Sprachen
Sprachanforderungen für die Studierenden der Katholischen Theologie
nach der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) vom 2. Dezember 2015
Hier finden Sie einen Selbsttest (PDF, 26 kB), ob Sie Latein belegen müssen.
Lehramt an Grundschulen
fachbezogene Grundkenntnisse in Latein
Lehramt an berufsbildenen Schulen
fachbezogene Grundkenntnisse in Latein
Lehramt an Haupt- und Realschulen
fachbezogene Kenntnisse in Latein
Lehramt an Gymnasium
1. Graecum oder fachbezogene Kenntnisse in Griechisch
oder
Hebraicum oder fachbezogene Kenntnisse in Hebräisch
und
2. (Kleines Latinum) oder fachbezogene Kenntnisse in Latein
Fachbezogene Grundkenntnisse
1 Uni-Kurs über 1 Semester (Einführung in die Sprache im WS)
Kenntnisse
2 Uni-Kurse über 2 Semester (Einführung + Aufbaukurs im SS)
Erläuterung zu Latein
In Osnabrück werden schulische Leistungen in Latein anerkannt, auch wenn Latein nicht bis zum Latinum fortgeführt wurde: Wer in der Schule 1 Jahr Latein gelernt hat = Grundkenntnisse; wer 2 Jahre Latein hatte = fachbezogene Kenntnisse! Die Anerkennung erfolgt ausschließlich in der Sprechstunde von Prof. Dr. G. Steins nach Vorlage der Schulzeugnisse im Original. Wenn auf dem Abiturzeugnis das (Kleine) Latinum bescheinigt ist, sind alle Bedingungen erfüllt; eine weitere Bescheinigung ist dann nicht nötig! Das Abiturzeugnis reicht als Bescheinigung aus.
Alle Fragen richten Sie bitte an Prof. Dr. Georg Steins (am besten in der Sprechstunde).