Visum und Aufenthalt
Vor der Einreise nach Deutschland
Für die Einreise aus bestimmten Ländern besteht in Deutschland Visumpflicht. Ob Sie ein Visum benötigen, erfahren Sie bei der Deutschen Botschaft, dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder mittels dem Visa-Navigator oder der Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vom Auswärtigen Amt. Bürger*innen aus Ländern, die in dieser Übersicht mit "(3)" oder "(4)" markiert sind und bei denen unter "Visumpflicht für Deutschland" "nein" steht, dürfen zum Studium nach Deutschland ohne Visum einreisen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf der ersten 90 Tage bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Bürger*innen aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz müssen kein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Eine Liste der deutschen Vertretungen im Ausland finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Für ein Studierendenvisum brauchen Sie die Zulassung zum Studium an einer deutschen Hochschule. Das Studierendenvisum ist in der Regel für drei Monate gültig und kann dann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden.
Bitte beachten Sie: Ein Touristenvisum kann in keinem Fall in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden!
Grundsätzlich benötigen Sie zur Beantragung eines Visums folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Bewerbungsbestätigung oder Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule
- Nachweis über die Finanzierung des Studiums in Deutschland
- Krankenversicherung
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland über die notwendigen Formalitäten für die Beantragung des Visums. Das Verfahren dauert oft mehrere Monate. Eine verspätete Einreise führt möglicherweise dazu, dass Sie wichtige Termine verpassen.
Auf den Seiten der Stadt Osnabrück finden Sie mehr Informationen zum Thema Aufenthaltsrecht für ausländische Studierende.
Test für Ausländische Studierende (TestAS)
Sie möchten, dass Ihr Antrag schneller und in der Tendenz positiv entschieden wird? Wir empfehlen, vorab einen Test für Ausländische Studierende (TestAS) abzulegen. Dies ist eine standardisierte Überprüfung von Fähigkeiten, die fürs Studium wichtig sind und wird vom DAAD gefördert. Das Ergebnis ist beim Visumsantrag an die Botschaft mit einzureichen.
Achtung: Für internationale Austauschstudierende, die für ein oder zwei Semester an der Universität Osnabrück studieren, ist die Absolvierung des Tests für Ausländische Studierende (TestAS) nicht relevant.
Nach der Ankunft in Deutschland
Studierende aus Ländern der EU und des EWR reisen visumfrei nach Deutschland ein, müssen sich aber nach der Einreise bei der Meldebehörde an dem Ort, in dem sie in Deutschland wohnen, anmelden. Sie erhalten dann eine Meldebescheinigung über ihren Aufenthalt in Deutschland. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht notwendig.
Sie melden sich, wenn sie in Osnabrück wohnen, beim Bürgeramt der Stadt Osnabrück an - entweder im Rahmen der Welcome Week des International Office oder individuell. In jedem Fall müssen Sie im Bürgeramt einen Termin vereinbaren. Im Rahmen der Welcome Week gibt es einen Termin an dem Tutor*innen neu ankommende Studierende zum Bürgeramt begleiten, wenn diese für den Tag einen Termin gebucht haben. Bitte beachten Sie, dass Sie zu dem angegebenen Termin pünktlich erscheinen, da das gebuchte Zeitfenster sonst verfällt!
Studierende, die im Landkreis wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde und das Meldeamt in ihrem Ort.
Studierende aus nicht-EU/EWR-Ländern müssen sich nach der Einreise bei der Meldebehörde in der Stadt, in der sie in Deutschland wohnen, anmelden. Sie erhalten dann eine Meldebescheinigung über ihren Aufenthalt in Deutschland. Wenn sie in Osnabrück wohnen, melden Sie sich beim Bürgeramt der Stadt Osnabrück an – entweder im Rahmen der Welcome Week des International Office oder individuell. In jedem Fall müssen Sie im Bürgeramt einen Termin vereinbaren. Im Rahmen der Welcome Week gibt es einen Termin an dem Tutor*innen neu ankommende Studierende zum Bürgeramt begleiten, wenn diese für den Tag einen Termin gebucht haben. Bitte beachten Sie, dass Sie zu dem angegebenen Termin pünktlich erscheinen, da das gebuchte Zeitfenster sonst verfällt! Studierende, die im Landkreis wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde und das Meldeamt in ihrem Ort.
