formal in fünf Schritte aufteilen:
- Sobald Sie wissen, zu welchem Thema Sie promovieren möchten, suchen Sie eine passende Betreuerin oder Betreuer. Mit ihr oder ihm besprechen Sie das weitere Vorgehen und halten die Ergebnisse in einem Individuellen Betreuungsplan (IDP) (PDF, 511 kB) fest. Dass Sie einen IDP abgeschlossen (PDF, 33 kB) haben, bestätigen Sie bei der Annahme.
- Sind Sie sich mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer einig, muss geprüft werden, ob Sie die formalen Voraussetzungen zur Promotion erfüllen. Hierfür stellen Sie einen Antrag auf Annahme zur Promotion (PDF, 702 kB) beim Promotionsausschuss. Bei der Beantragung müssen Sie auch eine Erklärung über frühere Promotionsvorhaben (PDF, 108 kB) abgeben. Sobald der Promotionsausschuss über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie ein offizielles Schreiben hierüber und für die Einschreibung als Promotionsstudierende*r eine Bestätigung der Annahme (PDF, 207 kB).
- Sobald Sie und Ihre Betreuung die Dissertation für abgabereif halten, stellen Sie einen Antrag auf Zulassung (PDF, 194 kB). Diesen schicken Sie mit der Dissertation und weiteren Anlagen entsprechend der Promotionsordnung an den Promotionsausschuss.
- Ihre Dissertation wird begutachtet und, wenn Sie angenommen wurde (d.h. die Gutachten eine Note von mindestens rite ergeben haben), hochschulöffentlich ausgelegt. Danach können Sie die Disputation planen. Diesen Schritt sollten Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer besprechen, da Sie ein Vorschlagsrecht für die Zusammensetzung der Kommission haben, die Ihre Disputation abnimmt und bewertet.
- Wenn Sie alle Teile des Verfahrens erfolgreich absolviert haben, müssen Sie noch Ihre Dissertation veröffentlichen, bevor Sie den Doktortitel (oder Ph.D.) tragen dürfen. Ihre Betreuerin oder Ihre Betreuer unterstützen Sie bei der erfolgreichen Suche eines angemessenen Verlages. Grundsätzlich steht Ihnen auch das Repositorium der Universitätsbibliothek zur Verfügung, dies ist eine kostenfreie Veröffentlichungsvariante. Zudem ist die Online-Publikation in der Regel schneller als eine Druckvariante, Sie dürfen den Titel dann also früher führen. Die Details zur Publikation finden Sie in Ihrer Promotionsordnung.
Neben Themenfindung und der Suche nach einer Betreuungsperson stellt sich auch die Frage nach der Finanzierung der Promotion. Grundsätzlich gibt es zwei klassische Möglichkeiten einer Promotionsfinanzierung, nämlich die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses an einer Hochschule oder die der Einwerbung eines Promotionsstipendiums. Diese beiden Möglichkeiten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile werden in den Infoboxen unten kurz erläutert. Auch zu Finanzierungsmöglichkeiten für internationale Promovierende gibt es eine Infobox.
Neben den Optionen der Beschäftigung an der Hochschule und dem Promotionsstipendium ist es auch möglich, einer universitätsexternen Beschäftigung nachzugehen und nebenberuflich zu promovieren.
Beratung zu den Finanzierungsmöglichkeiten einer Promotion erhalten Sie im Zentrum für Promovierende und Postdocs (ZePrOs).
Zum Start Ihres Promotionsvorhabens wählen Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer Ihrer Dissertation aus. Diese*r begleitet Sie inhaltlich. Eventuell werden Sie auch zu Doktorand*innenkolloquien oder ähnlichem eingeladen. Die Betreuerin oder der Betreuer begleitet Sie bis zum Abschluss der Promotion und berät Sie auch zu Fragen der Publikation Ihrer Dissertation.
Für alle formalen Fragen von der Anmeldung zur Promotion bis zur Disputation sind die Mitarbeiter*innen in der Promotionsgeschäftsstelle Ihre Ansprechpersonen.
Die Qualität des Promotionsprozesses hängt wesentlich von der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den betreuenden Hochschullehrer*innen und den Promovierenden ab. In Promotionsbetreuungsverhältnissen kann es zu Konflikten kommen, die den Fortgang der Arbeit an der Dissertation verzögern, den erfolgreichen Abschluss der Promotion gefährden oder auch zum Abbruch des Promotionsvorhabens führen können. Der Senat der Universität Osnabrück hat im August 2013 einen Verfahrensleitfaden zum Umgang mit Konflikten im Bereich Promotionen verabschiedet, der Anlaufstellen bei Konflikten benennt und Verfahren der Konfliktvermittlung aufzeigt.
Hier finden Sie die Ordnungen, die für Ihre Promotion relevant sind. Bitte informieren Sie sich anhand der Ordnung über die nächsten Schritte während Ihres Promotionsverfahrens.