Wahlen Senat und Fachbereichsräte
Wahlvorschläge sind eingegangen
Vom 2. bis 11. Dezember 2025 finden die Wahlen aller Statusgruppen für den Senat und die Fachbereichsräte statt. Die Amtszeit beginnt am 1. April 2026.
Bis zum 10. November 2025 konnten sich Kandidierende für die Wahl aufstellen lassen.
Am 17. November 2025 entscheidet der Wahlausschuss der Universität Osnabrück über die eingereichten Wahlvorschläge. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in der Wahlbekanntmachung und direkt hier auf dieser Seite veröffentlicht.
Online-Wahltermin
2. Dezember 2025, 9 Uhr, bis
11. Dezember 2025, 15 Uhr
Warum ist die Wahl so wichtig?
Der Senat und die Fachbereichsräte nehmen entscheidenden Einfluss auf Entwicklungen in der Universität. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter setzen sich für die Interessen ihrer jeweiligen Statusgruppe in den Gremien ein und nehmen damit aktiv an der Gestaltung der Universität teil! Wir haben einige Beispiele aus der Praxis für Sie zusammengestellt. Ganz aktuell sind die vollkommen überarbeitete Allgemeine Prüfungsordnung sowie die neue Onlineprüfungsordnung zu nennen.
Welche Aufgaben haben der Senat und die Fachbereichsräte?
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt zu diesen Wahlen sind alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Universität Osnabrück. Genauere Informationen dazu sind der Wahlausschreibung unter Wahlunterlagen zu entnehmen.
Als Studierende erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung, die Sie über das Campus-Management herunterladen und/oder ausdrucken können, indem Sie sich im Campus-Managementsystem der Universität Osnabrück mit der persönlichen Benutzerkennung (LDAP-Kennung) anmelden. Diese wird unter „Mein Studium“ – „Studienservice“ – „Bescheinigungen“ zur Verfügung gestellt.
Wie und wann kann ich wählen?
Sie können in der Zeit vom 2. Dezember 2025 (9 Uhr) bis zum 11. Dezember 2025 (15 Uhr) wählen.
Die Wahlen finden als Online-Wahlen statt. Der Link zur Wahlplattform und das Prozedere zur Anmeldung an der Wahlplattform wird ab dem 24. November 2025 in der Wahlbekanntmachung und hier auf dieser Seite bekannt gegeben.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die beauftragte Wahlleiterin Pia Wortmann gerne zur Verfügung. Weiterführende Informationen zu den Wahlen im Allgemeinen und zum Thema Hochschulpolitik finden Sie auf der Seite Gremien: Kandidieren und wählen.
Pia Wortmann
Dezernat 4: Gremienangelegenheiten und Recht
Neuer Graben 29
49074 Osnabrück
Raum: 13/124
Wahlunterlagen
Hinweis zum Dokument "Zugehörigkeitserklärung":
Von der Zugehörigkeitserklärung können alle wahlberechtigten Personen Gebrauch machen, die mehreren Gruppen oder Fachbereichen angehören. Damit können Sie bestimmen, in welcher Gruppe und/oder in welchem Fachbereich Sie Ihr Wahlrecht ausüben möchten. Es ist nicht möglich, in mehreren Gruppen und/oder Fachbereichen gleichzeitig zu wählen.