Frequently Asked Questions

Allgemeine Informationen

Für viele Unternehmen gehören Auslandserfahrung und Sprachkenntnisse zu den wichtigsten Einstellungskriterien.

Außerdem trägt ein Auslandssemester enorm zur persönlichen Weiterentwicklung bei.

Pflichtbestandteil des Bachelorstudiums ist ein Auslandssemester. In der Regel findet der Auslandsaufenthalt im fünften Fachsemester statt.

Ein Auslandsaufenthalt kann sowohl ein Studium als auch ein Praktikum sein und dann

  • an einer Hochschule,
  • an einer Hochschul-ähnlichen Institution (z.B. einer staatlichen oder privaten Forschungseinrichtung)
  • oder in einem Unternehmen im Ausland

absolviert werden. 

  • persönliches Interesse
  • die Qualität der gewählten Einrichtung
  • NICHT deren geographische Lage!

Die Uni bietet:

  • weltweite Studienplätze an Partnerhochschulen für Osnabrücker Studierende
  • innerhalb Europas ausländische Studienplätze ERASMUS+ ohne Studiengebühr
  • finanzielle Förderung für Studienaufenthalte und Praktika

Selbst organisiert werden muss:

  • ein Studienplatz an einer Universität mit der es keine Verträge gibt
  • Praktikumsplatz an einer Institution oder in einem Unternehmen

Eine Teilnahme an der Infobörse im 2. Semester (besonders im Hinblick auf Angebote des DAAD) wird stärkstens empfohlen. 

Bewerbungsschluss für Erasmus und Hochschulkooperationen ist Anfang Februar (Betrifft das folgende WiSe und SoSe des kommenden Jahr).

Weitere Informationen zum zeitlichen Ablauf der Planung des Auslandsemester können in dieser  Präsentation des Mentoring Teams (PPTX, 560 kB) gefunden werden. 

  • Gibt es in meinem Studienfach konkrete Vereinbarungen?
  • Welche Länder und welche Universitäten sind daran beteiligt?
  • Wie sieht das Hochschulsystem des Ziellandes aus?
  • Habe ich bzw. wie verschaffe ich mir die nötigen Fremdsprachenkenntnisse?
  • Werden an der mich interessierenden Hochschule geeignete Kurse für mein Fachstudium angeboten?
  • Werden meine im Ausland erbrachten Studienleistungen hier anerkannt?

Grundsätzlich können Sie auch im zweiten Mastersemester ins Ausland gehen, es ist aber zu erwarten, dass das Studienprojekt in diesem Semester nicht abgeschlossen werden kann, da dies in der Regel eine regelmäßige persönliche Anwesenheit erfordert. Wenn Sie das Studienprojekt im ersten Semester beginnen, kann es auch ungünstig sein, in diesem Semester ins Ausland zu gehen, da dies dann mit dem zweiten Semester des Studienprojekts kollidieren würde.

Sie können das Studienprojekt aber auch im dritten Semester beginnen, was aber bedeuten würde, dass die Abschlussarbeit im fünften Semester stattfinden würde. Wenn Sie also ins Ausland gehen wollen, ist es wahrscheinlich, dass Sie Ihr Master-Studium nicht in der Mindeststudienzeit abschließen können. Ein früherer Beginn des Studienprojekts ist prinzipiell denkbar, wird aber in der Regel nicht empfohlen. Bei Teilnahmebeschränkungen haben die Masterstudierenden in jedem Fall Vorrang.

Es ist formal nicht verboten, das Auslandssemester vorzuziehen.
Es wird jedoch dringend empfohlen, die Pflichtveranstaltungen vorher (weitgehend) zu absolvieren, da diese in der Regel nicht als anerkannte Leistungen aus dem Auslandssemester angerechnet werden können, aber die inhaltliche Grundlage bilden, um im Auslandssemester sinnvoll weiterführende Kurse belegen zu können.
Da die Pflichtveranstaltungen in der Regel bis ins vierte Semester andauern, ist ein Auslandsaufenthalt vor dem fünften Semester in der Regel nicht zu empfehlen.

