Projektförderung

Die folgenden Informationen unterstützen das Beratungsangebot der Forschungsreferentinnen und Forschungsreferenten der Universität Osnabrück. Sie richten sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachrichtungen ab der Promotion und geben einen ersten Überblick über die Möglichkeiten der Finanzierung von Forschungsvorhaben.

Daneben bieten die Forschungseferentinnen weitere Informations- und Beratungsangebote an, wie zum Beispiel de regelmäßigen Infoevents zum Thema Drittmittelbeantragung oder weitere  Veranstaltungen zu verschiedenen Themen. Mit dem Newsletter  FIT für die Wissenschaft kann man sich entsprechend einer eigenen fachlichen Auswahl und eigener Forschungsinteressen Informationen zu aktuellen Ausschreibungen zahlreicher Förderer zuschicken lassen, die an dieser Stelle nicht berücksichtig werden können.

Der Inhalt dieser Seite wird in regelmäßigen Abständen revidiert und aktualisiert. Gleichwohl können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben übernehmen und empfehlen, anhand der externen Links insbesondere die Einreichfristen zu überprüfen.

Antragsnummer : Horizont Europa

Die PIC-Nummer (Participant Identification Code) für Anträge im europäischen Forschungsrahmenprogramm lautet: 999855049. Zum deutschen  Informationsportal für Horizont Europa

Die Forschungsförderinstitutionen bieten Förderprogramme für Postdocs sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in unterschiedlichen Qualifizierungsphasen an. Zum Teil handelt es sich hierbei um Stipendien zur Deckung des Lebensunterhalts, zum Teil auch um projektbezogene Nachwuchsleiterinnen- und Nachwuchsleiterstellen.

Deutsche Forschungsgemeinschaft:

DFG Walter Benjamin-Programm

Ziel: Durchführung eines eigenständigen Forschungsvorhabens an einer Forschungsreinrichtung der Wahl in Deutschland oder im Ausland
Voraussetzung: Wissenschaftler*innen in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase (keine Altersgrenze) nach der Promotion
Förderdauer: 3 Monate bis 2 Jahre
Förderumfang: Stipendium für 2 Jahre sowie projektspezifische Sachkosten (pauschal)
Antragstellung: jederzeit
 Walter Benjamin-Programm

Einzelförderung/Sachbeihilfe inkl. der „Eigenen Stelle“

Ziel: Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens
Voraussetzung: Abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (Promotion)
Förderdauer: projektspezifisch, maximal drei Jahre, Fortsetzungsantrag möglich
Förderumfang: Eigene Stelle sowie weitere projektspezifische Personal- und Sachmittel
Antragstellung: jederzeit
 Einzelförderung

Emmy Noether-Programm

Ziel: Exzellenzförderung, Erwerb der Qualifikation für eine Professur
Voraussetzung: herausragende Nachwuchswissenschaftler*innen mit zweijähriger Postdoc-Erfahrung bis 4 Jahre nach der Promotion, substantielle internationale Forschungserfahrung, zügige wiss. Ausbildung, internationale Publikationen
Förderdauer: max. 6 Jahre
Förderumfang: Stelle nach E15 TV-L sowie weitere projektspezifische Personal- und Sachmittel (i. d. R. mehrere Mitarbeiter*innen = Nachwuchsgruppe)
Antragstellung: jederzeit
 Emmy Noether-Programm

Heisenberg-Programm

Das Heisenberg-Programm bietet vier Varianten:
1) Stelle  2) Rotationsstelle (nur klinisch) 3) Professur 4) Stipendium

(Nach der Aufnahme in das Programm Entscheidung für die Variante)
Ziel: Exzellenzförderung, Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Leitungsposition
Voraussetzungen: Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen, besonders herausragende wiss. Leistungen auf internationalem Niveau
Förderdauer: max. 5 Jahre
Förderumfang:
1) Stelle und flexible Forschungsmittel
2) Vertretungsmöglichkeiten und flexible Forschungsmittel
3) zeitlich befristete W2 oder W3-Professur (Hochschule muss nach Ablauf der Förderung eine Professur bereitstellen) und flexible Forschungsmittel
4) Stipendium 4.450 Euro/Monat plus Sachkosten (Wechsel in 1), 2) oder 3) möglich)
Antragstellung: jederzeit
 Heisenberg-Programm

