Bewerbung und Organisatorisches

Bewerbung für Erasmus+ Kooperationen und Fachbereichspartnerschaften

Bei der Bewerbung für ein Auslandsstudium an einer Partneruniversität handelt es sich um ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren. Zunächst erfolgt die Bewerbung und Auswahl an der Heimatuniversität (je nach Kooperationsart im Fachbereich oder im International Office). Nach der Auswahl und Zusage für einen Platz werden die Studierenden an der geplanten Gastuniversität nominiert. Anschließend müssen sich die Studierenden dort ebenfalls zu einer bestimmten Frist (je nach Universität individuell) bewerben. Die Entscheidung über die endgültige Zulassung trifft die aufnehmende Universität.

Bei Bewerbungen um einen Platz für ein Auslandsstudium haben Sie die Möglichkeit, sich für drei Universitäten nach Priorität geordnet zu bewerben. Dabei können Fachbereichs-, Erasmus+ und Hochschulpartnerschaften kombiniert werden. Um die Chancen auf einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, ist es empfehlenswert, die Möglichkeit der Mehrfachbewerbung auch zu nutzen! Eine Übersicht über die verfügbaren Kooperationen und Plätze sind auf der Webseite  Kooperationen des Fachbereichs zu finden. Informationen zu den Vorteilen und generellen Bewerbungsbedingungen des Erasmus+ Programms finden Sie auf den entsprechenden  Webseiten des International Office.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbung ist immer einmal jährlich möglich und gilt für Auslandsaufenthalte im darauffolgenden akademischen Jahr. Der nächste mögliche Bewerbungstermin für Auslandsaufenthalte im Wintersemester 2026/27 und/oder Sommersemester 2027 wird Ende Januar 2026 sein (das genaue Datum wird im Herbst 2025 bekannt gegeben). Es gibt keine separate Bewerbungsmöglichkeit dazwischen für das Sommersemester.

Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen des FB01

Mareike Tudor, M.A.
Seminarstraße 20
49074 Osnabrück
Büro 15/108
 mareike.tudor@uos.de
+49 541 969 4381
Servicezeiten:
Mo-Mi 9-12 Uhr, 14-15:30 Uhr
Do 9-12 Uhr
Sprechstunde (in Präsenz oder per Videomeeting) nach Vereinbarung

Die hier aufgeführten Bewerbungsvorgaben beziehen sich auf die Fachbereichs- und Erasmus+ Kooperationen der Institute für Geschichte, Geographie, Kunst/Kunstpädagogik, Textiles Gestalten und Sozialwissenschaften.

Die Bewerbung besteht aus einer  Onlinebewerbung sowie weiteren Begleitdokumenten (Lebenslauf, Transcript of Records, Motivationsschreiben, vorläufige Kursliste, Sprachnachweise). In der Onlinebewerbung können bis zu drei Wünsche für Gastuniversitäten angegebenen sowie der Erasmus+ Zuschuss beantragt werden. Die Begleitdokumente müssen sowohl in der Onlinebewerbung hochgeladen als auch im PDF-Format zusammen mit dem unterschriebenen Onlinebewerbungsformular per Email bei Mareike Tudor ( mareike.tudor@uos.de) im Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen des FB01 eingereicht werden. Unterlagen in Papierform sind nicht erforderlich.

ACHTUNG Bewerbungen für Hochschulkooperationen sind bei Frau Teutloff im International Office einzureichen.

Bewerbungsunterlagen ERASMUS+ Kooperationen und Fachbereichskooperationen FB01
  1.  Onlinebewerbung (1x für alle 3 Wünsche ausfüllen, begleitende Dokumente hochladen, online absenden, generiertes PDF-Dokument unterschreiben und zusammen mit allen Begleitdokumenten und Nachweisen per Email bei  mareike.tudor@uos.de einreichen)
  2. Tabellarischer Lebenslauf (Auf Englisch oder Deutsch, erforderliche Angaben: Geburtsdatum/-ort, aktuelle Adresse, Telefonnummer, Emailadresse, Staatsangehörigkeit)
  3. Motivationsschreiben (max. 1 Seite, für jede Partneruni separat, auf Englisch oder Deutsch, Name und Unterschrift nicht vergessen! Inhaltlicher Bezug auf die konkrete Universität und das Studienvorhaben)
  4. Aktuelles Transcript of Records (Vom Prüfungsamt unterschrieben, auf Englisch oder Deutsch)
  5. Bachelorzeugnis (Nur für Masterstudierende im 1. Semester erforderlich)
  6. Vorläufige Kursliste (Formlose Liste für jede Partneruniversität separat, Umfang ca. 30 ECTS pro Semester)
  7. Sprachnachweise (Auf Vorgaben zu Niveau und Nachweisart der Partneruniversitäten achten)
  8. Weitere relevante Nachweise, ggf. über bisherige Auslandsaufenthalte
Hinweise zum Ausfüllen der Onlinebewerbung
  • Es muss zunächst ein Account in der  Onlinebewerbung angelegt werden. Wenn Sie bereits zuvor schon einmal eine Onlinebewerbung für ein Auslandsprogramm abgeschickt haben, müssen Sie sich mit einer anderen Emailadresse einen neuen Account anlegen.
  • In der Onlinebewerbung kann auch der ERASMUS+ Zuschuss beantragt werden. Dafür ist kein separates Antragsverfahren notwendig.
  • Es können in der Onlinebewerbung bis zu 3 Austauschwünsche nach Priorität geordnet angegeben werden. Dabei ist auch die Kombination von Fachbereichs-, Erasmus+ und Hochschulpartnerschaften möglich. Es muss dann darauf geachtet werden, die weiteren Bewerbungsunterlagen an korrekter Stelle enzureichen (Bewerbungen für Hochschulkooperationen gehen an das International Office, Erasmus+ Bewerbungen an den jeweiligen Fachbereich).
  • Bitte nutzen Sie das Kommentarfeld in der Onlinebewerbung, um auf aktuell noch laufende oder geplante Sprachkurse hinzuweisen.
Hinweise zur vorläufigen Kursliste
  • Um die ERASMUS+ Förderung zu erhalten, müssen 30 ECTS pro Semester bzw. 60 ECTS pro Jahr im Auslandsstudium belegt werden.
  • Sollten die Kursangebote für den Zeitraum des geplanten Auslandsaufenthaltes noch nicht verfügbar sein, orientieren Sie sich bitte am aktuellen Kursangebot (eine Anpassung der Kurswahl ist zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich).
  • Achten Sie bitte beim Zusammenstellen der Kurse darauf, dass diese auf Ihrem Studienniveau (Bachelor/Master) und an dem konkreten Partnerfachbereich der Gastuniversität stattfinden (fachfremde Kurse sind teilw. möglich, bedürfen aber der gesonderten Rücksprache).
  • Die Anrechnung der Kurse aus dem Auslandsstudium wird nach der Zusage für einen Platz und vor Beginn des Auslandsaufenthaltes mit einem Learning Agreement vereinbart. Ansprechpersonen sind hier die jeweiligen internationalen Koordinator*innen der Institute am FB01.

