Glossar

Agender Personen fühlen sich keinem Geschlecht zugehörig. Dabei können die einzelnen Identitäten und Selbstbezeichnungen variieren. Viele agender Personen identifizieren sich beispielsweise grundsätzlich nicht mit einer irgendwie gearteten Geschlechtlichkeit.

Wie in der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt definiert, handelt es sich bei Verhaltens- und Handlungsweisen um sexualisierte Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt, „wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt wird, das die Würde der betreffenden Person verletzt, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“ Dieses Verhalten kann in verbaler und nonverbaler Form sowie in Form eines tätlichen Übergriffs auftreten.

Laut dieser an der Universität Osnabrück akzeptierten Definition handelt es sich daher auch dann um eine Belästigung, wenn ein Verhalten auf die betroffene Person in belästigender Weise wirkt, selbst wenn dies nicht die Absicht hinter dem Verhalten war. Wenn Sie sexualisierte Belästigung erfahren oder sich unsicher sind, ob ein Verhalten sexualisierte Belästigung darstellt, wenden Sie sich jederzeit an die  Berater*innen im Gleichstellungsbüro.

Im Kontext von (sexualisierter) Diskriminierung und Gewalt nutzt das Gleichstellungsbüro die Bezeichnungen „Betroffene*r“ und „betroffene Person“. Insbesondere wird der Begriff des „Opfers“ vermieden, da dieser für viele Personen eine Passivität und Schwäche impliziert und daher von vielen Betroffenen explizit abgelehnt wird.

Gleichzeitig erkennt das Gleichstellungsbüro die Validität der von Betroffenen gewählten Selbstbezeichnungen an. So ist es manchen Betroffenen beispielsweise wichtig, den Begriff „Opfer“ für sich zu nutzen, um die strafrechtliche Relevanz des Geschehenen zu betonen. Andere Betroffene bevorzugen Begriffe wie „Überlebende*r“, „Erlebende*r“ oder „Survivor“.

Der Begriff cis oder cisgeschlechtlich beschreibt Personen, deren Geschlecht mit dem ihnen bei der Geburt zugeschriebenem Geschlecht übereinstimmt. Er wird insbesondere in Abgrenzung zum Begriff trans*(-geschlechtlich) benutzt.

Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung von Menschen aufgrund von tatsächlichen oder zugeschriebenen gruppenspezifischen Merkmalen wie z.B.  Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexuelle Orientierung, kulturelle oder soziale Herkunft, Behinderung, Religion/Weltanschauung, Alter, rassistische oder antisemitische Zuschreibungen, Sprache etc.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Diskriminierung nicht lediglich Resultat individueller Vorurteile ist, sondern beispielsweise in institutionellen Praktiken, sozialen Normen und gesellschaftlichen Strukturen begründet liegt. Man spricht daher auch von struktureller Diskriminierung. Entsprechend sind auch die entstehenden Nachteile nicht nur auf individueller Ebene zu verorten, sondern haben kollektive Auswirkungen, die sich in einer anhaltenden Ungleichheit in Bildung, Beschäftigung, Vermögen und sozialen Dienstleistungen widerspiegeln.

In diesem Kontext ist auch der Begriff der  Intersektionalität zu beachten.

FLINTA* ist ein Akronym, das für Frauen, Lesben, inter*(-geschlechtliche), non-binäre, trans*(-geschlechtliche) und agender Personen steht. Der Asterisk (*) wird als Platzhalter für diejenigen Personen verwendet, die sich unter keinem der vorangehenden Buchstaben wiederfinden, aufgrund ihrer Geschlechtsidentität aber dennoch Marginalisierung und Diskriminierung im Patriarchat erfahren.

Wird nur ein Teil dieser Geschlechter gemeint, wird das Akronym entsprechend angepasst. So wird beispielsweise TIN* verwendet, wenn trans*(-geschlechtliche), inter*(-geschlechtliche) und non-binäre und Personen angesprochen werden.

Geschlechtsbasierte Gewalt bezeichnet unterschiedliche gewaltvolle Taten, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts erfahren. Das schließt neben physischer Gewalt auch psychische, sexualisierte und wirtschaftliche Gewalt ein.

Das erst kürzlich veröffentlichte Lagebild „ Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ zeigt mit seinen Zahlen aus dem Jahr 2023 deutlich, dass Straftaten gegen Frauen und Mädchen in Deutschland weiter zunehmen (Bundeskriminalamt, 2024). So seien u.a. im Jahr 2023 180.715 Fälle häuslicher Gewalt1 verzeichnet worden (5,6% mehr im Vergleich zum Vorjahr), 938 Fälle von Tötungsdelikten an Frauen (neun Fälle mehr als 2022) und 52.330 Sexualstraftaten (6,2% mehr als noch im Jahr 2022). Besonders stark nehme auch die digitale Gewalt gegen Frauen zu: hier wurden 17.193 Fälle registriert, 25% mehr als im Vorjahr. Die Zahlen zeigen deutlich, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein drängendes gesellschaftliches Problem sind – vor allem, da davon auszugehen ist, dass viele Fälle nicht gemeldet werden und die tatsächlichen Zahlen daher noch höher liegen dürften.