Ja. Es gibt die folgenden Möglichkeiten:

  • Bis zu 4 ERASMUS+-Anträge und bis zu 2 HSP.
  • Oder 3 HSP und kein ERASMUS+ Antrag.

Die Bewerbungsverfahren sind jedoch unterschiedlich:

  • Für HSP wenden Sie sich bitte an Beate Teutloff im International Office.
  • Für ERASMUS+ Bewerbungen wenden Sie sich bitte an das Mobility Office des IKW.

Zusätzlich kann auch ein Praktikum absolviert werden.

Die Leistungspunkte des Auslandssemesters können entweder im profilbildenden Wahlpflichtbereich oder, wenn einzelne Leistungen für eines der Module relevant sind, auch in dem jeweiligen Bereich anerkannt werden. Dazu wenden Sie sich bitte zunächst mit den Unterlagen an die Modulkoordinatoren und mit deren Unterschrift auf dem Formular an das Prüfungsamt. Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
 Anrechnung von ausländischen Studienleistungen (z.B. aus dem Auslandssemester) (Link setzen)

 

Bei zwei unabhängigen Bachelor-Studiengängen ist die Anerkennung von Studienleistungen in beiden Studiengängen auf Antrag möglich.

Wenn Sie sich für den obligatorischen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen, können Sie trotzdem Prüfungen in Osnabrück ablegen. Daher ist es empfehlenswert, im Studierendensekretariat eine Beurlaubung zu beantragen.

Der einzige Vorteil, wenn Sie immatrikuliert bleiben, ist, dass Sie Ihre CampusCard validieren können, d.h. bei Ihrer Rückkehr können Sie das Semesterticket nutzen und können bargeldlos in der Mensa bezahlen (aber natürlich müssen Sie dann den vollen Semesterbeitrag zahlen).

  • Nimmt Kontakt auf (ca. im Juli bzw. im Dezember)
  • Benötigt diverse Dokumente: (u.a. Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement), Learning Agreement (OLA), Certificate of Attendance, Transcript etc.)
  • Erklärungen und Termine für die Rückgabe gibt es dazu im Bewilligungsschreiben
  • Weitere Informationen finden Sie auf der  Seite des International Office. Informationen zum ERASMUS+ Programm gibt es auch beim   International Office.

Erasmus - Bewerbungsverfahren

DOSNABRU01

Nein.

Sie können ein Sprachzertifikat vom IKW erhalten, indem Sie eine E-Mail an  ikw-eras@uni-osnabrueck schicken. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Matrikelnummer an.

Alternativ können Sie auch ohne Test ein „DAAD Sprachzeugnis Englisch B2“ vom Sprachenzentrum erhalten.

Ja.

Bis zu 12 Monate in einem Studienzyklus.

Theoretisch ist eine Verlängerung des Aufenthaltes möglich, wenn sowohl die Gasthochschule als auch der Fachbereich (IKW -  ikw-eras@uos.de) zustimmen und wenn das Platzkontingent an der Gasthochschule es noch zulässt.

Die Zustimmung kann per E-Mail eingeholt werden und muss dann an Laura Rohe weitergeleitet werden. Sie wird dann prüfen, ob eine Verlängerung der Förderung möglich ist. Andernfalls wäre auch eine Verlängerung ohne Förderung möglich (dies wird als Zero Grant bezeichnet und ist die Differenz zwischen der tatsächlichen Aufenthaltsdauer (Mobilitätsphase) und der finanziell geförderten Aufenthaltsdauer (Erasmus-Förderzeitraum).

Außerdem muss ein neues Learning Agreement oder eine Änderung des Learning Agreement eingereicht werden, in dem die Kurse für das Folgesemester aufgeführt sind (weitere 24 - 30 ECTS pro Semester). Anschließend - nach Prüfung der Verlängerung der Förderung durch Laura Rohe - schickt sie die geänderte Fördervereinbarung.

Die Genehmigung und die "Changes to LA" müssen spätestens fünf Wochen vor dem offiziellen Ende des ursprünglich geplanten Auslandsaufenthalts eingereicht werden.