Fritz Thyssen-Stiftung:

Projektförderung  inkl. der „Eigenen Stelle“

Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens von Wissenschaftler*innen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der BiomedizinVoraussetzung: Promotion erforderlich
Förderdauer: i.d.R. 2 Jahre, ggf. Verlängerung um 1 Jahr
Förderumfang: i.d.R. Stelle nach E13 TV-L sowie weitere projektspezifische Personal- und Sachmittel (Hilfskräfte, Reisekosten, kleine Geräte)
Antragstellung: zweimal im Jahr; 1. Februar und 1. September
 Projektförderung Thyssen

VolkswagenStiftung:

Verschiedene Förderangebote ab beendeter Promotion auf den  Webseiten der VolkswagenStiftung

Forschungsrahmenprogramm der EU:

European Research Council (ERC) Starting Grant

Ziel: Förderung von unabhängigen Nachwuchsfor-scher*innen beliebiger Nationalität mit 2 – 7 Jahren Erfahrung nach Abschluss ihrer Promotion und einer vielversprechenden wissenschaftlichen Erfolgsbilanz
Förderdauer: bis zu 5 Jahre Laufzeit
Förderumfang: bis zu 1.5 Mio. Euro
Antragstellung: jährliche Bekanntmachung
 Starting Grant

European Research Council (ERC) Consolidator Grant

Ziel: Förderung von unabhängigen Nachwuchsforscher*innen beliebiger Nationalität mit 7 – 12 Jahren Erfahrung nach Abschluss ihrer Promotion und einer vielversprechenden wissenschaftlichen Erfolgsbilanz
Förderdauer: bis zu 5 Jahren Laufzeit
Förderumfang: bis zu 2 Mio. Euro
Antragstellung: jährliche Bekanntmachung
 Consolidator Grant

Bei den Reisebeihilfen ist zu unterscheiden, ob ein Reisekostenzuschuss für einen kürzeren, forschungsbezogenen Auslandsaufenthalt oder ein Stipendium zur Finanzierung eines längeren Forschungsaufenthalts im Ausland benötigt wird. Die nachfolgend aufgelisteten Förderprogramme lassen sich diesbezüglich nicht in jedem Fall klar voneinander abgrenzen. Unberücksichtigt bleiben die zahlreichen Förderprogramme, die einen Förderfokus auf nur bestimmte Zielländer haben. Diese Förderprogramme können über die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) recherchiert werden.

Reisekostenzuschüsse und Kurzaufenthalte

DAAD: Kongress - und Vortragsreisenprogramm

Voraussetzung: Durch Forschungsleistung ausgewiesene promovierte Wissenschaftler*innen sowie Promovierende bestimmter Fachrichtungen

1. Kongressreisen ins Ausland: aktive Teilnahme an ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen im Ausland, enger Bezug zwischen Tagung und eigener Forschung
Förderumfang: Reisekosten (bis zur Höhe der DAAD-Reisekostenpauschale), Teilnahmegebühr (günstigster Satz), pauschale Aufenthalts- und Übernachtungskosten, höchstens 8 Kongresstage
Nebenkostenpauschale i.H.v. 300 Euro
Antragsfrist: Eingang spätestens 4 Monate vor dem 1. Kongresstag
 DAAD Kongressreisen

2. Vortragsreisen ins Ausland: Eigene Forschungsergebnisse im Ausland vorstellen, auf schriftliche Einladung ausländischer Kollegen oder Institutionen
Förderumfang: Reisekosten (bis zur Höhe der DAAD-Reisekostenpauschale)
Antragsfrist: Eingang spätestens 1 Monat vor Reisebeginn
 DAAD Vortragsreisen

