Geschäftsstelle Promotionen am Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften

Ansprechpartnerin / Verwaltung

Gabriele Proske
Sprechstunde: nach Vereinbarung

 


Raum: 15/237 (Erweiterungsgebäude)

Seminarstr. 20
49074 Osnabrück
Telefon +49 541 969-4072
  promotionfb1@uni-osnabrueck.de

Mit Beginn des WS 2016/17 trat die  neue Promotionsordnung des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften in Kraft, die für alle ab Okt. 2016 angenommenen Promotionsvorhaben Gültigkeit haben wird, geändert lt. AMBl. der Universität Osnabrück vom 29.02.2024,
Nr. 02/2024.

Die entsprechenden  Informationen und Vordrucke können hier abgerufen werden.

Für Doktorand_innen, die bereits vor Okt. 2016 angenommen wurden, gelten weiterhin die bisherigen Promotionsordnungen der ehemaligen Fachbereiche Sozialwissenschaften und Kultur- und Geowissenschaften. Bitte beachten Sie daher die:
 

 Hinweise und Formulare für sozialwissenschaftliche Promotionsverfahren (Annahme vor Okt. 2016)
(Politikwissenschaft und Soziologie)


 Hinweise und Formulare für kultur- und geowissenschaftliche Promotionsverfahren (Annahme vor Okt. 2016)
(Geographie, Geschichte, Kunstgeschichte, Kunst/Kunstpädagogik und Textiles Gestalten).

Im Vorverfahren kann auf Wunsch die Anwendung der neuen Promotionsordnung beantragt werden.
( Mustertext Antrag (PDF, 368 kB)).

Der Promotionsausschuss tagt im Regelfall einmal monatlich. Die nächste Sitzung des Promotionsausschusses findet am Mittwoch, den 19.11.2025, statt. Etwaige Anträge auf Annahme als Doktorand*in oder Zulassung zur Promotion etc. müssen spätestens bis Mittwoch, den 5. November 2025, im Promotionsamt eingereicht werden.

Die weiteren Sitzungstermine sind vorgesehen für: Mittwoch, 10. Dezember 2025 (Antragsabgabe 26.11.25); Mittwoch, 28.01.2026 (Antragsabgabe: 14.01.2026); Mittwoch, 04.03.2026 (Antragsabgabe: 18.02.2026) sowie Mittwoch, 29.04.2026 (Antragsabgabe: 15.04.2026). Terminänderungen sind nicht ausgeschlossen! Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Hinweise hier auf der Homepage. 

Die offiziellen Bescheide zu eingereichten Anträgen ergehen in der Regel innerhalb von ca. zwei Wochen nach Sitzungstermin auf dem Postweg. Bis dahin bitten wir darum, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Seit Beginn des Sommersemesters 2016 ist für alle neu beginnenden Promotionsverfahren ein Individueller Entwicklungsplan (IDP) abzuschließen. Die Aufbewahrung des IDP selbst obliegt den Betreuenden, um die Vertraulichkeit der Vereinbarungen zu wahren.

Das Formblatt zur Dokumentation des Abschlusses des IDP ist von Betreuenden und Promovierenden zu unterschreiben und als Anlage zum Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses einzureichen.

Darüber hinaus ist ein IDP auch für alle aktuell laufenden Promotionsverfahren abzuschließen. Die "Bestätigung über den Abschluss eines Individuellen Entwicklungsplans zur Promotion" ist daher als Anlage zum Antrag auf Zulassung zur Promotion, also bei der Abgabe der Dissertation, beizufügen, sofern sie nicht schon früher eingereicht wurde.

 Individueller Entwicklungsplan zur Promotion (PDF, 503 kB)
 Bestätigung über den Abschluss eines Individuellen Entwicklungsplans zur Promotion (IDP) (PDF, 33 kB)