061/2025
Neuer Masterstudiengang

Innovation gestalten statt verbieten

Zum Wintersemester 2025/26 bietet der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück den neuen Studiengang Master of European Technology Law an.

Wenn die technische Entwicklung der Regulierung vorauseilt, werden Juristinnen und Juristen schnell zu Spielverderbern. Wird die rhetorische Frage, ob das „wohl geht“ freundlich aber bestimmt mit „so wohl nicht“ beantwortet, folgt der Vorwurf auf den Fuß „Warum habt Ihr das nicht früher gesagt?“. „Die simple Erklärung, dass wir nicht gefragt wurden, ist zwar oft zutreffend, aber kaum geeignet, die Frustration zu mildern“, erzählt die Koordinatorin des Studiengangs, Prof. Dr. Mary-Rose McGuire. Die Lösung liegt auf der Hand: Juristinnen und Juristen sowie Technikerinnen und Techniker müssen sich gegenseitig „ihre Welt“ erklären und Missverständnisse frühzeitig ausräumen. Der Bedarf dafür ist riesig.

Genau diese „Future Skills“ bietet der neue Studiengang. Juristinnen und Juristen werden mit den technischen Grundlagen vertraut gemacht, damit sie Wege aufzeigen können, wie eine gute Idee rechtskonform umgesetzt werden kann. Und Technikerinnen und Techniker lernen, welche Ziele der Gesetzgeber mit der Regulierung verfolgt, damit sie mögliche Risiken vorausschauend erkennen und vermeiden. Weil nicht nur Daten und KI, sondern auch der europäische Binnenmarkt keine Grenzen kennen, legt der englischsprachige Studiengang das Unionsrecht zu Grunde. Der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften, Prof. Dr. Steffen Lampert, hebt besonders hervor, dass sich Studierende aus ganz Europa bewerben können: „Mit dem neuen Masterstudiengang bietet der Fachbereich erstmalig einen rein englischsprachigen Studiengang an. Damit tragen wir nicht nur den Anforderungen der Praxis in diesem hochspezialisierten Bereich Rechnung, sondern entwickeln die traditionell internationale Ausrichtung des Fachbereichs Rechtswissenschaften konsequent fort.“

Die EU hat das große Potential neuer Technologien, beispielsweise von Big Data und Künstlicher Intelligenz, längst erkannt. Der europäische Gesetzgeber fördert Innovation in vielfältiger Weise, will aber die potentiellen Risiken für die Gesellschaft einhegen. In diesen notwendigen juristischen Regeln verbergen sich zugleich eine Vielzahl von technischen Anforderungen, die die Nutzung von Daten und KI für Unternehmen und Verbraucher sichererer machen und Missbrauch wie Hacking und Betriebsspionage verhindern wollen. Damit Produkte diese Voraussetzungen erfüllen, müssen diese rechtlichen Anforderungen schon während der Produktentwicklung berücksichtigt werden. Aber rechtliche Regelungen wirken nur dann als Verbot, wenn man zu spät darüber nachdenkt, welche Spielräume sie öffnen. Rechtzeitig beachtet, sind sie einfach Weichenstellungen für sichere Technologieentwicklung und können in konkrete Designentscheidungen übersetzt werden. Dieser Dialog ist das Grundkonzept des interdisziplinären Programms, das für Studierende mit juristischem oder technischem ersten Studienabschluss geöffnet wird.

„Für diesen Studiengang bietet die Universität Osnabrück mit seinem forschungsstarken European Legal Studies Institute, dem Fachbereich für Mathematik, Informatik und Physik sowie dem Institut für Kognitionswissenschaft hervorragende Bedingungen“, erklärt der Vizepräsident für Forschung Prof. Kai-Uwe Kühnberger. In Kooperation mit dem Forschungsbereich „Kooperative und Autonome Systeme“ des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) werden die theoretischen Grundlagen mit Herausforderungen, zum Beispiel aus Projekten, verknüpft. Weitere Kooperationspartner aus der Praxis öffnen den Studierenden die Türen und geben Einblicke in die Technologiefelder Logistik, Plattformen, Smart Cities, Smart Factory und Smart Farming.

Weitere Informationen zur Bewerbung auf der  Website

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Prof. Dr. Mary-Rose McGuire, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
 elsi@uni-osnabrueck.de

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