Antidiskriminierung

Die Universität Osnabrück ist sich bewusst, dass auch Hochschulen Orte sind, an denen gesellschaftliche Machtverhältnisse reproduziert werden, die bestimmte Gruppen privilegieren und andere benachteiligen. Daher nimmt sie sich selbst als Produzentin von Ausschlussprozessen in den Blick und wirkt darauf hin, Diskriminierungen sowohl auf der Ebene des Individuums, als auch auf institutioneller Ebene abzubauen. Die Antidiskriminierungsarbeit an der Universität Osnabrück zielt auf der individuellen Ebene auf die Unterstützung und den Schutz von Diskriminierung betroffenen Menschen und bietet hierfür Beratung und Hilfestellungen an. Auf der institutionellen Ebene geht es vor allem um die Identifizierung und den Abbau struktureller und institutioneller Barrieren und Benachteiligungen.

Von Diskriminierung wird dann gesprochen, wenn eine Person aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener gruppenspezifischer Merkmale wie Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, kultureller oder sozialer Herkunft, Behinderung, Religion/Weltanschauung, Alter oder aufgrund rassistischer oder antisemitischer Zuschreibungen benachteiligt wird. Mit dem Begriff der intersektionalen Diskriminierung wird eine Diskriminierungsform bezeichnet, die durch das spezifische Zusammenwirken von unterschiedlichen Diskriminierungsmerkmalen (z.B. Geschlecht und Behinderung) zustande kommt. Diskriminierung tritt nie als Einzelereignis auf, sondern findet strukturell in allen Bereichen der Gesellschaft statt.

Beratung

Das Gleichstellungsbüro bietet für Studierende, Mitarbeitende und alle weiteren Universitätsangehörigen, die Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben, eine vertrauliche und auf Wunsch anonyme Beratung an. Die Beratung stellt die beratungsnehmenden Personen, ihre Erfahrungen und Perspektiven in den Mittelpunkt. Ohne jeglichen Handlungsdruck möchten wir Sie unterstützen, das Erlebte einzuschätzen und Sie über mögliche weitere Schritte aufzuklären.

Antidiskriminierungsrichtlinie

Grundlage unserer Beratung bildet die  Antidiskriminierungsrichtlinie (PDF, 159 kB). Mit ihrer Verabschiedung betont die Universität Osnabrück nachdrücklich, dass sie jegliche Form von diskriminierendem und gewaltvollem Verhalten nicht duldet. Sie setzt sich aktiv für den Schutz aller Universitätsmitglieder und -angehörigen sowie Besucher*innen und Nutzer*innen universitärer Einrichtungen vor Diskriminierung, Belästigung, Mobbing und Stalking in der Universität und im außeruniversitären dienstlichen Umgang ein. Die Richtlinie stärkt die vertrauliche Beratung von Betroffenen und regelt ein verbindliches Verfahren im Beschwerdefall. Nähere Informationen zum Ablauf in Beschwerdefällen erhalten Angehörige und Mitglieder der Universität  im Intranet.

Neben der Antidiskriminierungsberatung bietet das Gleichstellungsbüro auch Beratung in Fällen von erlebter oder beobachteter  sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an.

Bei Benachteiligungserfahrungen im Studium aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung wenden Sie sich bitte an die  Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Darüber hinaus haben Sie als Beschäftigte*r das Recht, im Fall von Diskriminierung eine Beschwerde bei der  Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Universität einlegen.

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