Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kärtchen aus Filz mit Fragezeichen-Aufdruck; Felt cards with a question mark print
© Stepan Popov

Allgemeine Fragen zum Philosophiestudium

  • Im Studium der Philosophie setzt man sich kritisch mit grundlegenden Fragen des menschlichen Denkens und Handelns auseinander – z.B. „Was ist ein glückliches Leben?“ – sowie mit gesellschaftlich relevanten Themen – z.B. „Was spricht für (oder gegen) die Demokratie als Staatsform?“.
  • Mit dem Erlernen philosophischer Methoden entwickelt man gleichzeitig Kompetenzen, die in nahezu allen Lebensbereichen und Berufsausrichtungen von erheblichem Vorteil sind: das Analysieren und Verstehen komplexer Sachverhalte, klares und überzeugendes Kommunizieren in Wort und Schrift sowie kreatives und scharfsinniges Urteilen.

  • Das Erlernen und die Einübung des schlüssigen Argumentierens, des konstruktiven Diskutierens und des kritischen Denkens machen das Philosophiestudium aus. Dies geschieht vor allem im Kontext von lebhaften Seminaren, in denen kleine Gruppen von Studierenden spannende philosophische Ansichten und Texte im gemeinsamen Gespräch analysieren, interpretieren und beurteilen.
  • Das Institut für Philosophie an der Universität Osnabrück ist vergleichsweise klein, was eine intensive, persönliche Betreuung der Studierenden ermöglicht. Die Wege sind kurz und Begegnungen unkompliziert: Alle Büros, der Fachschaftsraum und die Geschäftsstelle befinden sich auf demselben Flur in einem Gebäude am Westerberg, wo auch die meisten Lehrveranstaltungen stattfinden.
  • Gerne beantwortet die  Fachstudienberatung alle weiteren Fragen zu den Besonderheiten des Philosophiestudiums in Osnabrück.

  • Die vielfältigen Kompetenzen, die man im Philosophiestudium erwirbt, befähigen zu einem breiten Spektrum an unterschiedlichen Berufen. Neben traditionellen Arbeitsfeldern wie z.B. Wissenschaft und Bildung, Verlagswesen, Journalismus, Kunst und Kultur, Medien, etc., gibt es eine Vielzahl an weiteren Branchen, die zunehmend an Philosophieabsolvent*innen interessiert sind, wie z.B. in der Beratungsbranche, in der PR-Branche oder in Start-ups. Nicht wenige Philosoph*innen suchen sich auch eine eigene Nische in der Selbstständigkeit bzw. als Freelancer*innen.
  • Die weiteren Werdegänge von Philosophieabsolvent*innen sind insgesamt sehr vielfältig und lassen sich schwer über einen Kamm scheren. Eines steht jedoch fest: Das Klischee der Philosophie als „brotlose Kunst“ ist heutzutage weit verfehlt, wie der folgende informative  Blogeintrag zum Thema "Jobs für Philosophen" belegt.
  • Gerne beraten wir Sie vor und während des Studiums zu Ihren beruflichen und akademischen Perspektiven nach dem Abschluss.

  •   Cognitive Science - Master of Science
    Besonders beliebt bei Philosophieabsolvent*innen ist ein anschließendes Masterstudium der Kognitionswissenschaften an der Universität Osnabrück, in dem kognitive Fähigkeiten wie Wahrnehmen, Denken, Planen, Lernen, Sprechen und Handeln aus einer interdisziplinären – auch philosophischen – Perspektive untersucht werden.   Das Bachelorstudium der Philosophie bereitet auf diesen „CogSci“-Master optimal vor, u. a. durch die enge Zusammenarbeit zwischen der Philosophie und dem institut für Kognitionswissenschaft (IKW). So können Studierende bereits während ihres Philosophiestudiums regulär Seminare der Arbeitsgruppe „Philosophie des Geistes“ am IKW absolvieren und hier Leistungspunkte erwerben.
  •   Theologie und Kultur - Master of Arts
    Mit einem Bachelorabschluss in Philosophie qualifiziert man sich für dieses in Deutschland einmalige Masterangebot, das Theologie und Kulturwissenschaften in einem interdisziplinären Studienprogramm zusammenführt. Studierende beschäftigen sich sowohl mit kulturtheoretischen Grundlagen als auch mit dem Phänomen des Religiösen, der Vielfalt der Religionen und ihren gesellschaftlichen Funktionen sowie anwendungsorientierten Fragen der Pädagogik und des Kulturmanagements. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erkundung des Wechselverhältnisses von Kultur und Religion(en).
  • Falls Sie sich für einen Masterstudiengang an der Universität Osnabrück interessieren, beachten Sie bitte dessen   Zugangsordnung, in der die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen geregelt sind.
  • Alternativ zu den genannten konsekutiven Masterstudiengängen an der Universität Osnabrück ziehen viele Philosophieabsolvent*innen ein anschließendes Masterstudium im Fach Philosophie an anderen Hochschulen in der Region in Betracht, zum Beispiel in Oldenburg, Münster, Bielefeld oder Hannover.

