Studieren mit Pflegeverantwortung

Die Übernahme von Pflegetätigkeiten für eine nahestehende Person kann sehr belastend sein, insbesondere in Verbindung mit einem Studium, einer Berufstätigkeit oder beidem. Dabei muss mit Pflege nicht immer automatisch Körperpflege gemeint sein, sondern kann auch sogenannte informelle Pflege bedeuten. Darunter fallen etwa Tätigkeiten wie Putzen, Einkaufen oder die Übernahme der Kommunikation mit Ärzt*innen oder der Krankenkasse. Der Spagat zwischen Studium, Pflegeverantwortung und ggf. einem Nebenjob ist kräftezehrend und verlangt viel Koordination. Erschwert wird die Situation von pflegenden Studierenden häufig durch fehlende Ausgleichsregelungen und zugeschnittene Unterstützungs- und Entlastungsangebote.

Wir im Familienservice der Universität Osnabrück wollen Sie unterstützen und bieten individuelle Beratung bei Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Studium an. Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen sowie mögliche Anlaufstellen zusammengestellt.

Beratung rund um das Thema Pflege

Die Pflegestützpunkte der Stadt und des Landkreises Osnabrück bieten allen Bürger*innen kostenlose und unabhängige Beratung zu den Schwerpunktthemen Alter und Pflege an.

Zur Entlastung bei der Übernahme von Pflegeverantwortung ist es möglich, sich vom Studium für ein bis max. zwei aufeinanderfolgende Semester beurlauben zu lassen. Die Pflege eines*einer nahen Angehörigen gilt als wichtiger Grund für den Antrag auf ein Urlaubssemester. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Beurlaubung bis zum Ende der Rückmeldefrist zu stellen. Nur in Ausnahmefällen ist der Antrag auch noch zwei Monate nach Beginn des Semesters möglich. Während der Beurlaubung bleibt der Studierendenstatus bestehen, Studien- und Prüfungsleistungen dürfen allerdings nicht erbracht werden und es besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf BAföG oder Studienkredite. Bei Nutzung des Semestertickets bzw. Einrichtungen des Studierendenwerks wie die Mensa, ist zudem ein reduzierter Semesterbeitrag zu bezahlen.

Studierende, die eine nahestehende pflegebedürftige Person pflegen (min. zehn Stunden wöchentlich), sind für ein Semester von Langzeitstudiengebühren befreit. Die Pflegebedürftigkeit sowie der Umfang der erbrachten Pflege muss durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst der Krankenkasse nachgewiesen werden. Als nahestehende Personen gelten folgende Personengruppen: 

  • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
  • Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen, Partner*innen einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft,
  • Geschwister, Ehepartner*innen/Lebenspartner*innen der Geschwister sowie Geschwister der Ehepartner*innen/Lebenspartner*innen,
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkelkinder, und
  • Kinder, Adoptiv- oder Plfegekinder der Ehepartner*innen oder der Lebenspartner*innen

Student*innen, die während ihres Studiums ihre eigenen pflegebedürftigen Eltern (ab Pflegegrad 3) oder sonstige nahe Angehörige versorgen und deshalb die Regelstudienzeit überschreiten, bleiben für eine angemessene Dauer auch noch über das Ende der eigentlichen Förderungshöchstdauer BAföG-berechtigt.

Die Mitgliedschaft in der studentischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kann für Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, unter Umständen verlängert werden. Anerkannte Gründe sind unter anderem familiäre Gründe wie die Pflege von Angehörigen. Die Verlängerung der Versicherungspflicht ist um den Zeitraum möglich, um den eine Teilnahme am Studium nicht oder nur in eingeschränktem Maße möglich war (vgl.  GKV-Spitzenverband 2020, S. 12; § 190 Abs. 9 Satz 2 SGB V).

Studierende, die Angehörige pflegen, können Rentenbeiträge erhalten. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die*der zu pflegende Angehörige mindestens den Pflegegrad 2 besitzt und die Pflege an wenigstens zehn Stunden innerhalb von sieben Tagen (geringstenfalls zwei Tage wöchentlich) erfolgt. Die Pflegeversicherung zahlt die Versicherungsbeiträge erst dann, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind und hierdurch der Status einer Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung gegeben ist. Die Beitragshöhe wird durch den Pflegegrad und das Ausmaß der Pflegetätigkeit bestimmt.

Bei Promotionsstipendien der Begabtenförderungswerke können Eltern, pflegende Angehörige sowie Personen, deren Arbeitsfortschritt durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt ist, bis zu zwölf Monate länger gefördert werden können.

Für Studierende, die Angehörige pflegen, gelten besondere Schutzvorschriften. So regelt die Allgemeine Prüfungsordnung der Universität, dass Ausfallzeiten, die durch die Pflege einer*eines nahestehenden Angehörigen entstehen, vom Prüfungsausschuss berücksichtigt werden. Dabei muss die Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst der Krankenkasse nachgewiesen werden.

Sozialberatung des Studierendenwerks

Die  Sozialberatung des Studierendenwerks Osnabrück bietet Hilfe bei allen Fragen rund ums Studium, die Familie und die Finanzen. Sie berät Studierende individuell, kostenlos und vertraulich.

Interessenvertretung und Selbsthilfe

 Wir pflegen e.V. - Interessensvertretung und Selbsthilfeorganisation für pflegende Angehörige, bestehend aus einem Bundesverband und fünf Landesvereinen sowie einzelnen Landesvertreter*innen. Der  Landesverein wir pflegen Niedersachsen wurde 2023 gegründet.

 Selbsthilfegruppe Pflegende Angehörige in Osnabrück - Zusammenschluss aus pflegenden Angehörigen von Menschen, bei denen körperliche Beeinträchtigungen im Vordergrund stehen. Die Treffen finden in der Regel am dritten Montag im Monat statt.

 Alzheimer Gesellschaft Osnabrück e.V. Selbsthilfe DemenzSelbsthilfeorganisation, die u.a. Infoveranstaltungen, persönliche Beratungen, Gesprächskreise und Fortbildungen anbietet sowie emotionale Unterstützung und praktische Hilfe zur Entlastung pflegender Angehöriger und Betreuender durch Demenzbegleiter*innen.

Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderung

 Wunderbunt e.V. – Verein, der Familien mit beeinträchtigten Kindern jeden Alters aus Stadt und Landkreis Osnabrück eine unabhängige und kostenlose Beratung zu unterschiedlichen Themen anbietet. Zudem gibt es ein Vernetzungsangebot mit u.a. regelmäßigen Netzwerktreffen, Themenabenden sowie Krabbelgruppen für die jüngeren oder Freund*innengruppen für ältere Kinder.

 Familienentlastender Dienst (FED) der Lebenshilfe Osnabrück – der FED vermittelt Familien ehrenamtliche Helfer*innen, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung zu Hause und in der Freizeit begleiten.

Ansprechpersonen

Servicezeiten

montags und mittwochs, 08:00 - 15:00 Uhr; freitags, 09:00 - 12:00 Uhr
Keine offene Sprechstunde, Termine nach Vereinbarung.

Lena Lorenz, M.A. (sie/ihr)

Tel.: +49 541 969-4686
 familienservice@uos.de

Raum: 52/509
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 Kurzvita: Lena Lorenz

Annkatrin Kalas, M.A. (sie/ihr)

Portraitfoto einer Frau mit Brille und hochgestecktem Haar
© Stephan Schute

Tel.: +49 541 969-4686
 familienservice@uos.de

Raum: 52/505
Gleichstellungsbüro
Neuer Graben 7/9
49074 Osnabrück

 

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