Allgemeines und FAQ

Allgemeine Informationen zum Thema Prüfungsangelegenheit

Hier finden Sie die  Immatrikulationsordnung

Urlaubssemester

 Urlaubssemester werden im Studierendensekretariat beantragt.

Wenn wichtige, nachweisbare Gründe vorliegen, können Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist, in Ausnahmefällen auch noch innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn, auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden.

Während der Beurlaubung behalten die Sie ihre Rechte als Mitglied; sind jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit Lehrveranstaltungen zu belegen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sowie Betreuungsleistungen der Universität in Anspruch zu nehmen.
Ausnahme: Der Beurlaubungsgrund ist ein Studienaufenthalt im Ausland, dann dürfen Sie Prüfungsleistungen erbringen. Studienleistungen sind nicht möglich.

Exmatrikulation

 Die Exmatrikulation wird im Studierendensekretariat beantragt.

Wichtig: Sie müssen eingeschrieben sein, wenn Sie Leistungen erbringen/einreichen.
Während des Bewertungsprozesses dieser Leistungen müssen Sie nicht eingeschrieben sein. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass wenn die Leistung mit "nicht bestanden" bewertet wird, Sie sich erneut auf den Studiengang bewerben müssen, um in dem ggf. zweiten/dritten Versuch die Leistung zu erbringen.

Sie können die Exmatrikulation jederzeit, auch innerhalb eines Semesters, beantragen.

Das Studierendensekretariat rät dazu, die Exmatrikulation stets unter Angabe eines Grundes zu beantragen. Auch wenn die Exmatrikulation aufgrund ausbleibender Überweisung der Gebühren seitens der Universität automatisch erfolgen würde.

Es besteht die Möglichkeit der Beitragserstattung, wenn der Antrag auf Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird.

FAQs

Sie können sich generell während des  Anmeldezeitraums   für den jeweiligen Prüfungstermin online für die Prüfung oder den Studiennachweis an- und abmelden. Wenn hierbei technische Probleme auftreten sollten, können diese verschiedene Ursachen haben. Stellen Sie bitte zunächst sicher, dass Sie die Rechenzentrumskennung benutzen, um sich an- oder abzumelden. Wenn das Problem auch bei einem erneuten Versuch auftritt, kontaktieren Sie das CAMPUS-Team, damit Sie im konkreten Fall Hilfe erhalten. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter +49 541 969 6666 oder per E-Mail an  hisinone@uni-osnabrueck.de

Nein, nur anerkannte Leistungen ( Anrechnung von Leistungen) werden in den Leistungsnachweis aufgenommen.

Anträge auf Anerkennung von Leistungen werden erst geprüft, wenn Sie einen Platz in einem der Studiengänge erhalten haben. Es bleibt Ihnen freigestellt, die von Ihnen bereits erbrachten Leistungen vorab in Inhalt und Umfang mit den hier zu erbringenden Leistungen abzugleichen. Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern, die Teil der entsprechenden  Prüfungsordnung sind.

Sie senden eine E-Mail zur Kenntnis für den Bachlorstudiengang Psychologie an  pruefungsamt-psychologie-bachelor@uni-osnabrueck.de und für die Masterstudiengänge Psychologie an  pruefungsamt-psychologie-master@uni-osnabrueck.de drucken das  Formular zur Feststellung von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (PDF, 158 kB) aus, lassen dies vom Arzt ausfüllen und unterschreiben. Bis spätestens eine Woche nach dem Prüfungstag muss das Formular im Prüfungsamt eingereicht werden.

Nein, das Ablegen einer Prüfungs-/Studienleistung während einer  Beurlaubung ist nicht möglich, da beurlaubte Studierende als „abwesend“ gelten. Wenn Sie während eines beurlaubten Semesters dennoch Leistungen ablegen, werden diese nicht anerkannt. Die Leistung gilt als nicht erbracht! Eine Beurlaubung während des Schreibens der Bachelor- oder Masterarbeit ist ebenfalls nicht möglich, da es sich hierbei um Prüfungsleistungen handelt.
Ausnahme: Studierende, die aufgrund eines Studienaufenthaltes im Ausland beurlaubt sind, sind berechtigt, auch während des Zeitraums der Beurlaubung Prüfungsleistungen zu erbringen. Studienleistungen können nicht erbracht werden.

Zu dem Zeitpunkt, an dem die letzte Leistung erbracht wurde, müssen Sie eingeschrieben sein. Für die Zeit der Bewertung muss man nicht mehr eingeschrieben sein.
Hinweis: Sollte die letzte Leistung allerdings mit „nicht bestanden“ bewertet werden, muss man sich erneut auf den Studiengang bewerben, um den zweiten Versuch nutzen zu können.
Interessant: Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung vor Ablauf von einem Monat nach Veranstaltungsbeginn erbringen, können Sie sich rückwirkend exmatrikulieren und bekommen die Gebühren erstattet.

Wir sind von dem analogen Versuchspersonenstundenbogen auf eine Software SONA umgestiegen. Hier erhalten Sie alle  Informationen dazu.

Nein, nur Versuchspersonenstunden die am Institut für Psychologie der Universität Osnabrück erworben wurden, können anerkannt werden.
Ausnahme: vom Studiendekan genehmigte Versuche der Kognitionswissenschaften.

Wir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrem Abschluss!
Die Abschlussunterlagen werden umgehend nach Eingang der Bewertung der letzten Leistung (in der Regel Eingang der Gutachten zur Abschlussarbeit) im Prüfungsamt erstellt. Diese Unterlagen müssen von der Dekanin/ dem Dekan und der Prüfungsausschussvorsitzenden/ dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Daher dauert es etwa 2-4 Wochen vom Eingang der Bewertung bis zur Aushändigung der Abschlussunterlagen. Sie werden per E-Mail informiert, wenn die Abschlussunterlagen zur Abholung bereitliegen. Sollten Sie sich nicht mehr in der Nähe der Universität aufhalten, sendet Ihnen das Prüfungsamt die Unterlagen gern per Post (als Einschreiben im Papprückenumschlag).

Nein, nur Modulnoten die gemäß des jeweiligen Modulhandbuchs (Anlage Ihrer  Prüfungsordnung) zum Abschluss notwendig sind fließen in die Abschlussnote mit ein.