Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Sie interessieren sich für ein Studium an der Universität Osnabrück oder sind bereits eingeschrieben und auf der Suche nach Informationen zum Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung? Herzlich Willkommen auf der Seite der Beauftragten für Ihre Belange.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Nachteilsausgleich, zur Studienorganisation und zu Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Studiums.
Mit allen Fragen rund um das Studium mit Beeinträchtigungen können Sie sich an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung wenden.
Info-Veranstaltung (online) zum Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Regelmäßiger Input und Fragerunde zum Studium mit Beeinträchtigungen für Studierende und Studieninteressierte. Den aktuellen Termin finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.
Grundsätzliche Informationen zum Studium an der Universität Osnabrück
In Fällen außergewöhnlicher Härte kann die Zulassung zum Studiums ermöglicht werden, ohne dabei die regulären Auswahlkriterien eines zulassungsbeschränkten Studienganges zu berücksichtigen. Voraussetzung ist jedoch, dass der*die Bewerber*in besonders schwerwiegende Gründe geltend macht, welche die sofortige Aufnahme des Studiums erforderlich machen. Mögliche Gründe sind von der Universität näher definiert und können im unter Studienplatzvergabe im Falle außergewöhnlicher Härte eingesehen werden. Insgesamt können bis zu zwei Prozent der Studieninteressierten über die Härtefallregelung in ein zulassungsbeschränktes Studium aufgenommen werden. Der Härtefallantrag wird im Rahmen der Studienplatzbewerbung als formloser Antrag gestellt. Es gelten die regulären Bewerbungsfristen.
Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen
Ein Nachteilsausgleich ist ein gesetzlich verankertes Instrument, um die chancengerechte Teilhabe im Studium herzustellen und um Diskriminierungen zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage findet sich im Grundgesetz, im Hochschulrahmengesetz und im Niedersächsischen Hochschulgesetz. Ein Nachteilsausgleich soll gewährleisten, dass Studierende mit Beeinträchtigungen ihr Studium im Rahmen der eigenen Möglichkeiten absolvieren können. Nachteilsausgleiche stellen keine „Vergünstigungen“ dar. Sie kompensieren individuell und situationsbezogen die Benachteiligungen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im Hinblick auf Prüfungsleistungen und Studiennachweise.
Wenn Sie studieren und eine länger (als 6 Monate) andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die dazu führt, dass Sie bei Studien- und Prüfungsleistungen unter üblichen Bedingungen Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse nicht oder nicht in ausreichendem Maße darstellen können. In diesen Fällen könnte ein Nachteilsausgleich ein Instrument sein, um chancengerechte Bedingungen bei Prüfungsleistungen herzustellen.
Grundsätzlich können Sie den Antrag formlos stellen. Für eine leichtere Kommunikation empfiehlt sich, den Antrag auf Nachteilsausgleich (PDF, 73 kB) zu verwenden. Den Antrag adressieren Sie an den Vorsitz des Prüfungsausschusses. Darin stellen Sie dar, warum die Durchführung des Studiums und/oder der Prüfungen infolge der Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert ist.
Sie müssen den Antrag VOR der Prüfung stellen, idealerweise schon zu Beginn des Semesters, das erleichtert die rechtzeitige Organisation (z.B. separater Raum, zusätzliche Aufsicht). Am besten stellen Sie den Antrag, sobald Sie wissen, in welchen Fächern Sie Prüfungen ablegen müssen. Bei Mehrfächer-Studiengängen müssen Sie immer pro Fach einen Antrag stellen – ein Antrag für alle Fächer reicht nicht aus. Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beiliegen.
Informationen zur Studienorganisation
Durch die Funktion "Barrierefreiheit" des interaktiven Lageplans der Universität können Hilfen und Hürden in den Gebäuden und Wegen ersichtlich werden. So können zum Beispiel automatische Türen und Fahrstühle, Behinderten-Toiletten und Parkplätze oder höhenverstellbare Tische angezeigt werden. Die vollständigen Funktionen finden Sie im interaktiven Lageplan.