  • In der  Fachstudienberatung bekommen Sie Antworten auf all Ihre Fragen zum Studienaufbau sowie zu den Studieninhalten. Gerne beraten wir Sie auch zu der Frage, ob ein Philosophiestudium für Sie das Richtige ist.
  • Durch die Teilnahme am  Gaststudium können Sie sich Ihren eigenen Einblick verschaffen.
  • Allgemeine Informationen zum Studium, zu den Zugangsvoraussetzungen, zum Studienaufbau und zur Fächerwahl erhalten Sie bei der  Zentralen Studienberatung.

Fragen zum Studienaufbau und Studienplanung

  • Das Studienfach Philosophie wird im Rahmen des 2-Fächer-Bachelor-Studiengangs als Kern- und Nebenfach angeboten und muss mit einem weiteren Fach kombiniert werden. Hier finden Sie einen Überblick über die gültigen   Fächerkombinationen.
  • In Ihrem Studium befassen Sie sich nicht nur mit den zwei gewählten Fächern, sondern ergänzen diese durch Inhalte der   fächerübergreifenden Professionalisierung.
  • Weitere Einzelheiten zum Aufbau des Philosophiestudiums finden Sie unter   2-Fächer Bachelor.

  • Studierende der Philosophie genießen viel Freiheit bei der Zusammenstellung ihrer Stundenpläne und können jedes Semester nach eigenem Interesse Lehrveranstaltungen sowohl zu klassischen als auch zu aktuellen philosophischen Themen aus einem breiten und abwechslungsreichen Lehrangebot auswählen. Einen genaueren Einblick in das Lehrangebot bieten unsere   Veranstaltungstrailer– kurze Videos, in denen die jeweiligen Lehrpersonen jedes Semester ihre Kurse vorstellen.|

  • Es ist immer ratsam, bei der Planung des Studiums bzw. der Zusammenstellung des Stundenplans auf die Unstützung der   Fachstudienberatung zurückzugreifen, insbesondere in den ersten Semestern.  Nehmen Sie das Angebot bitte in Anspruch!
  • Im Philosophiestudium haben Sie relativ viel Freiheit bei der Kurswahl; dabei ist jedoch stets die Modulstruktur und der eigene Studienverlauf im Blick zu behalten. Verwenden Sie am besten die Studienverlaufsübersicht für   Philosophie als Kernfach (PDF, 226 kB) oder   Philosophie als Nebenfach (PDF, 100 kB), um Ihr Studium zu planen bzw. um Ihre bereits erworbenen Leistungen festzuhalten.
  • Generell gilt: Der Besuch von Lehrveranstaltungen in den Modulen des Pflichtbereichs wird für das 1. bis 4. Fachsemester empfohlen, während die vertiefenden Seminare im Modul "Freier Wahlbereich" in der Regel erst ab dem 3. Fachsemester besucht werden sollten.

