Erasmus-Praktikum

Das Wort "Internship" steht in weißen Buchstaben vor bunten Quadraten.
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Erasmus unterstützt nicht nur Studienauslandsaufenthalte, sondern fördert auch Arbeitserfahrungen im Ausland. Sie können sich für ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer Institution Ihrer Wahl überall in Europa bewerben, unabhängig von den Städten unserer Partneruniversitäten. Ausgenommen sind EU-Einrichtungen, Institutionen, die EU-Programme verwalten, sowie deutsche Botschaften. Das Praktikum muss im Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen. Sobald Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, können Sie sich für das Erasmus-Praktikum bewerben. Abgesehen von der finanziellen Förderung wird das Erasmus-Praktikum in Ihrem Studienabschlusszeugnis („Diploma Supplement“) aufgeführt werden.

Sie werden ca. 300 Euro Erasmus-Zuschuss erhalten. Selbstverständlich können Sie zusätzlich von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden. Wenn Sie mehr als 500 Euro verdienen, wird die Erasmus-Förderung verringert.

Für das Erasmus-Praktikum ist es erforderlich, dass mindestens drei Monate im Ausland verbracht werden, maximal sind zwölf Monate möglich.

Bitte bewerben Sie sich mindestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn.

Wenn Sie für ein internationales Praktikum eine Bestätigung benötigen, dass Sie dieses im Rahmen Ihres Studiums absolvieren, wenden Sie sich hierzu bitte an das  International Office

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung/-en, die den gesamten Zeitraum des Praktikums abdecken (kann ggf. nachgereicht werden)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Was motiviert Sie für das Auslandspraktikum? (formlos, mindestens 20 Zeilen)
  • Erklärung über das (künftige) Bestehen eines ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes für die Zeit des geplanten Auslandspraktikums. Bezüglich dieser Versicherungen müssen Sie Kontakt mit Ihrem Versicherungsunternehmen aufnehmen.
  • Bachelor-Zeugnis (falls vorhanden) oder Leistungsnachweis (transcript of records)
  • „Training Agreement and Quality Commitment“. Vom Praktikumsgeber auszufüllen und von diesem und dem Antragsteller zu unterschreiben. (auf Anfrage auch in Spanisch verfügbar)
  • Nachweis von Sprachkenntnissen in der Arbeitssprache (anderweitige äquivalente Sprachnachweise können ggf. verwendet werden, z. B. Sprachkursbescheinigungen). Falls die Arbeitssprache nicht der Landessprache entspricht, sind elementare Grundkenntnisse in der Landessprache nachzuweisen. Die Bescheinigung kann ggf. nachgereicht werden, falls der Sprachkurs erst im Gastland absolviert wird.
  • Dringend empfohlen: Nachweis über die Teilnahme an einer Veranstaltung zum Thema "Interkulturelle Kommunikation" (hier gelten Nachweise über längere Auslandsaufenthalte, ERASMUS-Semester, Schüleraustausch, entsprechendes Seminar, o. ä.).

Auf den zentralen Seiten der Universität finden Sie  weitere Informationen zum Praktikum im Ausland.

Portrait Luca Gentile
© Simone Reukauf Fotografie

Erasmus-Fachkoordinator : Dr. Luca Gentile

Raum: 36/231

 +49 541 969-3502 
 luca.gentile@uni-osnabrueck.de

Sprechzeiten: nach Vereinbarung