Zusätzlich müssen Studierende aus nicht-EU/EWR-Ländern, egal ob sie mit oder ohne Visum nach Deutschland eingereist sind, innerhalb der Gültigkeit ihres Visums oder - bei visumfreier Einreise - innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde online beantragen. Hierbei müssen alle Nachweise ( Einreise ohne Visum (PDF, 355 kB), Einreise mit Visum (PDF, 342 kB)) digital eingereicht werden. Sie können den Antrag für den Aufenthaltstitel entweder eigenständig einreichen oder am Termin des International Offices während der Welcome Week zu Semesterbeginn teilnehmen, bei dem wir den Antrag gemeinsam ausfüllen. Nach Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie per Mail einen Termin bei der Ausländerbehörde, bei dem die letzten Formalitäten für die Ausstellung des Aufenthaltstitels erledigt werden. Die Kosten für die Aufenthaltserlaubnis liegen bei 100 Euro für eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr.
Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie als so genannten elektronischen Aufenthaltstitel in Form einer Chipkarte. Darauf wird Ihr Fingerabdruck zusammen mit Ihrem Foto und Ihren persönlichen Daten gespeichert. Die Nebenbestimmungen werden ebenfalls auf dem Chip gespeichert und auf einem Zusatzblatt ausgedruckt. Darüber hinaus gibt es eine freiwillige Online-Ausweisfunktion und eine elektronische Unterschriftsfunktion. Die Karte wird nicht direkt in der Ausländerbehörde ausgestellt. Es dauert einige Wochen, bis Sie die Karte bei der Ausländerbehörde abholen können. Bitte bedenken Sie dies vor der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis und wenden sich rechtzeitig an die Ausländerbehörde. An dieser Stelle finden Sie weitere Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel. Weitere Fragen beantwortet Ihnen auch gern das International Office.
Sehr wichtig ist der Nachweis über die Finanzierung des Studienaufenthalts. Sie müssen nachweisen, auf welche Weise und in welcher Höhe die Finanzierung erfolgt. Zurzeit gehen die deutschen Behörden davon aus, dass Studierende monatlich etwa 992 Euro benötigen, um ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten zu können. Informationen darüber, wie Sie die Finanzierung Ihres Studiums in Osnabrück nachweisen können, erhalten Sie von der Ausländerbehörde oder unter Tipps für internationale Studierende - Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland?.
Anmeldung Wohnsitz in Osnabrück / Beantragung des Aufenthaltstitels sowie erforderliche Dokumente
Bringen Sie bitte generell folgende Unterlagen zu dem Termin mit und beachten die nachfolgenden Hinweise für Einreise und Umzug:
- Passkopie (Personalseite, falls vorhanden: Visum + Einreisestempel)
- Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie bei Einzug von Ihrem/r Vermieter/in)
Zusätzlich notwendige Dokumente und Hinweise zur Anmeldung / Aufenthaltsgenehmigung (gelten nicht für EU-/EWR-Bürger*innen):
Einreise mit Visum (PDF, 342 kB)
Nach Abschluss des Studiums in Deutschland
Nach der Exmatrikulation ist eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht mehr gültig, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis ursprünglich noch länger gültig war!
Nach dem Studium haben Studierende aus nicht-EU-Ländern die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis mit 18-monatiger Dauer zur Arbeitssuche zu beantragen. Während dieser Zeit dürfen sie uneingeschränkt arbeiten.
Informationen rund um die Jobsuche und Karrieremöglichkeiten in Deutschland finden Sie unter International: Arbeiten in Deutschland.
Weitere Infos über Bewerbungen, Jobangebote und lokale Kontakte gibt es zudem auf Make it in Germany.
Allgemeine wichtige ausländerrechtliche Informationen während bzw. nach Abschluss des Studiums
Studiendauer
Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen.
Die Studienvorbereitung (z.B. Deutschkurse in Deutschland, Studienkolleg, etc.) darf nicht mehr als zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Ein Studium muss in Deutschland zielgerichtet und ordnungsgemäß durchgeführt werden. Das bedeutet: Man muss sein Studium kontinuierlich verfolgen und darf sich nicht zu viel Zeit lassen. Die durchschnittliche Studiendauer soll nicht um mehr als drei Semester überschritten werden.