  • Der Professionalisierungsbereich ist ein Bestandteil des 2-Fächer-Bachelors neben den Haupt-, Kern- oder Nebenfächern, in dem Studierende weitere fächerübergreifende oder fachbezogene Schlüsselkompetenzen erwerben. Studierende, die nicht das Lehramt anstreben, absolvieren in diesem Zusammenhang das sogenannte "4-Schritte+"-Modell.
  • Die   Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich (KoPro) berät zu allen Fragen rund um den Professionalisierungsbereich und ist zuständig für das Lehrangebot zu fächerübergreifenden Schlüsselkompetenzen im sogenannten "+-Bereich".
  • Das Institut für Philosophie ist zuständig für das Lehrangebot zu fachbezogenen Schlüsselkompetenzen sowie zur fachlichen Vertiefung. Die   Fachstudienberatung beantwortet gerne alle weiteren Fragen zum Thema.

  • Die Prüfungsordnung schreibt keinen Auslandsaufenthalt vor. Dennoch sind   Auslandsaufenthalte im Rahmen verschiedener Austauschprogramme möglich und werden vom Institut für Philosophie organisatorisch unterstützt. Über Einzelheiten informiert unser   Erasmus-Beauftragter.

Fragen zum Praktikum

  • Absolvieren Sie ein Praktikum mit einer Zeit von unter 3 Monaten, ist es Ihrem Praktikumsgeber überlassen, ob Ihr Praktikum vergütet ist. In diesem Zeitrahmen muss er sich ebenfalls nicht den an den Mindestlohn halten.

  • Ob ein Praktikumsplatz geeignet ist, liegt grundsätzlich im Ermessen der  Praktikumsbeauftragten. Diese kann Ihnen die Frage begründet beantworten.

  • Im Regelfall gilt: Ein Praktikum muss innerhalb des Zeitraums absolviert werden, in dem Sie immatrikuliert sind und ist vorab mit der Praktikumsbeauftragten zu besprechen und in einer entsprechenden Praktikumsvereinbarung festzuhalten.

  • Da das Praktikum außerschulisch sein muss, ist dies nicht möglich.

  • Sie können frei wählen, in welchem der Fächer Sie wie viele der Praktikumspunkte erwerben. Sie müssen also nicht notwendigerweise eine Institution mit relevantem Fachbezug zur Philosophie wählen.

Fragen zur Bachelorarbeit

  • Die Bachelorarbeit kann in Ihrem Haupt- oder Kernfach geschrieben werden. Wenn Sie Philosophie als Nebenfach studieren, müssen Sie Ihre Bachelorarbeit in Ihrem anderen Fach schreiben.
  • Die Frage, in welchem Fach Sie schreiben sollen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sprechen Sie am besten direkt mit Lehrenden aus beiden Fächern, bei denen Sie möglicherweise die Arbeit schreiben könnten, um mehr über die jeweiligen Vor- und Nachteile zu erfahren.

  • Grundsätzlich sind alle Lehrenden am Institut für Philosophie (inkl. Lehrbeauftragte) berechtigt, die Bachelorarbeit zu betreuen und können dafür jederzeit angefragt werden. Die angefragt Lehrperson entscheidet selber darüber, ob sie eine Abschlussarbeit zum vorgeschlagenen Thema in dem anvisierten Zeitraum betreuen kann. Gelegentlich kommt es zu einer Absage, in diesem Fall helfen wir Ihnen jedoch gerne, nach Möglichkeit eine andere geeignete Betreuungsperson zu finden.

  • Das ist grundsätzlich möglich, wenn beide Gutachter*innen zustimmen. In diesem Fall könnte es sinnvoll sein, eine/n Gutachter*in aus einem anderen Fach auszusuchen (s. nächste Frage).

  • Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfenden bewertet, wovon mindestens eine Person der Hochschullehrergruppe angehören oder habilitiert sein muss und mindestens eine dem Fachbereich Humanwissenschaften angehören muss. (§ 12 Abs. 5 APO)
  • Sie dürfen also Gutachter*innen anderer Fächern oder Universitäten aussuchen können, solange die obigen Bedingungen erfüllt sind. 
  • Insbesondere kommen die Lehrenden der Arbeitsgruppe “Philosophie des Geistes” am Institut für Kognitionswissenschaften für die Betreuung von philosophischer Abschlussarbeiten zu geeigneten Themen in Frage.

