Prüfungsausschuss BWP
Der Prüfungsausschuss BWP beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Studien- und Prüfungsleistungen im Fachgebiet BWP. Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 1 NHG und der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück achtet der Prüfungsausschuss des Fachgebiets Berufs- und Wirtschaftspädagogik darauf, „dass die Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), der Grundordnung und der Allgemeinen Geschäftsordnung und dieser Prüfungsordnung für Bachelor und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück sowie der jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen“ (APO 2014, § 8 Abs. 1) für die Studienanteile der BWP eingehalten werden.
Kontakt
Anfragen und Anträge an den Prüfungsausschuss senden Sie bitte per E-Mail an pruefungsausschuss-bwp@uos.de oder per Post. Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses keine Möglichkeit haben, Prüfungskonten einzelner Studierenden einzusehen. Sollten Sie Fragen/Anträge zu Prüfungen, zum Prüfungskonto oder der HISinOne-Anmeldung haben, fügen Sie bitte einen aktuellen Transkript of Records-Auszug bei.
Anträge an den Prüfungsausschuss
Anträge an den Prüfungsausschuss sind ausschließlich schriftlich einzureichen; Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit sind über das Prüfungsamt einzureichen.
Anträge sind grundsätzlich formlos, müssen aber zwingend in einer (!) .pdf Datei eingereicht werden. Für häufig gestellte Anträge (z.B. Antrag auf Anerkennung/Anrechnung; Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) finden Sie unten entsprechende Formblätter.
Beachten Sie bei der Einreichung eines Antrags, dass alle für die Entscheidung erforderlichen Fakten (mind. Name, Studiengang, Matrikel-Nr., studentische E-Mail-Adresse) und Unterlagen (min. aktueller HISinOne-Auszug) vorliegen. Unvollständige Unterlagen gehen zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin. Über die Anträge wird im Einzelfall entschieden. Sind Fristen einzuhalten (z. B. bei Prüfungsunfähigkeit), so ist bei einer Entscheidung das Datum des Antragseingangs relevant.
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Gruppe der Hochschullehrer
Vorsitz
Prof. Dr. Dietmar Frommberger (Vorsitzende)
Dr. Junmin Li (stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Ariane Neu
Prof. Dr. Ingrid Kunze (Vertretung)
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter
Tim Migura
Dr. Christoph Porcher (Vertretung)
Gruppe der Studierenden
Kalle Freundt
Ann-Selina Watermeier (Vertretung)
FAQ
Anrechnung/Anerkennung von Leistungen
Gemäß § 21 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität können Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen und außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen auf Module und Modulkomponenten des Studiums an der Universität Osnabrück angerechnet werden, soweit kein wesentlicher Unterschied besteht.
"Kein wesentlicher Unterschied besteht, wenn die auf Grund eines Moduls vermittelten Kompetenzen beziehungsweise Lernergebnisse, Qualität und Niveau der Ausbildung sowie Leistungspunkte denjenigen von Modulen des Studiengangs im Wesentlichen entsprechen“ (§21 Abs. 4 Satz 2 APO).
Für die Anrechnung werden daher entsprechende Unterlagen benötigt, die Auskunft über Kompetenzen, Lernergebnisse und Qualität der erworbenen Leistungen geben. Die Anrechnung von außerhalb einer Hochschule erbrachten Leistungen ist auf nicht mehr als 50 % der insgesamt im betroffenen (Teil-)Studiengang oder Studienangebot erforderlichen Leistungspunkte begrenzt (§21 Abs. 4 Satz 4 APO).
Anträge zur Anrechnung sind unter Verwendung des nachfolgenden Formulars (bitte am Computer ausfüllen!) an den Prüfungsausschuss Berufs- und Wirtschaftspädagogik zu stellen.
Antrag auf Anrechnung von Kompetenzen auf Studien- und Prüfungsleistungen (PDF, 550 kB)
Anmeldung zu Seminaren und Vorlesungen
Die Anmeldung zu Seminaren und Vorlesungen erfolgt über stud.IP.
Die Platzvergabe in Seminaren erfolgt nach dem Losverfahren. Die Verlosung erfolgt i.d.R. vor bzw. spätestens zu Semesterbeginn. Die Termine der Verlosung werden jeweils über die stud.IP-Veranstaltung "BWP in den Studiengängen Bachelor Berufliche Bildung und Master Lehramt an berufsbildenden Schulen" bekanntgegeben.
Werden nach der Vergabe von Seminarplätzen nachträglich wieder Plätze frei, ist ein Nachrücken von der Warteliste nur bis zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn möglich.
Vorlesungen sind von der Vergabe der Plätze nach dem Losverfahren ausgeschlossen. Es stehen ausreichend Plätze für alle Studierenden zur Verfügung.
Vorziehen von Masterleistungen
Die Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen aus dem Masterstudium ist den Studierenden in den Masterstudiengängen vorbehalten. Zu den Studien- und Prüfungsleistungen im Master kann nur zugelassen werden, wer in einem Masterstudiengang eingeschrieben ist.