DAAD : Kurzzeitdozenturen

Voraussetzungen: Kurzeitdozentur von 4 Wochen (in Ausnahmefällen 2 Wochen) bis 6 Monaten; Hochschullehrer*in  soll im Ausland eine Lehrveranstaltung anbieten, die z.B. der Fortbildung von Graduierten dient oder im Zusammenhang mit anderen Programmen steht; Beurlaubung unter Fortzahlung der Bezüge von der Heimatinstitution wird vorausgesetzt.
Förderumfang: Reisekosten, Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung, Beteiligung der gastgebenden Hochschule wird erwartet
Antragstellung: Bewerbung zu Stichtag
 DAAD Kurzzeitdozenturen

Fritz Thyssen Stiftung

Voraussetzungen: Promotion, Reisebeihilfen im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit; Förderschwerpunkte der Stiftung sind Geistes- und Sozialwissenschaften, sowie Biomedizin
Förderumfang: Fahrtkosten und Tagessätze in Form von Zuschuss zur Deckung von Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Antragstellung: jederzeit, i.d.R. 8 Wochen Bearbeitungszeit
 Reisebehilfe Thyssen-Stiftung

International Network of Universities - Researcher Mobility Programm
Voraussetzungen: Promotion (nicht länger als 5 Jahre her), Beschäftigungsverhältnis an einer der Mitgliedshochschulen für mindestens 6 Monate vor Bewerbung
Förderumfang: Stipendium für einen Forschungsaufenthalt an einer der Mitgliedshochschulen für einen Zeitraum von 2-4 Wochen
Antragstellung: Stichtag einmal pro Jahr
 Early Researcher Mobility Program

Längerfristige Auslandsstipendien für Nachwuchswissenschaftler*innen

DFG Walter Benjamin-Programm

Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens im Ausland
Voraussetzung: jüngere Wissenschaftler*innen (keine Altersgrenze) nach der Promotion
Förderdauer: 3 Monate bis 2 Jahre
Förderumfang: Stipendium für 2 Jahre sowie projektspezifische Sachkosten (pauschal)
Antragstellung: jederzeit
 Walter Benjamin-Programm

DAAD-Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (Postdoc-Programm)

Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens im Ausland
Voraussetzungen: promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen mit einem sehr guten Abschluss (magna cum laude), Promotion sollte nicht länger als vier Jahre zurückliegen
Förderdauer: 3 bis 6 Monate
Förderumfang: Stipendium (zur Deckung der Lebenshaltungskosten, alters- und ziellandabhängig), Reisekosten, Sachkostenbeihilfe, Zuschuss zu Kosten für Kongressteilnahme
Antragstellung: 3 Bewerbungstermine pro Jahr (Mitte November/März/Juni)
 DAAD Forschungsstipendium

DAAD P.R.I.M.E. (Postdoctoral Researchers International Mobility Experience)

Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens im Ausland und anschließende Reintegration in eine deutsche Einrichtung
Voraussetzung: Promotion mit sehr gutem Ergebnis
Förderdauer: 18 Monate (zuerst 12 Monate im Ausland, danach 6 Monate in Deutschland)
Förderumfang: Finanzierung der Anstellung an einer deutschen und weiteren Hochschule für 18 Monate
Antragstellung: Stichtag einmal pro Jahr
 DAAD PRIME

Alexander von Humboldt Stiftung: Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdocs

Ziel: Durchführung eines Forschungsvorhabens an einem ausländischen Institut, Exzellenzförderung
Voraussetzungen: sehr gute Promotion, Promotion darf max. 4 Jahre zurückliegen; Alle dauerhaft im Ausland etablierten Mitglieder des Humboldt-Netzwerks kommen als Gastgeber*in in Frage
Förderdauer: 6 bis 24 Monate
Förderumfang: Stipendium (alters- und ziellandabhängig), Reisekosten, Rückkehrstipendium möglich
Antragstellung: jederzeit, Bearbeitung der Anträge im Februar, Juni und Oktober
 Feodor-Lynen Forschungsstipendium

EU: Marie Skłodowska Curie Individual Fellowships "European Postdoctoral Fellowships" (IF-EF)