Studierende sollten eine internationale Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung abschließen.
Es ist den Studierenden selbst überlassen, wo sie ihren Versicherungsschutz abschließen.
Innerhalb Europas sind die Studierenden mit einer Krankenversicherungskarte (EHIC) versichert. Der Versicherungsschutz deckt jedoch nur die Mindeststandards im jeweiligen Gastland ab, so dass eine Zusatzversicherung meist ratsam ist.

Um sich einen Eindruck von einer möglichen Partneruniversität verschaffen zu können besteht die Möglichkeit, im ERASMUS-Büro diverse Erfahrungsberichte einzusehen. Oft gibt es genau in diesen Berichten Hinweise zu Kursen, Unterkunft, Anreise, etc., die sehr hilfreich bei der Vorbereitung sind.

Nach der Rückkehr müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ERASMUS-Programms einen Bericht über den Auslandsaufenthalt verfassen. Die Abgabe erfolgt im Int. Office, senden Sie bitte ebenso eine Version in Form einer pdf-Datei an  ikw-eras@uos.de.

Erasmus - Online Learning Agreement for Studies

  • Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen den Austauschstudierenden, der Universität Osnabrück und der Partneruniversität.
  • Im Learning Agreement müssen Studierende vor Antritt ihres Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die sie voraussichtlich an der Gasthochschule belegen werden (Tabelle A).
  • Die Erstellung des Online Learning Agreements erfolgt in der ERASMUS+ App oder auf der   OLA Homepage
  • Die ERASMUS+ App kann im App-Store bzw. im Google Play Store heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es auf dieser   Webseite.
  • Studierende tragen die Lehrveranstaltungen in „Tabelle A: Study programme abroad" ein 
  • Als "Sending Administrative Contact Person" tragen Sie bitte Laura Rohe vom International Office ein, als Sending Responsible Person bitte Laura Krieger/Janine Steinke (ola-cogsci@uos.de)
  • WICHTIG: in Tabelle B nur den folgenden Text eintragen:
    CS-BW - „distinguishing elective courses/free electives" (keine Kurse eintragen)
  • bei "Total" in Tabelle B unbedingt die Summe der ECTS aus Tabelle A eintragen
  • Bitte keine Kurse in Tabelle B eintragen!
  • Das vollständig unterschriebene Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums und muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes eingehen.

Prof. Dr. Sebastian Musslick

  ola-cogsci@uni-osnabrueck.de

 ola-cogsci@uos.de

Bitte immer diese E-Mail bei " Sending Responsible Person" angeben.

Im Standardfall tragen die Studierenden die Kurse in "Tabelle A: Studienprogramm im Ausland" und in Tabelle B nur den folgenden Text ein: "Unterscheidung von Wahlfächern/Freie Wahlfächer". Tragen Sie die Summe der ECTS aus Tabelle A in "Total" in Tabelle B ein.

  • In der Regel müssen laut EU Kurse im Umfang von 30 ECTS pro Semester absolviert werden.
  • Unser profilbildender Wahlbereich (CS-BW) umfasst bis zu 33 ECTS, somit finden die vorgesehenen 30 Auslands-ECTS darin vollständig Platz.

Unabhängig von dieser garantierten Anerkennung der im Ausland besuchten Lehrveranstaltungen in KOGW‐PWB können einzelne Lehrveranstaltungen auch noch nachträglich im Wahlpflichtbereich nach der bisherigen Anerkennungspraxis einen „upgrade" erfahren. Dafür sind die Unterlagen der Studierenden von den für die einzelnen Bereiche der Cognitive Science zuständigen Kolleginnen und Kollegen zu prüfen und den unseren Lehrveranstaltungen entsprechenden Leistungspunkten zuzuordnen.

Darüber hinaus können Studierende für einzelne Lehrveranstaltungen am ausländischen Hochschulort, die sie auf jeden Fall später im Wahlpflichtbereich einbringen möchten, sich zuvor um einen Syllabus kümmern und diesen den für die einzelnen Bereiche der Cognitive Science zuständigen Kolleginnen und Kollegen zur Prüfung vorlegen, so dass diese bereits im Vorfeld entsprechende Wahlpflichtmodule und Leistungspunkte zuordnen können, die später anerkannt werden.

