Praktika
- Im 2-Fächer-Bachelor müssen außerschulische Praktika im Umfang von 14 LP (420 Arbeitsstunden) absolviert werden. Sie können frei wählen, in welchem Ihrer beiden Fächer Sie das Praktikum bzw. die Pratika absolvieren.
- Zuständig für alle Fragen und Anliegen rund um Praktika im Rahmen des Philosophiestudiums ist die Praktikumsbeauftragte Prof . Susanne Boshammer des Instituts.
- Wichtig: Praktika müssen vorab genehmigt werden, damit sie angerechnet werden können. Kontaktieren Sie die Praktikumsbeauftragte unbedingt vor Aufnahme Ihrer Praktikumstätigkeit.
- Weitere Informationen zum Praktikum im Fach Philosophie finden Sie in unserem Leitfaden zur Absolvierung von Praktika im Philosophiestudium (PDF, 157 kB).
Prof. Dr. phil. Susanne Boshammer

Albrechtstraße 28a
49076 Osnabrück
Raum: 69/109
Tel.: +49 541 969-7112
susanne.boshammer@uni-osnabrueck.de
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Absolvieren Sie ein Praktikum mit einer Zeit von unter 3 Monaten, ist es Ihrem Praktikumsgeber überlassen, ob Ihr Praktikum vergütet ist. In diesem Zeitrahmen muss er sich ebenfalls nicht den an den Mindestlohn halten.
Im Regelfall gilt: Ein Praktikum muss innerhalb des Zeitraums absolviert werden, in dem Sie immatrikuliert sind und ist vorab mit der Praktikumsbeauftragten zu besprechen und in einer entsprechenden Praktikumsvereinbarung festzuhalten.
Sie können frei wählen, in welchem der Fächer Sie wie viele der Praktikumspunkte erwerben. Sie müssen also nicht notwendigerweise eine Institution mit relevantem Fachbezug zur Philosophie wählen.