Erasmus+ Mobilität von Lehrenden (STA)

Im Rahmen der Erasmus+ Mobilität zur Lehre (Programmländer) bietet die Universität Osnabrück eine Lehrendenmobilität (STA1) und die Förderung von ausländischem Unternehmenspersonal (STA2).

Erasmus fördert Gastdozenturen an  Europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer Erasmus-Universitätscharta sind. Die Gastdozierenden sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen u.a. jenen Studierenden vermitteln, die ggf. nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Die Lehraufenthalte müssen mindestens zwei Tage (Ausnahme UK, hier muss der Aufenthalt mindestens fünf Tage dauern) und maximal zehn Tage dauern. Ein Lehraufenthalt muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem kürzeren Aufenthaltszeitraum) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden (Formel: 8 h / 5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage).

Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Vier junge Personen verschiedener Herkunft sitzen zusammen und schauen fröhlich in ein Buch.
© Christian Schwier | Fotolia

Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden:

  • Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

Bewerbungsverfahren

Die Ausschreibung der Förderung für Erasmus Lehrendenmobilitäten erfolgt in der Regel vor Vorlesungsbeginn eines jeden Wintersemesters per E-Mail über die Erasmus-Fachbereichskoordinator*innen. Nach Abschluss der ersten Antragsrunde (Frist 31. Oktober 2024) stehen für 2025 noch Restgelder zur Verfügung. Weitere Anträge für Lehrendenmobilitäten können daher laufend beim International Office eingereicht werden. Die Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs geprüft und je nach Mittelverfügbarkeit entschieden. Anträge sollten mindestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Mobilität eingereicht werden.

In unserer  Austauschdatenbank können Interessierte die für 2024/25 vertraglich vereinbarten Lehrendenmobilitäten mit den jeweiligen europäischen Partnerhochschulen einsehen. Wenn Sie einen Antrag für eine Lehrendenmobilität einreichen möchten, loggen Sie sich bitte mit Ihrer LDAP-Kennung im  Online-Portal ein und starten Sie dort die Online-Bewerbung. Mit der Online-Bewerbung einzureichende Unterlagen sind das  Mobility Agreement (DOCX, 51 kB), welches zusammen mit der aufnehmenden Einrichtung zu erstellen ist, und ggf. die  Ehrenwörtliche Erklärung für Green Travel (PDF, 170 kB).

Das Programm bietet folgende Leistungen (bis zu gewissen Höchstsätzen):

Erasmus+ Stückkosten für Hin- und Rückfahrt in der Personalmobilität zu Lehrzwecken

Die Entfernung können Sie mithilfe des   Distance Calculator der EU berechnen.

Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilehmer*in (= Hin- und Rückfahrt)
                                                                                                         Reguläre Reisen                                           "Grünes" Reisen (Bus/Bahn/Fahrgemeinschaft)
10 - 99 km 28,00 Euro 56,00 Euro
100 - 499 km 211,00 Euro 285,00 Euro
500 - 1999 km 309,00 Euro 417,00 Euro
2000 - 2999 km 395,00 Euro 535,00 Euro
3000 - 3999 km 580,00 Euro 785,00 Euro
4000 - 7999 km 1.188,00 Euro 1.188,00 Euro
8000 km und mehr 1.735,00 Euro 1.735,00 Euro

 

Erasmus+ Stückkosten für Aufenthaltstage in der Personalmobilität zu Lehrzwecken

Zielland Tagessatz
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Großbritannien
180,00 Euro
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160,00 Euro
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140,00 Euro

 

Auswahlverfahren

Die Entscheidung über eine Mittelbewilligung wird – falls erforderlich bei nicht ausreichender Mittelverfügbarkeit – in Zusammenarbeit mit einer hochschulinternen Auswahlkommission getroffen. Es werden die Auswahlkriterien (u. a. erstmaliger Antrag, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Reziprozität, Verknüpfung mit anderen Kooperationsaktivitäten) entsprechend der EU-Richtlinien herangezogen.

Ansprechpartnerin

Anne Bartke

Foto Anne Bartke
International Office

Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Raum: 19/E05

 +49 541 969-4765
 anne.bartke@uni-osnabrueck.de