Aktuelle Themenausschreibungen
Die digitale Transformation der Berufswelt hat weitreichende Konsequenzen für die Unternehmen. Dazu gehören u.a. veränderte Qualifikationsanforderungen, die Frage der Ersetzbarkeit beruflicher Tätigkeiten, die Notwendigkeit der Entwicklung innovativer Lehr- und Lernformate sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Daraus ergeben sich ebenso Auswirkungen auf die Beschäftigen selbst (bspw. hinsichtlich der beruflichen Identitätsentwicklung).
Ansprechtpartnerin: Dr. Dana Bergmann
Schulbücher haben bzw. hatten in Schule eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Mit der Digitalisierung und durch den Digitalisierungsschub an Schulen infolge der Covid-19-Pandemie ist jedoch mit einer veränderten Bedeutung der Schulbücher auszugehen. Ziel der Arbeit soll es sein, die Bedeutung und typische Einsatzzwecke der Schulbücher an berufsbildenden Schulen nach der Covid-19-Pandemie zu untersuchen und zu analysieren, welche Rolle digitale Angebote der Schulbuchverlage an berufsbildenden Schulen spielen. Explorativ können auch Zusammenhänge zur Schulform, zur Fachrichtung, zu ausgewählten Lehrer- und Klasseneigenschaften etc. untersucht werden.
Ansprechpartnerin: Silke Lange
Die Lehramtsausbildung erfolgt in Deutschland schulform- und schulstufenbezogen. In der Schulrealität unterrichten an den berufsbildenden Schulen aber Lehrkräfte unterschiedlicher Lehramtstypen. Ursachen dafür sind zum einen der eklatante Lehrkräftemangel an den berufsbildenden Schulen und zum anderen die Nähe des allgemeinbindenden Gymnasiums zum beruflichen Gymnasium. Trotz differenzierter Ausbildung unterrichten die Lehrkräfte am Ende die gleichen Schülerinnen und Schüler.
In einer Masterarbeit soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen Differenzen aufgrund der unterschiedlichen Ausbildung der Lehramtstypen wahrnehmen? Fühlen sich ausgebildete Lehrkräfte für das allgemeinbildende Lehramt an berufsbildenden Schulen anders gegenüber ihren Kolleg*innen, die über eine Ausbildung im Lehramt für berufsbildende Schulen verfügen? Oder nehmen sie keine Unterschiede wahr?
Ansprechpartner: Silke Lange
Gemäß des Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen betriebliche Ausbilder:innen im dualen System sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist grundsätzlich, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
In einigen Ausbildungsberufen können Angehörige der freien Berufe nach § 30 Abs. 4 Satz 3 BBiG jedoch bereits aufgrund ihrer berufsfachlichen Zulassung zur Ausübung des freien Berufs als fachlich geeignet gelten. Das bedeutet, dass kein Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (z. B. durch den sog. AdA-Schein) vorliegen muss, um Auszubildende im dualen System ausbilden zu dürfen. Zu den freien Berufen zählen u. a. Ärzte, Steuerberater, Juristen und Apotheker.
Zu den betroffenen Ausbildungsberufen zählen auch einige der am stärksten besetzten Berufsausbildungen, wie beispielsweise: Medizinische Fachangestellte (18.000 neue Ausbildungsverträge in 2022), Zahnmedizinische Fachangestellte (12.000 neue Ausbildungsverträge in 2022) oder Steuerfachangestellte (7.000 neue Ausbildungsverträge in 2022).
Interessante Untersuchungsschwerpunkte wären hier, welche Ausbildungsberufe konkret unter diese Regelung fallen, wie diese Ausnahme begründet und legitimiert wird, welche Positionen die zuständigen Kammern dazu einnehmen und vor allem, wie und durch wen die betriebliche Ausbildung in der Praxis organisiert und gestaltet wird.
Der Themenschwerpunkt ist sowohl für Bachelor- als auch für Masterarbeiten geeignet.
Ansprechpartner: Tim Migura