In begründeten Ausnahmen kann der Prüfungsausschuss gem. §10a Abs. 1 der APO eine Zulassung aussprechen. Hierzu hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschlossen:
"Das vorzeitige Absolvieren von Leistungen aus dem Masterstudium der Berufs- und Wirtschaftspädagogik wird nur in absoluten Ausnahmefällen ermöglicht, unter den Bedingungen, dass
- die überwiegenden Leistungen des Bachelorstudiums erbracht sind,
- die Bachelorleistungen in der BWP vollständig erbracht sind,
- die Bachelorarbeit angemeldet ist,
- eine Einschreibung in das Masterstudium nicht möglich ist und
- in den betreffenden Veranstaltungen freie Plätze vorhanden sind.
Bachelorstudierende können in maximal drei Masterveranstaltungen Studien- und Prüfungsleistungen ablegen."
Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen im Masterstudium und zu den entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen ist vor Beginn des Semester beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag ist formlos und kann per E-Mail eingereicht werden. Er enthält
- Angaben zum/zur Studierenden (Name, Matrikel-Nr.)
- Angaben zum bisherigen Studienverlauf (Semester, Gründe für Studienverzug)
- eine Begründung des Antrags
- eine Auflistung der Lehrveranstaltungen, zu denen eine Zulassung beantragt wird (unter Angabe von Prüfenden und ggf. der Lehrveranstaltungsgruppe)
Über die Anträge wird kurzfristig vor Beginn des Semesters entschieden.
Gemäß §4, Abs. 2, Satz 4 der Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen für Fachbachelor“ der Universität Osnabrück müssen berufs- und wirtschaftspädagogische und/oder (fach-)didaktische Inhalte im Umfang von 15 Leistungspunkten nachgewiesen werden. Zur Beantragung der Anrechnungen dieser hochschulisch oder außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf die Zulassungsauflagen nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular. Anträge zur Anrechnung sind unter Verwendung des entsprechenden Formulars (PDF, 562 kB) (bitte am Computer ausfüllen!) an den Prüfungsausschuss Berufs- und Wirtschaftspädagogik zu stellen.
Neben hochschulischen Leistungen können auch formale und informelle außerhochschulische Leistungen berücksichtigt werden, sofern sie einen klaren (fach-)didaktischen und/oder berufs- und wirtschaftspädagogischen Schwerpunkt aufweisen. Die Anrechnung erfolgt im begrenzten Umfang:
- formale außerhochschulische Leistungen (insg. max. 7 LP), durch z. B. folgende Zertifikate:
- AEVO/AdA bzw. Teil 4 der Meisterprüfung (3 LP)
- gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge (5 LP)
- gepr. Berufspädagoge (7 LP)
- informelle außerhochschulische Leistungen (insg. max. 3 LP), z. B. durch Berufserfahrung und Praktika
In jedem Semester werden für Studierende in der BWP, die kurz vor dem Studienabschluss stehen, allerdings in einer Veranstaltung keinen Platz bekommen haben, einige Plätze in den Lehrveranstaltungen vorgehalten.
Um von diesem Angebot Gebrauch zu machen, stellen Sie im Anschluss an die reguläre Platzvergabe einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss der BWP, in dem die Dringlichkeit durch eine aktuelle Leistungsbescheinigung und bei Bedarf weitere Formulare nachgewiesen wird. Für den Fall, dass die Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) zu diesem Zeitpunkt bereits angemeldet wurde, sollte das entsprechende Dokument ebenfalls dem Antrag beigelegt werden.
Die Fristen werden in jedem Semester individuell bekannt gegeben. Geben Sie in diesem Antrag zudem die konkreten Seminare an, für die Sie den Dringlichkeitsantrag stellen.
Dem Prüfling wird auf Antrag nach Abschluss jeder Prüfung Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die schriftlichen Bemerkungen der Prüfenden und in die Prüfungsprotokolle gewährt. Der Antrag ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bestehen der jeweiligen Prüfung oder nach Aushändigung des Bescheides über die nicht bestandene Prüfung bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Auf Antrag wird dem Prüfling darüber hinaus Einsicht in seine Prüfungsakte gewährt. Das Recht auf Akteneinsicht schließt das Recht darauf ein, sich Notizen, Abschriften oder Kopien bzw. Fotos zu machen.
Vorziehen von Leistungen aus dem Masterstudium
Gemäß § 10a der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität können zu studienbegleitenden Leistungen in Masterstudiengängen nur Studierende zugelassen werden, die in einem Masterstudiengang eingeschrieben sind.
"In begründeten Ausnahmen kann der für den betreffenden Studiengang zuständige Prüfungsausschuss im Wege der Einzelfallprüfung eine Zulassung aussprechen“ (§10a Abs. 1 Satz 2 APO).
Zur Konkretisierung der Anforderungen an das Vorziehen von Studien- und Prüfungsleistungen hat der Prüfungsausschuss der BWP beschlossen, dass das vorzeitige Absolvieren von Leistungen aus dem Masterstudium nur in absoluten Ausnahmefällen ermöglicht wird, unter der Bedingung, dass die überwiegenden Leistungen des Bachelorstudium erbracht sind, eine (vorläufige) Einreibung in das Masterstudium nicht möglich ist und keine kapazitätsbeschränkten Lehrveranstaltungen betroffen sind. Bachelorstudierende können in maximal drei Master-Lehrveranstaltungen Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.