Das Ausmaß sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt im Kontext der Hochschule wird oft unterschätzt. Dabei zeigen auch die jüngsten Zahlen, dass Universitäten alles andere als gewaltfreie Räume sind. Eine im Jahr 2022 an 46 europäischen Universitäten durchgeführte Studie ( Lipinsky, Schredl, Baumann, Humbert & Tanwar, 2022) berichtet beispielsweise, dass fast zwei von drei befragten Studierenden und Mitarbeitenden mindestens eine Form geschlechtsbasierter Gewalt erlebt haben, seit sie ihr Studium bzw. ihre Stelle angetreten sind.

Geschlechtsbasierte Gewalt kann Personen jegliches Geschlechts betreffen, weibliche Studierende und Mitarbeitende sind jedoch stärker betroffen als ihre männlichen Mitstudierenden und Kollegen; am stärksten betroffen sind Personen, die sich weder mit dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht identifizieren. Statistisch steigt die Wahrscheinlichkeit, von geschlechtsbasierter Gewalt betroffen zu sein, zudem mit der Angehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit, der Angehörigkeit zur LGBTIQ* Community sowie mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung.

 

1 Da das Bun­des­kri­mi­nal­amt­ den­ Be­griff­ der­ "häus­li­chen Ge­walt"­ zur­ Ka­te­go­ri­sie­rung­ ent­spre­chen­der­ Vor­fäl­le­ nutzt,­ über­neh­men­ wir­ die­sen­ hier­ trotz­ der­ vali­den­ Kri­tik,­ die­ ins­be­son­dere­ von­ Femi­nist*innen­ her­vor­ge­bracht­ wird.­

Als inter*(geschlechtlich) werden Personen bezeichnet, deren körperliche Geschlechtsmerkmale (z.B. Geschlechtsorgane, Chromosomensatz oder Haarwuchs) nicht eindeutig (nur) als männlich oder weiblich klassifiziert werden können. Der Asterisk signalisiert eine Vielfalt von geschlechtlichen Identitäten. So kann sich eine inter*geschlechtliche Person als inter* identifizieren, aber auch z.B. als männlich, weiblich oder nicht-binär.

Das Konzept der Intersektionalität dient als Analyseinstrument für Diskriminierung und das Zusammenwirken unterschiedlicher Machtstrukturen. Es geht zurück auf die Schwarze Feministin Kimberlé Crenshaw (1989), die am Beispiel Schwarzer Frauen aufzeigte, wie verschiedene Herrschaftssysteme wechselseitig aufeinander einwirken und Diskriminierungen schaffen, die keinem der beiden Systeme (Geschlecht oder Race) allein zugeordnet werden können. Illustriert wird diese Verflechtung anhand der diskriminierenden Einstellungspraktiken einer Firma, die Schwarze Frauen in Bewerbungsverfahren systematisch benachteiligt. Da jedoch keine Benachteiligung von weißen Frauen oder Schwarzen Männern zu erkennen ist, kann die hier vorliegende Diskriminierung nicht als solche erkannt werden, wenn die Analyse sich auf lediglich eine der Dimensionen von Geschlecht oder Race beschränkt. Vielmehr muss das gemeinsame Wirken rassistischer und patriarchaler Strukturen anerkannt werden.

Im Deutschen wird auch häufig die Bezeichnung „Mehrfachdiskriminierung“ benutzt. Dies wird teilweise kritisch gesehen, da es eine Anhäufung bzw. Addition der Diskriminierungen impliziert - statt der Bildung von speziellen Diskriminierungsformen.

Auf Basis dieses Konzepts spricht man auch von „intersektionaler Gleichstellungsarbeit“. Diese Bezeichnung meint, dass bei Bestrebungen der Gleichstellung der Geschlechter auch Herrschaftssysteme abseits des Patriarchats betrachtet werden müssen, um alle Formen von geschlechtsbasierter Diskriminierung zu berücksichtigen. Die Mitarbeitenden des Gleichstellungsbüros haben sich eine  intersektionale Ausrichtung ihrer Arbeit zum Ziel gesetzt.

Non-binäre (auch „non-binary“, „nicht-binär“) Personen identifizieren sich weder mit dem männlichen, noch mit dem weiblichen Geschlecht. Dabei kann sich die Geschlechtsidentität zwischen diesen Polen befinden oder in die Richtungen „sowohl-als-auch“, „weder-noch“ oder auch „außerhalb von“ gehen. Nicht-binäre Personen können sich zudem als trans* Menschen verstehen, aber das ist nicht immer der Fall.

Der Begriff trans* oder trans*geschlechtlich beschreibt Personen, deren Geschlecht nicht oder nur bedingt mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. Die Zugehörigkeit von (trans*) Personen zu ihrem Geschlecht wird allein durch die Selbstzuschreibung bestimmt und ist unabhängig von Faktoren wie dem Vornamen, dem Aussehen, biologischen Merkmalen und geschlechtsangleichenden Maßnahmen.

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