Allgemeines und FAQ
Allgemeine Informationen zum Thema Prüfungsangelegenheit
Hier finden Sie die Immatrikulationsordnung
FAQs
Sie können sich generell während des Anmeldezeitraums für den jeweiligen Prüfungstermin online für die Prüfung oder den Studiennachweis an- und abmelden. Wenn hierbei technische Probleme auftreten sollten, können diese verschiedene Ursachen haben. Stellen Sie bitte zunächst sicher, dass Sie die Rechenzentrumskennung benutzen, um sich an- oder abzumelden. Wenn das Problem auch bei einem erneuten Versuch auftritt, kontaktieren Sie das CAMPUS-Team, damit Sie im konkreten Fall Hilfe erhalten. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter +49 541 969 6666 oder per E-Mail an hisinone@uni-osnabrueck.de
Nein, nur anerkannte Leistungen ( Anrechnung von Leistungen) werden in den Leistungsnachweis aufgenommen.
Anträge auf Anerkennung von Leistungen werden erst geprüft, wenn Sie einen Platz in einem der Studiengänge erhalten haben. Es bleibt Ihnen freigestellt, die von Ihnen bereits erbrachten Leistungen vorab in Inhalt und Umfang mit den hier zu erbringenden Leistungen abzugleichen. Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern, die Teil der entsprechenden Prüfungsordnung sind.
Sie senden eine E-Mail zur Kenntnis für den Bachlorstudiengang Psychologie an pruefungsamt-psychologie-bachelor@uni-osnabrueck.de und für die Masterstudiengänge Psychologie an pruefungsamt-psychologie-master@uni-osnabrueck.de drucken das Formular zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (PDF, 158 kB) aus, lassen dies vom Arzt ausfüllen und unterschreiben. Bis spätestens eine Woche nach dem Prüfungstag muss das Formular im Prüfungsamt eingereicht werden.
Nein, das Ablegen einer Prüfungs-/Studienleistung während einer Beurlaubung ist nicht möglich, da beurlaubte Studierende als „abwesend“ gelten. Wenn Sie während eines beurlaubten Semesters dennoch Leistungen ablegen, werden diese nicht anerkannt. Die Leistung gilt als nicht erbracht! Eine Beurlaubung während des Schreibens der Bachelor- oder Masterarbeit ist ebenfalls nicht möglich, da es sich hierbei um Prüfungsleistungen handelt.
Ausnahme: Studierende, die aufgrund eines Studienaufenthaltes im Ausland beurlaubt sind, sind berechtigt, auch während des Zeitraums der Beurlaubung Prüfungsleistungen zu erbringen. Studienleistungen können nicht erbracht werden.
Zu dem Zeitpunkt, an dem die letzte Leistung erbracht wurde, müssen Sie eingeschrieben sein. Für die Zeit der Bewertung muss man nicht mehr eingeschrieben sein.
Hinweis: Sollte die letzte Leistung allerdings mit „nicht bestanden“ bewertet werden, muss man sich erneut auf den Studiengang bewerben, um den zweiten Versuch nutzen zu können.
Interessant: Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung vor Ablauf von einem Monat nach Veranstaltungsbeginn erbringen, können Sie sich rückwirkend exmatrikulieren und bekommen die Gebühren erstattet.
Wir sind von dem analogen Versuchspersonenstundenbogen auf eine Software SONA umgestiegen. Hier erhalten Sie alle Informationen dazu.
Nein, nur Versuchspersonenstunden die am Institut für Psychologie der Universität Osnabrück erworben wurden, können anerkannt werden.
Ausnahme: vom Studiendekan genehmigte Versuche der Kognitionswissenschaften.
Wir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrem Abschluss!
Die Abschlussunterlagen werden umgehend nach Eingang der Bewertung der letzten Leistung (in der Regel Eingang der Gutachten zur Abschlussarbeit) im Prüfungsamt erstellt. Diese Unterlagen müssen von der Dekanin/ dem Dekan und der Prüfungsausschussvorsitzenden/ dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Daher dauert es etwa 2-4 Wochen vom Eingang der Bewertung bis zur Aushändigung der Abschlussunterlagen. Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Abschlussunterlagen zur Abholung bereitliegen. Sollten Sie sich nicht mehr in der Nähe der Universität aufhalten, sendet Ihnen das Prüfungsamt die Unterlagen gern per Post (als Einschreiben im Papprückenumschlag).
Nein, nur Modulnoten die gemäß des jeweiligen Modulhandbuchs (Anlage Ihrer Prüfungsordnung) zum Abschluss notwendig sind fließen in die Abschlussnote mit ein.