Prüfungen

Um die Prüfungsangelegenheiten an der Universität Osnabrück kümmern sich verschiedene Prüfungsämter. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Studiengang zuständige Einrichtung!

 

Für Studierende in Mono-Studiengängen ist immer das Prüfungsamt Ihres Fachs zuständig.

 

Als Studierende in Mehrfächer-Studiengängen (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor oder auf Lehramt) haben Sie je nach Anliegen unterschiedliche Ansprechpersonen:

  • Für alle Prüfungsleistungen, die Sie in Ihren Fächern erbringen, ist das Prüfungsamt des jeweiligen Fachs zuständig.
  • Für den fächerübergreifenden Bereich (Kerncurriculum Lehrerbildung & Professionalisierungsbereich) sowie für übergreifende Bescheinigungen, Leistungsübersichten und Abschlussdokumente wenden Sie sich bitte an das  Mehrfächerprüfungsamt PATMOS.

Prüfungsordnungen

Was ist was?

Eine fachspezifische Zulassungs-und Zugangsordnung regelt, welche speziellen Voraussetzungen Sie für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums erfüllen müssen, z. B. Sprachkenntnisse oder fachbezogene Vorkenntnisse. In der Ordnung ist zudem festgelegt, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergeben werden.

Sofern es keine Zulassungs- und Zugangsordnung für Ihr Fach gibt, finden Sie alle notwendigen Informationen bei den fachübergreifenden  Voraussetzungen für ein Studium.

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs. Dazu zählen unter anderem Informationen über Studieninhalte (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) und Prüfungen (Voraussetzungen, Wiederholbarkeit, Freiversuch).

Allgemeine Prüfungsordnung (APO)

Für Studierende fast aller Fächer gilt die  Allgemeine Prüfungsordnung (APO) (PDF, 338 kB). Diese enthält allgemeine und übergreifende Regelungen.

Studiengangspezifische Prüfungsordnung

Eine studiengangspezifische Prüfungsordnung enthält Regelungen, die nur für diesen Studiengang gelten. So legt sie z. B. fest, welcher Hochschulgrad beim Abschluss verliehen wird.

Fachspezifische Teile

Für Mehr-Fächer-Studiengänge (z. B. Zwei-Fächer-Bachelor) gelten zusätzlich zur Allgemeinen Prüfungsordnung und einer studiengangspezifischen Prüfungsordnung noch fachspezifische Teile für die einzelnen Fächer, in denen unter anderem geregelt ist, welche Module des Faches Sie in Ihrem Studiengang studieren müssen.

Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich geschlossene Lehreinheit eines Fachs, in der Kompetenzen und Wissen zu einem bestimmten Themenkomplex vermittelt werden. Es setzt sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammen (z. B. Seminar, Vorlesung, Praktikum). In den Modulbeschreibungen finden Sie unter anderem auch Angaben zum Arbeitsaufwand, den Studienleistungen und der Benotung.

Welche Module Sie in Ihrem Studienfach absolvieren müssen, ist bei den Ein-Fach-Studiengängen in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung und bei Mehr-Fächer-Studiengängen in den jeweiligen fachspezifischen und überfachlichen Teilen geregelt (siehe "Prüfungsordnungen").

Die Prüfungsordnungen enthalten rechtlich verbindliche Regelungen zum zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des jeweiligen Studiengangs, z. B. Informationen über die zu erbringenden Studieninhalten (Pflicht- und Wahlpflichtmodulen) und zu den Prüfungen (Ablauf, Wiederholbarkeit, Freiversuch). Welche Prüfungsordnung Anwendung findet, hängt von Ihrem gewählten Abschluss ab. Die Ordnungen sind auf den jeweiligen Info-Seiten der Abschlüsse verlinkt.