Losverfahren
Ein Losverfahren um Studienplätze im ersten Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen findet nur dann statt, wenn die regulären Vergabeverfahren abgeschlossen sind und nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze vergeben werden konnten.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:
- Ein Losverfahren in einem Studienfach/-gang findet nur statt, wenn alle Bewerbenden über Haupt- und Nachrückverfahren zugelassen werden konnten und danach noch freie Plätze vorhanden sind. Sollten Sie sich also für ein Fach bereits im regulären Verfahren beworben haben, erübrigt sich für dieses Fach die Bewerbung im Losverfahren.
- Falls Studiengänge, deren Studienplätze im Hauptverfahren über Hochschulstart vergeben werden (Erste juristische Prüfung [Staatsexamen] und Bachelor of Science Psychologie), am Losverfahren teilnehmen, erfolgt das Losverfahren ausschließlich über das Portal HISinOne - Studienorganisation der Universität Osnabrück. Hochschulstart ist für die Studienplatzvergabe des Losverfahrens in diesen Fächern nicht beteiligt.
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Voraussetzung für die Teilnahme am Losverfahren ist, dass der Erwerb einer geeigneten Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, Meister o.ä.) nachgewiesen wird. Der Nachweis muss bereits anlässlich der Bewerbung im Rahmen des Losverfahrens im Portal HISinOne - Studienorganisation hochgeladen werden.
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Sofern Sie sich auf einen Studienplatz in einem Masterstudiengang bewerben, beachten Sie bitte die entsprechende Zugangs- und Zulassungsordnung für den gewünschten Studiengang.
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Für die Bachelorstudiengänge (zwei Fächer) gilt: Sollten Bewerbende einen Platz im Losverfahren erhalten, ist bei den Bachelorstudiengängen (zwei Fächer) eine Kombination nur mit einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung, mit einem Fach, für das Bewerbende bereits an der Universität Osnabrück eingeschrieben sind oder mit einem weiteren positiv beschiedenem Losverfahrensplatz für Bachelorstudiengänge (zwei Fächer), möglich.
- Über Zulassung und Ablehnung im Losverfahren entscheidet ausschließlich das Los. Im Falle der Zulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
- Ablehnungsbescheide werden nicht erstellt.
- Eine Zulassung im Losverfahren ist nicht übertragbar auf andere Personen.
Studierendensekretariat : Kontaktmöglichkeit
+ 49 541 969 7777 (Info-Line)
Montag-Donnerstag: 09:00-16:00 Uhr
Freitag: 09:00-14:00 Uhr
studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de