Drei geschlossene Bücher liegen nebeneinander auf einem Holzschreibtisch. Auf den Buchdeckeln steht jeweils groß „Latein“, „Hebräisch“ und „Griechisch“. Im Hintergrund sind unscharf ein Laptop, weitere Bücher und eine Pflanze zu erkennen.
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Sprachen

Sprachanforderungen für die Studierenden der Katholischen Theologie

nach der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) vom 2. Dezember 2015

 

Hier finden Sie einen  Selbsttest (PDF, 26 kB), ob Sie Latein belegen müssen.

 

Lehramt an Grundschulen
fachbezogene Grundkenntnisse in Latein

Lehramt an berufsbildenen Schulen
fachbezogene Grundkenntnisse in Latein

Lehramt an Haupt- und Realschulen
fachbezogene Kenntnisse in Latein

Lehramt an Gymnasium
     1. Graecum oder fachbezogene Kenntnisse in Griechisch
         oder
         Hebraicum oder fachbezogene Kenntnisse in Hebräisch
         und
     2. (Kleines Latinum) oder fachbezogene Kenntnisse in Latein

 

Fachbezogene Grundkenntnisse 

1 Uni-Kurs über 1 Semester (Einführung in die Sprache im WS)

Kenntnisse

2 Uni-Kurse über 2 Semester (Einführung + Aufbaukurs im SS)

Erläuterung zu Latein

In Osnabrück werden schulische Leistungen in Latein anerkannt, auch wenn Latein nicht bis zum Latinum fortgeführt wurde: Wer in der Schule 1 Jahr Latein gelernt hat = Grundkenntnisse; wer 2 Jahre Latein hatte = fachbezogene Kenntnisse! Die Anerkennung erfolgt ausschließlich in der Sprechstunde von Prof. Dr. G. Steins nach Vorlage der Schulzeugnisse im Original. Wenn auf dem Abiturzeugnis das (Kleine) Latinum bescheinigt ist, sind alle Bedingungen erfüllt; eine weitere Bescheinigung ist dann nicht nötig! Das Abiturzeugnis reicht als Bescheinigung aus.

Alle Fragen richten Sie bitte an  Prof. Dr. Georg Steins (am besten in der Sprechstunde).