Wenn Sie erst vor Ort feststellen, dass es einen Kurs im Angebot gibt, den Sie sich anerkennen lassen möchten, müssen Sie ein "Changes to the LA" ausfüllen. Im Nachhinein können Sie dann über ein   Formular Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen (  How to get approval of foreign university credits (e.g., from your semester abroad).

Diese (vorläufige) Kurswahl muss von Ihnen, Ihrer Gasthochschule und vom IKW unterschrieben werden.

Bitte tragen Sie als Empfänger   ola-cogsci@uos.de ein. Das Mobility Office und Uwe Meyer können auf den Posteingang zugreifen.

Erasmus - Nominiert und nun?

  • Ein bis zwei Wochen nach Bewerbungsschluss
  • Im Anschluss daran erfolgt durch uns die Nominierung bei der Partneruniversität
    (Sie werden per Email auf dem Laufenden gehalten)
  • Die Nominierung durch das IKW Mobility Office ersetzt nicht die spätere offizielle Bewerbung/Registrierung an der Partneruniversität!

  • der Zeitpunkt ist von Uni zu Uni unterschiedlich
  • etwas Geduld ist gefragt
  • einige Universitäten versenden vor Mai/Juni keine Registrierungslinks

  • sobald die Partneruniversität den Registrierungslink gesendet hat
  • Empfehlung: nicht zu lange warten
  • Informieren Sie sich bitte auch unbedingt über die Internetseiten der Universitäten bezüglich der Fristen.

Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie in erster Linie selbst für die Organisation Ihres Auslandsaufenthaltes verantwortlich sind!

Geben Sie bitte alle Unterlagen im International Office bei Laura Rohe ab. Sie benötigt außerdem ein Transcript of Records (TOR) vom IKW (Prüfungsamt). Die Leistungen, die im Ausland erbracht wurden müssen eingetragen sein.

Weltweites Studium mit Hochschulpartnerschaften

  • Die Bewerbung laufen direkt über das International Office der Universität. 

  • Die Bewerbungsfristen für das kommende akademische Jahr sind voraussichtlich Anfang Februar 2026, genaue Daten werden im Herbst bekannt gegeben. 

Praktikum

Ob Sie ein Praktikum in Europa (über ERASMUS+) oder außerhalb Europas machen, es gelten immer die folgenden Bedingungen:

  • Das Praktikum kann an einer Universität oder einer Universität vergleichbaren Forschungseinrichtung abgeleistet werden.
  • Die Dauer sollte 3 – 6 Monate betragen (mindestens drei vollständige Kalendermonate ohne Unterbrechung oder 12 Wochen).
  • Arbeitsumfang: 30 Arbeitsstunden pro Woche
  • Sie müssen sich das Praktikum vor Antritt genehmigen lassen. Dazu nutzen Sie bitte
    das Formular "  Request for Approval of Semester Abroad" und schicken es an:   ikw-eras@uos.de
  • Alle Abweichungen (z. B. Praktika bei Firmen, kürzere Laufzeit etc.) müssen im Einzelfall genehmigt werden. Eine Genehmigung wird in der Regel dann erteilt, wenn die Relevanz für die Studieninhalte im Fach Cogsci ersichtlich ist. Vermerken Sie die Abweichung zu den Bedingungen auf dem RoA. Wir kümmern uns dann um die Genehmigung.

WICHTIG!
Ein Praktikum im europäischen Ausland kann über ERASMUS+ gefördert werden. Sprechen Sie uns bitte an.

  • Die Universität Osnabrück unterzeichnet keine Praktikumsvereinbarungen, die evtl. von ausländischen Arbeitgebern/Institutionen gefordert werden.
  • Bei Praktikumsvereinbarungen handelt es sich um bilaterale Verträge, zu denen die UOS keinen Bezug hat.
  • Wenn nicht auf eine Vereinbarung verzichtet werden kann, dann haben wir seitens der UOS eine eigene Vereinbarung aufgesetzt, bei der wir das Praktikum jedoch lediglich zur Kenntnis nehmen.
  • Dieser Vereinbarung kann im   International Office angefordert werden.
  • Sie könnten Kontakt mit Ihrer Gasteinrichtung aufnehmen und dort fragen, ob das Dokument als Ersatz genutzt werden kann.

