AgriData-Observatory
Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten
Anmeldung geöffnet! : Veranstaltung zum Inkrafttreten des Data Act – Was jetzt auf die Landwirtschaft zukommt
15. September 2025 · ab 14:30 Uhr
Universität Osnabrück & Online
Ab dem 12. September 2025 gilt der neue EU Data Act. Für viele Betriebe und Unternehmen im Agrarsektor bedeutet das: Nutzung von Daten muss künftig vertraglich geregelt werden – etwa zwischen Landwirt:innen und Maschinenherstellern.
Unsere Veranstaltung gibt einen Überblick, worauf Sie sich einstellen müssen:
- Welche Pflichten und Rechte bringt der Data Act mit sich?
- Was bedeuten die neuen Regelungen für Ihre Maschinen und Daten?
- Wie können Sie mit rechtssicheren Verträgen vorbereitet sein?
Vorgestellt werden unter anderem die Mustervertragsbedingungen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) – entwickelt gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft. Sie sollen helfen, faire und praktikable Lösungen im Umgang mit Daten von smarten Landmaschinen zu finden.
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Landwirt:innen und Lohnunternehmen
- Hersteller und Anbieter smarter Landmaschinen
- Jurist:innen, Berater:innen und Branchenvertreter:innen
Hier kommen Sie zum Programm der Veranstaltung
Programm der Veranstaltung (PDF, 368 kB)
Veranstalter: AgriData-Observatory – Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten
Kontakt: dataeconomy@uos.de
Modellregelungen für Datenverträge in der Praxis
Das Projekt AgriData-Observatory beschäftigt sich mit der fairen und effizienten Nutzung von Daten aus smarten Landmaschinen. Im Kontext des Data Act, zielt das Observatory darauf ab, Landwirten und Herstellern von Landmaschinen zu helfen, die neuen Anforderungen für die Vertragsgestaltungen im Bereich Datennutzung zu erfüllen.
Ziele des Forschungsprojekts
Im Rahmen des AgriData-Observatory wird die Vertragspraxis im Agrarsektor systematisch beobachtet, um den aktuellen Status quo der Verträge über Daten von smarten Landmaschinen zu ermitteln. Daneben wird die Einführung der BMLEH-Musterbedingungen begleitet, wobei erfasst wird, wer diese nutzt und in welchem Umfang. Darauf folgend werden Best Practices identifiziert und zusammengestellt, um herauszufinden, welche Klauseln und Anwendungen sich als effektiv und effizient erweisen. Schließlich wird die selbstständige Adaption der Musterbedingungen gefördert, um die sektoreigene Fortentwicklung der Vertragsbedingungen zu sichern.
Mitwirkung des Agrarsektors
Das AgriData-Observatory lädt zudem zur Mitwirkung ein und ermutigt Interessierte, ihre Perspektiven und Erfahrungen zu teilen.
Senden Sie uns Ihre Datennutzungs- und Datenzugangsvertragsbedingungen.
Für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und die Vorteile einer aktiven Teilnahme am AgriData-Observatory zu erfahren.
Förderung und Team
Das Projekt AgriData-Observatory wird durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gefördert.
Es wird durch die Forschungsstelle Recht & Datenökonomie der Universität Osnabrück durchgeführt. Das Projektteam besteht aus wiss. Mit. Annica Ahmann, wiss. Mit. Leo Kohz, Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke.
Schreiben Sie uns!
Gefördert durch:
Informationen
Pressemitteilung des BMLEH zur Kurzinformation
Pressemitteilung zur Bescheidübergabe
Pressemitteilung des BMLEH zum Start des Projekt
Unverbindliche Musterbedingungen des BMLEH zur Verwendung im Geschäftsverkehr
Hersteller und Landwirt : Die Musterbedingungen des BMLEH
Das BMLEH hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien und dem European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück erste Musterbedingungen für „smarte Landmaschinen“ erarbeitet und diskutiert. Diese Muster sollen ausgewogene Vertragsverhältnisse fördern und einen fairen Datenaustausch in der Landwirtschaft ermöglichen, um Innovationen und neue Geschäftsmodelle zu schaffen.
Sie sind als Empfehlungen gedacht und können freiwillig ganz oder teilweise in Verträge integriert werden. Die Musterbedingungen stellen eine dynamische „Nullfassung“ dar, die Anpassungen und Erweiterungen unterliegen wird.
Erfahren Sie mehr über die Musterbedingungen hier.