Hölzerne Figuren stehen auf hölzernen Zahnrädern, die ineinander greifen.
Prüfungsamt
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Prüfungsamt

Das Prüfungsamt des Instituts für Psychologie ist für Prüfungsangelegenheiten folgender Studiengänge zuständig:

  • Bachelor Psychologie (B.Sc.)
  • Master Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.)
  • Master Psychologie mit dem Schwerpunkt Interkulturelle Psychologie (M.Sc.)
  • Master Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie (M.Sc.) auslaufender Studiengang
  • Diplom Psychologie (Dipl.-Psych.) auslaufender Studiengang

Das Prüfungsamt ist als Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses tätig. Daher werden Anträge stets im Prüfungsamt eingereicht und von dort entsprechend weitergeleitet und bearbeitet.

Das Prüfugnsamt ist unteranderem für die folgenden Anliegen zuständig:

 Prüfungsanmeldung

 Prüfungsrücktritt

 Ausstellung von Nachweisen

 Anrechnung von Leistungen

 Einstufung ins höhere Fachsemester

 Allgemeines mit FAQ

Hinweis: Für die Sachbearbeitung in den folgenden Fällen ist das  PATMOS zuständig: 2-Fächer-Bachelor Studienperspektive Lehramt, 2-Fächer-Bachelor Studienperspektive Nicht-Lehramt, Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU), Bachelor Berufliche Bildung, Master of Education Lehramt an Gymnasien, Master of Education Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und Master of Education Lehramt an berufsbildenden Schulen.

Kontaktmöglichkeiten

Bei Fragen zur Zuständigkeit kontaktieren Sie das Prüfungsamt gern per E-Mail oder telefonisch:

für den Bachlorstudiengang Psychologie  papsychba@uos.de

Tel.: 0541 969-7704

für die Masterstudiengänge Psychologie  papsychma@uos.de

Tel.: 0541 969-7705

 

Anträge und Abschlussarbeiten können in der Poststelle der Universität abgegeben oder eingeworfen werden. Die Poststelle befindet sich links vom Haupteingang des Gebäudes 15 (EW).

Anschrift:
Institut für Psychologie
Prüfungsamt
Lise-Meitner-Straße 3 in 49076 Osnabrück

Hinweis: Für Fragen bezüglich Praktikumssuche und -anrechnung ist nicht das Prüfungsamt zuständig. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die  Praxisberatung.