Was tun, wenn's mal schiefgeht?
Deadline verpasst, am Prüfungstermin krank oder Buch aus der UB verloren? Mitarbeitende der UOS geben Tipps, was zu tun ist:
Deadline nicht eingehalten: Das rät die Zentrale Studienberatung
Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten – im Studium gibt es viele Abgabe- und Klausurtermine. Was aber tun im Notfall oder bei Erkrankungen? „Eine Abmeldung von einer Prüfung ist möglich, allerdings sollte man die Fristen genau im Blick haben“, sagt Anja Siemer von der Zentralen Studienberatung. „Eine Abmeldung ohne Angabe eines Grundes ist in der Regel bis zu einer Woche vor der Prüfung möglich, danach muss ein triftiger Grund und ein offizieller Nachweis, z.B. eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.“ Wichtig sei vor allem, und das gelte auch bei Hausarbeiten, die Prüfer*innen und Prüfungsämter rechtzeitig und selbstständig zu informieren. „So entstehen keine Missverständnisse und es wird kein Prüfungsversuch verschenkt.“
Bei allgemeinen Fragen und Unsicherheiten solltet ihr euch an euer jeweiliges Prüfungsamt wenden.
Heute ist Prüfung und ich bin krank – was tun?
Solltest du aufgrund einer Erkrankung die Prüfung nicht antreten können, musst du dich krankschreiben lassen. Das gilt auch, wenn du während der Prüfung krank wirst. So geht’s:
- Sofort zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen. Wichtig: Der Arzt/die Ärztin muss dir explizit bescheinigen, dass du die Prüfung aufgrund krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit nicht antreten konntest (s. Formular zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit u. Punkt 2).
- Formular zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit im PDF-Format bei deinem zuständigen Prüfungsamt einreichen. Das Formular kann der Arzt oder die Ärztin direkt ausfüllen: Zum Formular
- Wenn du eine mündliche Prüfung hast, setze deine Prüfer*innen in Kenntnis.
Auf der Webseite des Mehrfächerprüfungsamtes PATMOS findet ihr noch mehr Fragen und Antworten zu Prüfungen für Studierende in Mehrfächerstudiengängen.
Hinweis bei Behinderungen und chronischen Erkrankungen: Wenn du eine Behinderung oder chronische Erkrankung bei deiner Studienbewerbung angibst, so ist diese Information im Studierendensekretariat zwar hinterlegt, wird aber aus Datenschutzgründen nicht an den Fachbereich und deine Dozent*innen weitergegeben. Anja Siemer von der Zentralen Studienberatung rät daher: „Sollte man aufgrund der Behinderung oder chronischen Erkrankung die Prüfung nicht antreten können, sollte man möglichst offen mit den Prüfer*innen kommunizieren, da sie selbst keine Kenntnis von dieser Information haben.“
Du hast die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Dies muss vor der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen findest du hier.
Ansprechperson ist Christine Kammler als Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (Kontakt s. unten).
Das Buch aus der UB geht verloren oder ist kaputt: Was passiert jetzt?
Das kann vorkommen… Mathias Laubenheimer ist in der UB zuständig für die Benutzung und rät: „Für den Fall, dass ein Buch verloren geht oder beschädigt wird, sollte man sich an einen der Infoplätze in den Bereichsbibliotheken wenden.“ Niemand schimpft, aber: Leider führt an einer Ersatzbeschaffung oder einem sogenannten „Wertersatz“ kein Weg vorbei. Es bleibt dabei den Nutzer*innen überlassen, ob man selbst ein Ersatzexemplar des verlorenen oder beschädigten Buches besorgt oder das der Bibliothek überlässt und nur die Kosten erstattet. Leider ist es damit noch nicht getan: Es kommen laut der in Niedersachsen geltenden Gebührenordnung auch noch Kosten für die Einarbeitung des neuen Buches hinzu (15 Euro) und zusätzlich 5 Euro, wenn die Bibliothek das neue Exemplar kauft. Am besten also dafür sorgen, dass es gar nicht so weit kommt. „Das ist auch uns in der UB natürlich am liebsten", so Laubenheimer.
Kontakte bei Fragen:
Erste Anlaufstellen für allgemeine Fragen zu Prüfungen sind die jeweils zuständigen Prüfungsämter. Eine Übersicht findet ihr hier.
Christine Kammler, ZSB: Ansprechpartnerin für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
+49 541 969-6366
Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück
Zentrale Studienberatung (ZSB): Allgemeine Fragen und Unsicherheiten im Studium
+49 541 969-4999
Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück
Gleichstellungsbüro: Hilfe in Fällen von Diskriminierung
gleichstellungsbuero@uni-osnabrueck.de
+49 541 969-4487
Neuer Graben 7/9, 49074 Osnabrück
Gebäude 52, 5. Stock