Auf Wunsch können sich Studierende mit besonderen Bedarfen in den ersten Wochen ihres Studiums von Studierenden begleiten lassen. Dies kann hilfreich sein, um die Abläufe und Anlaufstellen kennenzulernen und sich somit schneller an der Universität zurechtfinden zu können. Neben fachlichen Informationen können dann auch weitere Fragen, welche für Studienanfänger*innen relevant sind, auf einfachem Wege geklärt werden. Als betreuende Studierende kommen OSKA+ Mentor*innen infrage. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Bei Schwerbehinderung kann eine Rückerstattung des Semestertickets beantragt werden. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des AStAs der Universität Osnabrück.
Die UN-Konvention ist am 26. März 2009 in Kraft getreten und seit 2011 gibt es nationale und regionale Aktionsprogramme zur Umsetzung der Konvention. Die UN-Konvention verankert Teilhabe und Gleichberechtigung im Gesetz und kann damit als Rechtsgrundlage zur Einforderung dieser genutzt werden.
Auf den Seiten der Beauftragten der Bundesregierung für Behinderung kann die UN-Konvention sowohl im Original, in der von Menschen mit Behinderung erarbeiteten Schattenübersetzung, als auch in einfacher Sprache eingesehen werden.
Verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung des Studiums
Das BAföG wird als zinsloser Kredit gewährt, der nach Vollendung des Studiums zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Die Gewährung der finanziellen Unterstützung ist an bestimmte Kriterien wie das Einkommen der Eltern, das eigene Vermögen und die Einhaltung der Regelstudienzeit gebunden. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Leistungen finden Sie auf den Seiten vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es Möglichkeiten der Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Entsprechende Anträge werden bei der Abteilung Studienfinanzierung des zuständigen Studierendenwerks im Einzelfall geprüft.
Studierende mit Behinderung haben verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für ihr Studium zu erhalten. Es gibt spezielle Stipendien, die sich an Menschen mit Behinderungen richten, aber auch allgemeine Förderprogramme, die Nachteilsausgleiche anbieten.
Auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks finden Sie viele Informationen rund um das Thema "Stipendien für Studierende mit Beeinträchtigungen".
Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt, mit einem Rechtsanspruch ab dem 1. Januar 2008. Mit dem Persönlichen Budget können Leistungsempfänger*innen von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit werden Menschen mit Behinderungen zu Budgetnehmer*innen, die den "Einkauf" der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können; sie werden Käufer*innen, Kund*innen oder Arbeitgeber*innen. Als Expert*innen in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind umfangreiche Informationen zum Persönlichen Budget hinterlegt.
Wer bezahlt das Notebook mit Spracherkennungssoftware und mobiler Braillezeile für die Vorlesungen? Wer finanziert das Mobilitätstraining für blinde Studienanfänger*innen? Und welche Kosten müssen Studierende in der Regel selbst tragen?
Grundsätzlich gibt es durch das Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 6 einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfen im Alltag, welche die Teilhabe am Studium ermöglichen sollen. Je nachdem, ob es sich um studienbezogene Hilfsmittel oder Hilfen für den Alltag handelt, sind unterschiedliche Träger für die Kostenübernahme zuständig. Unter studienbezogenen Hilfsmitteln sind jene Hilfsmittel gemeint, die das Studium erst ermöglichen, so zum Beispiel Sprach- oder Vergrößerungssoftware für Vorlesungen.
Das Deutsche Studierendenwerk bietet einen Überblick zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und stellt die Voraussetzungen für die Kostenübernahme übersichtlich dar.
Die Genehmigung der Leistungen erfolgt durch die Prüfung des individuellen Falles. Gegebenenfalls muss ein fachärztliches Gutachten oder der Schwerbehindertenausweis vorgezeigt werden.
Weiterführende Informationen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie eine ausführliche Leistungsbeschreibung finden Sie auch auf den Seiten der Stadt Osnabrück.
Kontakt
Christine Kammler, M.A.

Zentrale Studienberatung (ZSB)
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Raum: 19/118