Ziel: Forschungsstipendium für erfahrene Forscher*innen für einen Forschungsaufenthalt im europäischen Kontext (in EU-Mitgliedsstaaten oder den assoziierten Ländern)
Voraussetzung: abgeschlossene Promotion, maximal acht Jahre Forschungserfahrung
Förderdauer: 12 bis 24 Monate
Förderumfang: Grundgehalt, Mobilitätspauschale, Forschungs- und Gemeinkosten für die Gastinstitution
Antragstellung: jährlich nach Ausschreibungsfrist
 Marie Curie Individual European Fellowship

EU: Marie Skłodowska-Curie Individual Fellowships "Global Postdoctoral Fellowships" (IF-GF)

Ziel: Forschungsstipendium für erfahrene Forscher*innen für einen Forschungsaufenthalt im außereuropäischen Kontext (sog. Drittland) und verpflichtende Wiedereingliederung in einer Einrichtung in Europa oder einem assoziierten Land
Voraussetzung: abgeschlossene Promotion, maximal acht Jahre Forschungserfahrung
Förderdauer: 12 bis 24 Monate und Wiedereingliederungspauschale
Förderumfang: Grundgehalt, Mobilitätspauschale, Forschungs- und Gemeinkosten für die Gastinstitution und Wiedereingliederungspauschale
Antragstellung: jährlich nach Ausschreibungsfrist
 Marie Curie Individual Global Fellowship

Leopoldina-PostDoc-Stipendium für Naturwissenschaftlerinnen bzw. Naturwissenschaftler und Medizinerinnen bzw. Mediziner

Ziel: ein anspruchsvolles, originäres Wissenschaftsprojekt, das vollständig an einer (oder mehreren) renommierten Forschungsstätte(n) im Ausland ausgeführt werden kann
Voraussetzung: Promotion darf nicht länger als 7 Jahre zurückliegen, herausragende Forschungsbefähigung
Förderdauer: 1 bis 2 Jahre
Förderumfang: Stipendium (Höhe je nach Gastland), Reisekosten, Sachkosten
Antragstellung: jederzeit, Entscheidungen vierteljährlich
 Leopoldina Postdoc-Stipendium

Die Universität Osnabrück  gewährt grundsätzlich keine Druckkostenzuschüsse. Forschungsförderer stellen Druckkostenzuschüsse nur im Zusammenhang mit Projektfinanzierungen zur Verfügung. Unabhängig von Projektfinanzierungen und ohne themenspezifische Vorgaben können Druckkostenzuschüsse bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragt werden.

DFG

Bei der DFG kann für besondere Veröffentlichungen eine  Publikationsbeihilfe beantragt werden:

  • für Werke, die Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen (im wesentlichen Quellen- und Werkeditionen) sowie
  • für Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, in denen herausragende For-schungsleistungen erstmals veröffentlicht werden.

Die Förderung von Dissertationen ist dabei nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Antragsvoraussetzung ist deshalb die Bewertung mit der nach der jeweiligen Promotionsordnung möglichen Höchstnote.
Festschriften sowie kostenpflichtige Aufsätze in Fachzeitschriften sind von einer Unterstützung ausgeschlossen.

Dr. Marie-Kathrin Drauschke

Dezernat 7: Hochschulentwicklungsplanung

Neuer Graben 7-9
49074 Osnabrück

Raum: 52/412

 +49 541 9694897
 mariekathrin.drauschke@uni-osnabrueck.de

Dr. Daniel Rüffer

Dezernat 7: Hochschulentwicklungsplanung

Neuer Graben 7-9
49074 Osnabrück

Raum: 52/409

 +49 541 969-6180
 daniel.rueffer@uni-osnabrueck.de

Dr. Hannah Niedenführ

Foto Dr. Hannah Niedenführ
Dezernat 7: Hochschulentwicklungsplanung

Neuer Graben 7-9
49074 Osnabrück

Raum: 52/410

 +49 541 9696219
 hannah.niedenfuehr@uni-osnabrueck.de

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