© Photographer:Ivan A. Zlobin

FAQs

Es wird unterschieden zwischen

  • unbenoteten Studienleistungen,
  • benoteten Prüfungsleistungen (z.B. Klausuren, Referate, Hausarbeiten, Essays, mündliche Prüfungen) und
  • Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit).

Die Form der Studien- oder Prüfungsleistungen  finden Sie in den Modulbeschreibungen.  Zu den Ordnungen und Modulhandbüchern für den jeweiligen Studiengang.

Sowohl die Anmeldung zu als auch den Rücktritt von Prüfungen tragen Sie selbstständig fristgerecht (bis eine Woche vor der Prüfung) in  HISinOne Exa ein. Bitte beachten Sie, dass Sie nur nach erfolgter Anmeldung an Prüfungen teilnehmen dürfen. Sollten Sie die Frist zur Anmeldung einmal verpasst haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten auf. Unter bestimmten Bedingungen können Prüfungsergebnisse in Einzelfällen nachgetragen werden.

Für alle Lehramtsstudiengänge und den 2-Fächer-Bachelor gelten die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) und die jeweiligen studiengangs- und fachspezifischen Prüfungsordnungen.

Die Studiengänge der Cognitive Science und Psychologie haben eigene Prüfungsordnungen.

Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Seite  Studiengänge von A bis Z

Über die verschiedenen Wege ins Ausland finden Sie Informationen bei den  Studiengängen. Zudem hat jedes Institut eine Ansprechperson, die Sie zum Ablauf, zur Finanzierung und zu den Anrechnungsmöglichkeiten berät. 
Im Bachelor Cognitive Science ist ein Auslandssemester (5. Semester) obligatorisch.
Für jeden studienbezogenen Auslandsaufenthalt ist es erforderlich, dass Sie dem Prüfungsamt dies mitteilen. Hier finden Sie das passende  Formular (PDF, 167 kB). Sie können das ausgefüllte Formular sofort nach Ihrer Rückkehr an das Prüfungsamt schicken, spätestens jedoch im Rahmen der Beantragung Ihrer Abschlussdokumente. Für statistische Zwecke geben Sie bitte das Formular auch dann ab, wenn Sie keinen Auslandsaufenthalt in Anspruch genommen haben.

Sofern Sie BAföG erhalten, werden Sie spätestens nach dem 4. Semester aufgefordert, eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) einzureichen. Den oberen Teil des Formblatts füllen Sie selber aus, den unteren Teil ("Nur von der Ausbildungsstätte auszufüllen!") ergänzen wir für Sie im Prüfungsamt. Wenn Sie Philosophie oder Gesundheitswissenschaften studieren, erhalten Sie Ihre Leistungsbescheinigung durch das Mehrfächer-Prüfungsamt  PATMOS.

Planen Sie bitte in jedem Fall ein wenig Zeit ein für die Bearbeitung der Leistungsbescheinigung.

Bis eine Woche vor der Prüfung können Sie ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurücktreten, ohnen dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Sollten Sie in der Woche vor der Prüfung erkranken und können aufgrund der Erkrankung nicht an der Prüfung teilnehmen, müssen Sie sich die Prüfungsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen. Den Vordruck zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit finden Sie im  Downloadbereich. Sie können das von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgefüllte Formular gerne per Mail - möglichst frühzeitig - an das Prüfungsamt schicken. Die entsprechenden Mailadressen finden Sie unter  Kontakt und Servicezeiten.

Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Attest) nicht ausreicht.

Für die Psychologie gilt: Sie können bereits bestandene Module (maximal zwei) einmalig zur Notenverbesserung wiederholen. Hierbei ist zu beachten, dass sie nur komplett bestandene Module "jokern" können. Ob Module für eine "Joker"prüfung vorgesehen sind, können Sie in Ihrer Prüfungsordnung unter dem Paragraphen "Wiederholung von Prüfungen" nachlesen. 

Im Studiengang Bachelor Cognitive Science können bestandene Pflichtmodule zur Notenverbesserung einmalig wiederholt werden.

In Philosophie, Gesundheitswisschenschaften, Pflegewissenschaft und Kosmetologie kann eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden, sofern sie nicht dafür verwendet werden muss, eine dreimalig nicht bestandene Prüfung zu wiederholen. (s. § 14 Abs. 3 der APO)

Bei der Notenverbesserung wird das bessere Ergebnis in die Gesamtnote einfließen. 

Eine Notenverbesserung muss im Prüfungsamt beantragt werden, das entsprechende Formular dazu finden Sie im  Downloadbereich.

Das Formular ist zu den Anmeldefristen für Prüfungen im Prüfungsamt einzureichen. Die Eintragung ins Prüfungsverwaltungssystem erfolgt durch das Prüfungsamt, Sie können sich also nicht eigenständig in HisInOne für die Prüfung anmelden, da Ihr Modul bereits als bestanden gilt.

Zunächst einmal: Nur für den Bachelor Cognitive Science (10 VP-Stunden) und den BA Psychologie (40 VP-Stunden) müssen Sie Versuchspersonenstunden, kurz VP-Stunden nachweisen. Der Nachweis ist für die beiden Studiengänge unterschiedlich geregelt.

