Bewerbung

Deutsche Staatsangehörige sowie internationale Bewerber*innen mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer) bewerben sich direkt bei der Universität Osnabrück. Die Seite  Online Bewerbung und -Einschreibung bietet alle erforderlichen Informationen rund um das formale Bewerbungsverfahren an der Universität Osnabrück.

Für ausländische Bewerber*innen mit internationalen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen: Sie müssen sich bei Interesse am Masterstudiengang über die Servicestelle  uni-assist bewerben. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Ausländische Studieninteressierte finden wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren auf den Seiten für  internationale Studieninteressierte. Die Bewerbungsfrist für internationale Studierende ist der 15. Juni

Wenn die oben genannten Zulassungsbedingungen erfüllt sind, kann eine Bewerbung über das Studierendensekretariat online erfolgen. Weitere Informationen sowie das Anmeldeportal finden sich in den  Bewerbungsinfos für Masterstudiengänge (ein Fach).

Eine Bewerbung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

  • Wintersemester (1. + höheres Semester) Bewerbungsfrist: 15. Juli / 15. Juni für internationale Studierende 
  • Sommersemester (nur höheres Semester) Bewerbungsfrist: 15. Januar 

Bewerbungsunterlagen: Masterstudiengang Interkulturelle Psychologie

  1. Der Masterstudiengang Interkulturelle Psychologie beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Bewerbung muss mit den gemäß Absatz 2 der Zulassungsordnung erforderlichen Bewerbungsunterlagen fristgerecht, digital eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins.

  2. Der digitalen Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

    1. Abschlusszeugnis des Bachelorstudiengangs oder – wenn dieses noch nicht vorliegt – eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote,
      1. ggf. Sprachnachweis durch das Zertifikat der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH 2 oder vergleichbare Qualifikationsnachweise
  3. Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Hochschule.