Der Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums darf für maximal 10 Jahre vergeben werden und zwar für Bachelor, Master und Promotion zusammen.
Die Zeit, die man für die Studienvorbereitung braucht, zählt auch in den 10-Jahreszeitraum.
Die Ausländerbehörde prüft regelmäßig nach, ob das Studium zielgerichtet durchgeführt wird. Dazu fordert sie eine Leistungsübersicht und eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss an. Damit ist gemeint: Die Hochschule muss bescheinigen, wann der Abschluss voraussichtlich erreicht wird. Wenn man diese Unterlagen nicht einreicht, kann der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt werden.
Urlaubssemester/Auslandssemester
Diese werden bei der durchschnittlichen Studiendauer mit angerechnet. Deswegen sollte man vor einem Urlaubs- oder Auslandssemester die Genehmigung der Ausländerbehörde beantragen.
Studiengangwechsel
Ein Studiengangwechsel ist in den ersten 18 Monaten nach Beginn des Studiums in der Regel unproblematisch.
Wenn man erst später den Studiengang wechseln möchte, darf die Ausländerbehörde dies ablehnen. Wenn sogar so spät gewechselt wird, dass man das neue Studium nicht mehr vor Ablauf der 10 Jahre abschließen kann, darf die Ausländerbehörde die Verlängerung des Aufenthaltstitels ablehnen.
Sofern die zulässige Studiendauer überschritten wird, kann nicht automatisch mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gerechnet werden. Diese Verlängerung steht im Ermessen der Ausländerbehörde.
Beschäftigung während des Studiums
Die erlaubte Beschäftigungsmöglichkeit (140 ganze bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr) darf den Zweck des Studiums und damit auch dessen Erfolg nicht gefährden. Wenn man noch mehr arbeiten möchte, ist dies nur im Rahmen einer studentischen Nebentätigkeit an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Beschränkung möglich.
Ein nach der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum darf zusätzlich ausgeübt werden. Dieses muss allerdings vorher mit einer entsprechenden Bescheinigung der Hochschule bzw. der Uni bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Zusätzliche freiwillige Praktika können von der Ausländerbehörde darüber hinaus nicht gewährt werden und müssen im Rahmen der 140 Tage erfolgen.
Für alle Anträge zum Zwecke des Studiums werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
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Kopie gültiger Pass
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Kopie Aufenthaltserlaubnis inkl. Zusatzblatt
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Evtl. Kopie Fiktionsbescheinigung
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Biometrisches Passfoto (kann auch bei der Ausländerbehörde gemacht werden)
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Leistungsübersicht
-
Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss
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Nachweis Krankenversicherung
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Nachweis Lebensunterhalt (Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Verpflichtungserklärung oder ähnliches)
-
Gebühr von 93 Euro
(Die Aufzählung ist nicht abschließend; ggf. können weitere Unterlagen notwendig sein.)
Ansprechpartnerinnen
Anna-Julia Toll

International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/E07
Sprechstunde: Mo. 14:30 - 16:00; Do. 10:00-12:00 oder nach Vereinbarung
Teresa Gehrs

International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/E07
Sprechstunde: Mo 10-12, Mi 11-12:30
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für die Dauer von 18 Monaten verlängert werden. Eine weitere Verlängerung zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche ist im Anschluss nicht mehr möglich.
Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine qualifizierte Beschäftigung gefunden werden, muss die Ausreise ins Heimatland erfolgen.
Man kann bei der Deutschen Botschaft im Heimatland noch einmal einen Antrag auf ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland stellen. Aber: Dann muss man sich genauso lange im Heimatland aufgehalten haben, wie man in Deutschland nach einem Arbeitsplatz gesucht hat.
Weitere Informationen zum Thema Aufenthalt in Deutschland
- An dieser Stelle finden Sie weitere Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt in Deutschland (Deutscher Akademischer Austauschdienst).
- Weitere Informationen für internationale Studierende erhalten Sie beim Deutschen Studierendenwerk.