Neue Promotionsordnung des Fachbereichs Kultur-und Sozialwissenschaften

Die neue Promotionsordnung sieht eine Einschreibung nach der Annahme durch den Promotionsausschuss vor. Berücksichtigen Sie daher bitte die Sitzungstermine des Promotionsausschusses bei Ihrer Zeitplanung für die Einschreibung. Die Einschreibung muss spätestens zum Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung zur Promotion (also bei Abgabe der Dissertation) erfolgt sein. Sie müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Dissertation, der Begutachtung und der Disputation eingeschrieben sein ( § 17 der Immatrikulationsordnung 2023).

 Promotionsordnung 2024 (PDF, 454 kB)

Checkliste für die Annahme als DoktorandIn am Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften
 Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (Vordruck) (PDF, 58 kB)
 Erklärung über etwaige frühere Promotionsgesuche (Vordruck; obligatorische Anlage zum Antrag) (PDF, 44 kB)

 Betreuungszusage

 Bestätigung über den Abschluss eines IDP

Fragebogen zur Hochschulstatistik

Hinweis zum Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand
Bitte senden Sie Ihr Exposé zusätzlich als Datei an  promotionfb1@uos.de.

Checkliste für die Zulassung zum Promotionsverfahren am Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften

 Antrag auf Zulassung zur Promotion (Vordruck; bei Abgabe der Dissertation) (PDF, 51 kB)
 Erklärung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung (PDF, 17.68 kB)

Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Promotion
Die Erklärung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung sollte jeweils als letzte Seite unterschrieben in die Dissertation eingebunden werden. Es wird empfohlen, die Zusammenfassungen in deutscher und englischer Sprache ebenso einzubinden (vor dem Inhaltsverzeichnis).