Prüfungsausschuss Geschichte
Sitzung: 45
Datum: 28.05.2025
Vorsitzende: Prof. Dr. Siegrid Westphal
Der Prüfungsausschuss Geschichte informiert Sie über den in der 45. Sitzung vom 28.05.2025 beschlossenen Umgang mit Täuschungsversuchen in Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Geschichte.
Ein Täuschungsversuch liegt gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO, §15, Abs. 4) unter anderem vor, wenn ohne Kennzeichnung Texte oder Textstellen anderer derart verwendet werden, dass über die eigentliche Autorenschaft und die Eigenständigkeit der Leistung getäuscht wird. Als Täuschungsversuch gilt ebenfalls, wenn Sie sich während einer Prüfung mit einem oder anderen(en) Prüfling(en) über Lösungen austauschen oder diese weitergeben.
Die betreffende Prüfungsleistung oder der Studiennachweis werden mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet. Ab sofort machen alle Lehrenden des Historischen Seminars Täuschungsversuche in Studien- und Prüfungsleistungen im oben genannten Sinne außerdem im Campus-Managementsystem der Universität Osnabrück (HISinOne) mit TA kenntlich.
Jeder Täuschungsversuch wird zudem an den Vorsitz des Prüfungsausschusses Geschichte (PAG) gemeldet. Dieser veranlasst daraufhin beim Prüfungsamt die Überprüfung, ob bereits Täuschungsversuche vorliegen, um ggf. den Wiederholungsfall feststellen zu können. Der PAG behält sich im Wiederholungsfall die Anwendung von §15, Abs. 5 der APO vor. [1]
[1] „1In besonders schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei einem wiederholten Verstoß gegen Absatz 4 Sätze 1 und 2, beim Einsatz unerlaubter technischer Hilfsmittel oder wenn ohne erkennbare prüfungsrelevante Eigenleistung die ganze Arbeit eines Anderen abgeschrieben oder kopiert wird, kann die gesamte Bachelor- oder Masterprüfung als endgültig nicht bestanden gewertet werden. 2Hierüber entscheidet nach Anhörung des Prüflings der Prüfungsausschuss.“ Vgl. Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück, §15, Abs. 5, S. 93f.