Wenn Sie Cognitive Science studieren, geben wir Ihnen ein Formular an die Hand, das Sie im  Downloadbereich finden. Dieses nehmen Sie bei Ihrem Versuchstermin mit und lassen sich Ihre Stunden von der Versuchsleiterin oder dem Versuchsleiter unterschreiben. Sobald Sie die erforderlichen Stunden zusammengetragen haben, kommen Sie ins Prüfungsamt und geben dort die Nachweise ab. Die VP-Stunden werden von uns in das Prüfungssystem HISinOne eingetragen, dort können Sie den Verlauf dann nachvollziehen.

Studieren Sie den Bachelor Psychologie, so führen Sie seit dem Wintersemester 2024/25 den Nachweis über das Programm Sona. Vor der Einführung dieses Programms haben Sie wie beim BA Cognitive Science ein Formular gehabt. Dieses bringen Sie bitte gegebenenfall zusätzlich zu den in Sona registrierten VP-Stunden zu uns ins Prüfungsamt, wenn Sie Ihre 40 VP-Stunden absolviert haben. Im Prüfungsamt werden die VP-Stunden dann in Ihr HISinOne-Konto eingetragen.

Zur Bachelor- oder Masterarbeit melden Sie sich im Prüfungsamt an. Den Antrag finden Sie im  Downloadbereich. Sprechen Sie vorab Ihre Erst- und Zweitgutachter*innen an und stimmen Sie den Themenbereich ab, zu dem Sie gerne Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten. Die Gutachter*innen betreuen Sie während des Bearbeitungsprozesses. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, melden Sie sich also bei ihnen.

Sie haben für die Bachelorarbeit eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten, für die Masterarbeit von 6 Monaten.
Bevor Sie anfangen zu schreiben, warten Sie bitte das endgültige Thema ab. Dies wird Ihnen mit der Zulassung mitgeteilt. Bitte übernehmen Sie das Thema wortwörtlich. Abweichungen müssen mit der Erstgegutachterin oder dem Erstbegutachter abgesprochen und unverzüglich dem Prüfungsamt mitgeteilt werden.

Merken Sie im ersten Monat der Arbeit, dass Ihnen das Thema nicht zugänglich ist, können Sie einmalig abbrechen und ein neues Thema suchen. Auch das sollten Sie voab mit Ihren Betreuer*innen besprechen.

Mit Ihrem Zulassungsschreiben erhalten Sie eine Frist zur Abgabe der Arbeit. Die Arbeit muss in gedruckter Version mit Ablauf des Fristtages im Prüfungsamt sein. Möchten Sie die Arbeit per Post schicken, ist das Datum der Abgabe bei der Post maßgebend. Im Schreiben erhalten Sie auch die Information über die Anzahl der gedruckten Exemplare.

Sofern Ihre Erst- und Zweitgutachter*innen dies wünschen, fügen Sie bitte auch eine digitale Version der Abschlussarbeit im PDF-Format bei.

Die Abschlussunterlagen werden umgehend nach Eingang der Bewertung der letzten Leistung (in der Regel Eingang der Gutachten zur Abschlussarbeit) im Prüfungsamt erstellt. Diese Unterlagen müssen von der Dekanin/ dem Dekan und der Prüfungsausschussvorsitzenden/ dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Daher dauert es in der Regel etwa 2-4 Wochen vom Eingang der Bewertung bis zur Aushändigung der Abschlussunterlagen. Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Abschlussunterlagen zur Abholung bereitliegen. Sollten Sie sich nicht mehr in der Nähe der Universität aufhalten, sendet Ihnen das Prüfungsamt die Unterlagen gern per Post.

Die Abschlussunterlagen für die Mehrfächer-Studiengänge werden auf Antrag durch das Mehrfächer-Prüfungsamt PATMOS erstellt. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite des  PATMOS.

Selbstverständlich können Sie Einsicht in Ihre Prüfungsakte nehmen. Hierzu reicht ein formloser Antrag, wir stellen Ihnen aber auch ein  Formular zum Download zur Verfügung, das Sie gerne benutzen dürfen.

In Ihrer Prüfungsakte würden Sie alle von Ihnen im Prüfungsamt eingereichten Anträge und deren Bearbeitungslauf finden. Das sind dann z.B. Atteste, die Anmeldung zur Bachelor- und Masterarbeit und nicht zuletzt die Gutachten zu Ihren Abschlussarbeiten. Bei der Einsichtnahme haben Sie das Recht sich Fotos/Scans oder Kopien zu machen, wenn Sie möchten.

Zu dem Zeitpunkt, an dem die letzte Leistung erbracht wird, müssen Sie eingeschrieben sein. Für die Zeit der Bewertung müssen Sie nicht mehr zwingend eingeschrieben sein. Wir empfehlen dennoch, sich weiter einzuschreiben, bis alle Leistungen bewertet sind und Sie Ihre Abschlusszeugnisse in den Händen halten.

Interessant: Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung vor Ablauf von einem Monat nach Veranstaltungsbeginn erbringen, können Sie sich rückwirkend exmatrikulieren und bekommen die Gebühren erstattet.

Alles weitere zur Immatrikulation und zur Exmatrikulation erfahren Sie im  Studierendensekretariat.