Ein selbstorganisiertes Praktikum erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative. Überlegen Sie sich, wo und bei wem Sie aus welchen fachlichen und eventuell privaten Gründen ein Praktikum machen wollen. Schreiben Sie die betreffende Person an und fragen Sie nach der Möglichkeit eines „Internships". Unter Umständen wird man vor einer Zusage ein Transcript oder ein Empfehlungsschreiben eines Ihrer hiesigen Professoren anfordern.

  • Wofür benötigen Sie das Schreiben?
  • Reicht ein pdf oder muss es auf ein Portal geladen werden (dann bitte Angabe des Links)?
  • Nennen Sie einen Termin, an dem Sie das Gutachten benötigen (planen Sie für beiden Seiten Zeit ein).
  • Wenn Sie ein Transcript haben, hängen Sie es mit an (ansonsten schreiben Sie selbst eine Notenübersicht).
  • Warum hat dieses Pratikumsangebot Ihr Interesse geweckt? Was qualifiziert Sie besonders?
  • An welchem kognitionswissenschaftlichen Modulen sind Sie besonders interessiert?
  • Was machen Sie sonst noch? Tutorentätigkeit? Mitglied in einem Gremium? Freiwillige Aktivitäten wie Welcome Week, Schnupperstudium etc.)? Ehrenamtliches Engagement?
  • Erfahrungen (z.B. Zweitstudium, abgeschlossenes Studium, Zusatzqualifikationen, Berufsausbildung, Praktika, Auszeichnungen, Stipendien, ...)

Am Ende Ihres Praktikums muss die Gasteinrichtung das "Request of Approval" unterschreiben und möglichst stempeln. Sie   senden das Formular nach Rückkehr wieder an das Mobility Office.

Praktikum mit Erasmus

Studium:
Die Notwendigkeit des Abschlussarbeit muss sich nachvollziehbar aus der Themenstellung der Arbeit ergeben.  Außerdem muss einer der beiden Gutachter von der Gastuniversität sein. Da die Arbeit keinen Umfang von 24 - 30 ECTS hat, sollten zusätzlich noch Kurse an der Gastuniversität belegt werden.

Praktikum:
Es sollte sich um ein Vollzeitpraktikum von 30 - 40h/Woche handeln.

Sollten Sie dies planen, vereinbaren Sie unbedingt einen Termin mit dem Studiendekan.

Praktikum mit dem DAAD: RISE und MITACS

Es muss nur 1 Empfehlungsschreiben hochgeladen werden. Das wird mir jeder Bewerbung automatisch verbunden - genauso wie der CV, das Transcript und die anderen Dokumente. Lediglich das Motivationsschreiben unterscheidet sich und sollte auf die jeweiligen Projekte zugeschnitten werden.

Die Studenten können unter Biologie z.B. Life Science finden und das anklicken. In dem nächsten Textfeld können die Studierenden dann das genaue Fach bezeichnen.

Wenn das Transcript auf Englisch von der Universität ausgegeben wird, dann kann das elektronisch ausgegebene Transcript einfach ohne Beglaubigung hochgeladen werden. Beglaubigungen sich nur notwendig, wenn die Bewerber selber eine Übersetzung anfertigen müssen. Das ist aber an der Universität Osnabrück nicht der Fall.

Mit der Bewerbung bei RISE Weltweit bewerben die Studierenden sich auf bestimmte Projekte und auf das Stipendium. Wenn sie erfolgreich zugeteilt werden, erhalten sie automatisch das Stipendium.

Zusätzlich noch wichtig im Zusammenhang mit dem Stipendium:

Das Deutschlandstipendium und das RISE Weltweit Stipendium sind nicht kompatibel, d.h. das Deutschlandstipendium muss dann ausgesetzt werden.