Studienqualitätsmittel

In dieser Rubrik finden sich Informationen über die Verwendung der Studienqualitätsmittel, die dem Institut für Psychologie vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem finden sich auf diesen Seiten Links zu allen unterstützten Projekten, sowie zum Antragsformular, mit dem eigene Ideen in der Studienkommission verwirklichen könnt.

Neben den Mitteln, über welche die jeweiligen Institute und Fachbereiche entscheiden können, gibt es weitere zentrale Budgets (z.B. für Literatur in der Universitätsbibliothek). Hier informiter das Präsidium über die  Verwendung der Gelder innerhalb der Universität. Das  Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat ebenfalls eine Seite mit Informationen zur Verwendung der Studienqualitätsmittel eingerichtet.

Antrag zur Fürderung durch Studienqualitätsmittel

Bitte stellen Sie Anträge für die Studienqualitätsmittel 8 Tage vor der nächsten Sitzung über unser  Onlineformular

Die Sitzungen der Gremien finden in regelmäßigen Abständen statt: Zum  Terminplaner

Für Fragen und Anmerkungen:

Prof. Dr. rer.soc. Karsten Müller

Foto Prof. Dr. rer.soc. Karsten Müller
Institut für Psychologie

Lise-Meitner-Str. 3
49076 Osnabrück

Raum: 75/239
Sprechstunde: Do 12-13.30 (n.V.)

 +49 541 969-7680
 karsten.mueller@uni-osnabrueck.de

Nutzen Sie für Anliegen, die den Studiendekan betreffen, bitte folgende Email-Adresse:  sdpsych@uni-osnabrueck.de

Antrag zur Förderung von Tagungsbesuchen, Kongressen, Workshops und Summer Schools

  1. Für die Förderung von Tagungen, Kongressen, Workshops & Summer Schools gelten folgende Bedingungen, die bei Beantragung von der Studienkommission (ggf. mit Rücksprache eines Fachvertreters) geprüft werden: a) Die Veranstaltung hat eine hohe wissenschaftliche Qualität. b) Die Veranstaltung stellt eine sinnvolle Ergänzung des Studienverlaufs dar. c) Auf der Veranstaltung wird von Ihnen ein Beitrag geleistet. (z.B. Vorstellung von Forschungsergebnissen, Bachelor- oder Masterarbeiten)
  2. Studierende können auf Antrag pro Jahr max. eine Förderung von 250€ für Inlandsaufenthalte und max. 350€ für Auslandsaufenthalte beantragen.
  3. Es werden nur die Teilnahmebeiträge, Übernachtungskosten und Fahrtkosten erstattet. Sonstige Kosten, wie z.B. Verpflegung werden nicht gefördert.
  4. Die Förderung muss spätestens bei der letzten Sitzung der Studienkommission vor Kongressbeginn beantragt werden. Die Sitzungstermine entnehmen Sie bitte dieser Homepage.

  1. Unter dem Punkt Anträge findet sich ein Formular für Studierende, das ausgefüllt werden muss. Anträge, die nicht im Formblatt ausgefüllt wurden oder nicht rechtzeitig eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Der Antrag wird in der Studienkommission zur Genehmigung und Prüfung vorgelegt.
  2. Wurde der Antrag genehmigt, muss ein Dienstreiseantrag unter Angabe der persönlichen Daten, Reisezeitraum und Tagungsbeitrag ausgefüllt werden und im Dekanat, Technocum Raum 217 im 2. Stock zur Unterschrift eingereicht werden. Bitte nicht vergessen, den Antrag wieder abzuholen, da das Dekanat die Anträge nicht aufbewahren kann!
  3. Die Teilnahmequittung, die nach Überweisung des Tagungsbeitrages oder auf der Tagung erhältlich ist, muss im Dekanat abgegeben werden. Außerdem muss eine Reisekostenabrechnung beigefügt werden. Diese ist im Dekanat erhältlich. 
  4. Liegen alle Unterlagen dem Dekanat vor, wird der Tagungsbeitrag rückwirkend auf das angegebene Konto überwiesen.

Neben der Förderung aus Studienqualitätsmitteln gibt es an der Universität Osnabrück noch die Möglichkeit sich um eine Unterstützung von der Universitätsgesellschaft zu bewerben. Dazu muss allerdings eine aktive Teilnahme, z.B. in Form eines Posters oder Vortrages an der Tagung, vorgelegt werden. Hier finden sich  Informationen zur Universitätsgesellschaft.