AgriData-Observatory
Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten
Werkstattkonferenz zu BMLEH-Musterbedingungen : Save-The-Date: 5./6. März 2026
Seit dem 12. September 2025 ist der EU Data Act anwendbar und regelt Datenzugang, Datenweitergabe und Datennutzung bei vernetzten Produkten. Unternehmen, die smarte Landmaschinen herstellen und die Daten vernetzter Produkte nutzen möchten, müssen Datennutzungsverträge mit deren Nutzern, z.B. Landwirtinnen und Landwirten, abschließen. Die im Oktober 2024 veröffentlichten Musterbedingungen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) für den Agrarsektor bieten den Anwenderinnen und Anwendern dabei Hilfestellung. Auf der Werkstattkonferenz an der Universität Osnabrück möchten wir erste Erfahrungen austauschen und gemeinsam Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Musterbedingungen erarbeiten. Freuen Sie sich auf einen Überblick über den EU Data Act, den Vergleich aktueller Verträge und die Vernetzung mit Experten aus dem Agrarsektor.
Eine Online-Teilnahme ist am 5. März 2026 möglich.
Unterlagen stehen zum Download bereit : Veranstaltung zum Inkrafttreten des Data Act am 15. September 2025
Unterlagen
- Zur Einführung des Data Act – Überblick über Rechte und Pflichten – Arbeit des AgriData-Observatory - Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück (PDF, 0.96 MB)
- Vergleich der Musterbedingungen des BMLEH und der Europäischen Kommission - Wiss. Mit. Annica Ahmann & Wiss. Mit. Leo Kohz, Universität Osnabrück (PDF, 696 kB)
- Aktuelle Forschungsfragen - Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität Osnabrück (PDF, 609 kB)
- Fragestellungen aus der Praxis - RA Dr. Thomas Nägele & RA Alexander Stolz, LL.M. (Dresden / Exeter), SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Mannheim (PDF, 599 kB)
- Alle Folien der Veranstaltung (PDF, 7.58 MB)
Modellregelungen für Datenverträge in der Praxis
Das Projekt AgriData-Observatory beschäftigt sich mit der fairen und effizienten Nutzung von Daten aus smarten Landmaschinen. Im Kontext des Data Act, zielt das Observatory darauf ab, Landwirten und Herstellern von Landmaschinen zu helfen, die neuen Anforderungen für die Vertragsgestaltungen im Bereich Datennutzung zu erfüllen.
Ziele des Forschungsprojekts
Im Rahmen des AgriData-Observatory wird die Vertragspraxis im Agrarsektor systematisch beobachtet, um den aktuellen Status quo der Verträge über Daten von smarten Landmaschinen zu ermitteln. Daneben wird die Einführung der BMLEH-Musterbedingungen begleitet, wobei erfasst wird, wer diese nutzt und in welchem Umfang. Darauf folgend werden Best Practices identifiziert und zusammengestellt, um herauszufinden, welche Klauseln und Anwendungen sich als effektiv und effizient erweisen. Schließlich wird die selbstständige Adaption der Musterbedingungen gefördert, um die sektoreigene Fortentwicklung der Vertragsbedingungen zu sichern.
Mitwirkung des Agrarsektors
Das AgriData-Observatory lädt zudem zur Mitwirkung ein und ermutigt Interessierte, ihre Perspektiven und Erfahrungen zu teilen.
Senden Sie uns Ihre Datennutzungs- und Datenzugangsvertragsbedingungen.
Für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und die Vorteile einer aktiven Teilnahme am AgriData-Observatory zu erfahren.
Förderung und Team
Das Projekt AgriData-Observatory wird durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gefördert.
Es wird durch die Forschungsstelle Recht & Datenökonomie der Universität Osnabrück durchgeführt. Das Projektteam besteht aus wiss. Mit. Annica Ahmann, wiss. Mit. Leo Kohz, Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke.
Schreiben Sie uns!
Gefördert durch:
Veranstaltungen
Veranstaltung zum Inkrafttreten des Data Act
Montag, 15. September 2025
Bei der Veranstaltung stellte das Projektteam der Universität Osnabrück zentrale Ergebnisse vor und diskutierte gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Themen waren unter anderem die BMLEH-Musterbedingungen, der Vergleich mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission sowie aktuelle Forschungsfragen und Praxiserfahrungen.
Programm der Veranstaltung (PDF, 368 kB)
Unterlagen
- Zur Einführung des Data Act – Überblick über Rechte und Pflichten – Arbeit des AgriData-Observatory - Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück (PDF, 0.96 MB)
- Vergleich der Musterbedingungen des BMLEH und der Europäischen Kommission - Wiss. Mit. Annica Ahmann & Wiss. Mit. Leo Kohz, Universität Osnabrück (PDF, 696 kB)
- Aktuelle Forschungsfragen - Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität Osnabrück (PDF, 609 kB)
- Fragestellungen aus der Praxis - RA Dr. Thomas Nägele & RA Alexander Stolz, LL.M. (Dresden / Exeter), SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Mannheim (PDF, 599 kB) (PDF, 599 kB)
AgriData-Observatory - Projektvorstellung
Donnerstag, 30. Januar 2025
Im Januar startete das Forschungsprojekt „AgriData-Observatory“ mit einer hybriden Auftaktveranstaltung im European Legal Studies Institute in Osnabrück. Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft, Rechtswissenschaft und Technik kamen vor Ort und online zusammen, um sich über aktuelle Herausforderungen und Chancen im Umgang mit den von smarten Landmaschinen generierten Daten auszutauschen. Das Ziel des Projekts: Den Datenschatz zum Nutzen aller Beteiligten heben helfen. Die Forschungsgruppe beobachtet und begleitet die aktuelle Vertragspraxis im Agrarsektor.
Programm der Veranstaltung (PDF, 315 kB)
Unterlagen
Informationen
Pressemitteilung des BMLEH zur Kurzinformation
Pressemitteilung zur Bescheidübergabe
Pressemitteilung des BMLEH zum Start des Projekt
Unverbindliche Musterbedingungen des BMLEH zur Verwendung im Geschäftsverkehr
Hersteller und Landwirt : Die Musterbedingungen des BMLEH
Das BMLEH hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien und dem European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück erste Musterbedingungen für „smarte Landmaschinen“ erarbeitet und diskutiert. Diese Muster sollen ausgewogene Vertragsverhältnisse fördern und einen fairen Datenaustausch in der Landwirtschaft ermöglichen, um Innovationen und neue Geschäftsmodelle zu schaffen.
Sie sind als Empfehlungen gedacht und können freiwillig ganz oder teilweise in Verträge integriert werden. Die Musterbedingungen stellen eine dynamische „Nullfassung“ dar, die Anpassungen und Erweiterungen unterliegen wird.
Erfahren Sie mehr über die Musterbedingungen hier.