Die Auswahl der Studierenden und Verteilung auf die Austauschplätze erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Sprachkenntnisse (in der Landes- und/oder Unterrichtssprache): über Sprachkurse oder Spachzertifikate
  • Akademische Qualifikation (insbesondere anhand der Noten im bisherigen Studienverlauf); Notennachweise im Transcript of Records; bei einem bereits abgeschlossenen Bachelor-Studium Nachweis über das Bachelor-Zeugnis sowie das dazugehörige Transcript of Records
  • Studienvorhaben (vor allem vermittelt über das Motivationsschreiben): akademisches oder sonstiges Interesse am Auslandsaufenthalt, Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt, Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts an der jeweiligen Partneruniversität

Es folgt nach der Auswahl und Nominierung durch die Heimatuniversität noch ein zweites Bewerbungsverfahren an der Gastuniversität. Dort sind dann gegebenenfalls noch weitere oder andere Bewerbungsunterlagen erforderlich, zum Beispiel wird in den Fächern Kunst oder Textiles Gestalten häufig ein Portfolio mit praktischen Arbeiten verlangt. Die Entscheidung über die endgültige Annahme als Austauschstudierende*r trifft immer die Gastuniversität.

Die Anrechnungsmöglichkeiten von Studienleistungen, die während eines Auslandsstudiums im Rahmen einer Partnerhochschule (Erasmus+ Partneruniversität, Fachbereichspartnerschaft oder Hochschulkooperation) der Universität Osnabrück erbracht werden, unterliegen der individuellen Prüfung und Genehmigung. Voraussetzung dafür ist, dass bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement abgeschlossen wurde. Dieses enthält sowohl die geplante Kursbelegung an der Gasthochschule, als auch die Anrechnung dieser Kurse für den Heimatstudiengang. Es handelt sich dabei um eine verbindliche Zusage der vereinbarten Anrechnung. Das Learning Agreement wird von dem/der Studierenden und entsendender sowie empfangener Universität unterschrieben. 

Die Klärung und Genehmigung der Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandsstudium erfolgt individuell und auf Einzelfallbasis bei den jeweils für Anerkennung zuständigen Fachvertreter*innen der Institute. Ob und wo ein Kurs anerkannt werden kann, hängt von der inhaltlichen Passung und der Modulstruktur der jeweiligen Studiengänge ab. Eine Übersicht über die für das Learning Agreement unterschriftsberechtigten Personen der Institute sind auf den  Webseiten des International Office zu finden.

Für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt über das Erasmus+ Programm absolvieren, ist das Learning Agreement verpflichtend und die Vereinbarung von ca. 30 ECTS pro Semester stellt die Voraussetzung für den Erhalt des finanziellen Erasmus+ Zuschusses dar. Idealerweise sollte das  Online Learning Agreement (OLA) genutzt werden. Falls die Gastuniversität daran noch nicht teilnimmt, kann auch auf eine Version als word/pdf-Dokument zurückgegriffen werden. Vorlagen der Formulare und Leitfäden zum Ausfüllen des Learning Agreements finden Sie auf den  Webseiten des International Office.

  1. Fristgerechte Bewerbung für bis zu 3 Partneruniversitäten im Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen des FB01 bei Mareike Tudor
  2. Auswahl der Bewerber*innen und Rückmeldung an die Studierenden bis ca. Mitte März
  3. Nominierung der Studierenden an der Gastuniversität durch Mareike Tudor (individuelle Fristen)
  4. Studierende bewerben sich an der Gastuniversität (individuelle Fristen); Gastuniversität entscheidet über endgültige Zulassung
  5. International Office sendet Unterlagen für den Erasmus+ Zuschuss zu, die ausgefüllt zurückgegeben werden müssen.
  6. Abschließen eines Learning Agreements zwischen Studierenden, Heimat- und Gastuniversität
  7. Auslandsaufenthalt
  8. Nach Rückkehr: Anrechnung der Auslandsleistungen beim Prüfungsamt beantragen, Abschlussunterlagen beim International Office einreichen