  • Beim Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit muss das Thema der Bachelorarbeit angegeben werden. Der Titel der Bachelorarbeit ist in der Regel identisch mit dem ausgegebenen Thema, kann mit Zustimmung von dem/der Erstgutachter*in jedoch noch geändert werden, solange die thematische Ausrichtung der Arbeit beibehalten wird. (s. §12 Abs. 4 APO) 

  • Wenn Sie während der Bearbeitung der Bachelorarbeit erkranken, reichen Sie beim zuständigen Prüfungsamt ein ärztliches Attest zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ein. Die Bearbeitungszeit wird bei Vorliegen triftiger Gründe entsprechend verlängert.
  • Sollten andere Probleme während der Bearbeitungszeit aufkommen, sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in darüber. Geht es um etwas Vertrauliches, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der  psychosozialen Beratungsstelle zur Seite.

  • Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu zwei Monate verlängern; Gründe dafür könnten unter anderem sein: nicht durch den Studierenden verschuldete Verzögerungen oder die Erbringung von Pflicht-Studienleistungen. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in über diese Möglichkeit.

  • Der Zulassungsantrag zur Bachelorarbeit kann bis zur Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit ohne Begründung zurückgenommen werden. (§9 Abs. 1 2FA-BA)
  • Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden; eine Rückgabe des Themas bei der Wiederholung der Bachelorarbeit ist nur zulässig, wenn von dieser Möglichkeit nicht schon bei der ersten Arbeit Gebrauch gemacht wurde. (§10 Abs. 1 2FA-BA)

  • Das Thema der Bachelorarbeit muss eine philosophische Problemstellung betreffen, die nicht in einer bereits eingereichten schriftlichen Leistung behandelt wurde. Wenn Sie sich unsicher sind, ob dies bei Ihrem angedachten Thema zutrifft, sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in darüber.

  • Sie müssen drei gedruckte Exemplare der Arbeit beim Prüfungsamt einreichen. Es empfiehlt sich, den Druckauftrag bei Möglichkeit einem örtlichen Copyshop anzuvertrauen.
  • Es gibt drei Möglichkeiten, die gedruckte Arbeit einzureichen:
    • Per Post an: Universität Osnabrück, Institut für Gesundheitsforschung und Bildung (IGB), Prüfungsamt, Seminarstr. 20, 49074 Osnabrück
    • Per Einwurf in den Briefkasten der Poststelle Seminarstr. 20, mit der Angabe des Prüfungsamtes
    • Per Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamtes, Gebäude 93 gegenüber vom Raum 156

  • Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Dabei muss die Wiederholung in dem Fach erfolgen, in dem auch die nicht bestandene Arbeit angefertigt wurde. Die nicht bestandene Bachelorarbeit kann frühstens sechs Wochen, soll spätestens nach zwölf Monaten nach der Bewertung wiederholt werden. (§14-15 APO)

  • Grundsätzlich müssen Sie immatrikuliert sein, um Leistungspunkte erwerben zu können. Allerdings ist eine Exmatrikulation nach Abgabe der Bachelorarbeit möglich – für den Zeitraum der Bewertung der Abschlussarbeit durch die Prüfenden brauchen Sie nicht mehr eingeschrieben zu sein.

  • Nein.

Studienabschluss / Zeugnis

  • Oft ist es möglich, sich mit einem vorläufigen Bachelorzeugnis für einen Master zu bewerben oder gar einzuschreiben. Das offizielle Zeugnis muss in diesem Fall innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden.
  • Dies hängt jedoch grundsätzlich von den jeweiligen Regelungen und Ordnungen der entsprechenden Universität ab. Bitte erkundigen Sie sich möglichst früh bei den dafür zuständigen Ansprechpersonen um die genauen Regelungen in Erfahrung zu bringen.

  • Amtliche Leistungsübersichten mit vorläufigem Notenspiegel werden vom Mehrfächerprüfungsamt PATMOS ausgestellt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der  Webseite des Mehrfächerprüfungsamts unter der Überschrift „Leistungsbescheinigung und Zeugnis”.