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Teilnahmebedingungen für semesterbegleitende Fremdsprachenkurse des Sprachenzentrums

Zusammenfassung

  • Anmeldungen erfolgen innerhalb der Anmeldefrist und online über Stud.IP.
  • Die Zuweisung der Kursplätze erfolgt auf der Grundlage der zeitlichen Reihenfolge der Online-Anmeldungen in den jeweiligen Kursen und führt zu dem Status "Vorläufig akzeptiert".
  • Eine Mehrfachanmeldung in verschiedenen Kursen des gleichen Kurstyps (Parallelkurse) ist nicht zulässig.
  • Nach erfolgreicher und regelmäßiger Kursteilnahme werden am Ende des Semesters Leistungsnachweise ausgestellt.
  • Sprachkurse mit dem Niveau A1 können im Regelfall nur besucht werden, wenn die Teilnehmenden keine Vorkenntnisse (Niveau A1) der Zielsprache haben.
  • Falls Sie Fragen zur Anrechnung von Sprachkursen im Professionalisierungsbereich haben, wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an die Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich.
  • Die Teilnahme an Sprachkursen des Sprachenzentrums ist in der Regel entgeltpflichtig. Studierende der Universität Osnabrück zahlen einmalig 20 Euro pro Person für einen Kurs mit 2 SWS und 40 Euro pro Person für einen Kurs mit 4 SWS. Für Mitarbeitende der Universität Osnabrück und Studierende anderer Hochschulen wird bei Anmeldung einmalig ein Entgelt von 80 Euro pro Person für einen Kurs mit 2 SWS und 110 Euro pro Person für einen Kurs mit 4 SWS berechnet.
  • Kurse des Lehrbereichs Deutsch als Fremdsprache sind von der Entgeltpflicht ausgenommen.
  • Die Zahlung erfolgt durch Bankeinzugsverfahren. Die Bankverbindung muss vor der Anmeldung zum Sprachkurs in Stud.IP eingegeben werden. Das Kursentgelt wird i.d.R. ca. 3-4 Wochen nach Beginn der Kurse abgebucht, es sei denn, es ist eine Abmeldung nach § 6 erfolgt.
  • Während der Anmeldephase können Teilnehmende sich in der Regel selbst auf Stud.IP aus den Kursen austragen. Danach ist die Abmeldung nur noch nach den unter § 6 genannten Bedingungen möglich.
  • Ein Wechsel in einen anderen Kurs ist möglich, sofern die Zahl der Teilnehmenden es zulässt.
  • Eine Anmeldung oder Abmeldung nach der Anmeldefrist sowie ein Kurswechsel sind nur per E-Mail beim Sprachenzentrum möglich.

§ 1 Anmeldeverfahren
(1) Anmeldungen können grundsätzlich nur innerhalb der in der Kursbeschreibung angegebenen Anmeldefrist online über Stud.IP erfolgen. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Anmeldungen nur noch in Ausnahmefällen persönlich oder per E-Mail beim Sprachenzentrum entgegengenommen.
(2) Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

§ 2 Zuweisung der Kursplätze
(1) Anmeldungen der Kategorie "Vorläufig akzeptiert" führen im Allgemeinen zu einem sicheren Kursplatz. Ausnahmen treten auf, wenn z.B. wegen zu geringer Anmeldezahlen ein Kurs ausfällt oder Anmeldungen derselben Person in Parallelkursen erfolgt sind. Grundsätzlich erfolgt die Zuweisung der Kursplätze durch den Veranstalter auf der Grundlage der zeitlichen Reihenfolge der Online-Anmeldungen in den jeweiligen Kursen.
(2) Eine Mehrfachanmeldung derselben Person in verschiedenen Kursen des gleichen Kurstyps (Parallelkurse) ist nicht zulässig.

§ 3 Mindestanzahl an Teilnehmenden pro Kurs
Die Zahl der Kursplätze ist in den meisten Fällen auf 25 begrenzt. In einigen Fällen kann sie auch niedriger sein. Die Mindestanzahl an Teilnehmenden beträgt fünf Personen.

§ 4 Leistungsnachweise
Nach erfolgreicher und regelmäßiger Kursteilnahme werden am Ende des Semesters Scheine ausgestellt und können im Sprachenzentrum abgeholt werden. Die Scheine enthalten auch die Angabe der Punkte nach dem ECTS-System. Details bezüglich der anrechenbaren Punkte sind aus den besonderen Hinweisen im Kursprogramm ersichtlich.
Sprachkurse mit dem Niveau A1 können im Regelfall nur besucht werden, wenn die Teilnehmenden keine Vorkenntnisse (Niveau A1) der Zielsprache haben.
Falls Sie Fragen zur Anrechnung von Sprachkursen im Professionalisierungsbereich haben, wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an die Koordinationsstelle Professionalisierungsbereich.

§ 5 Entgeltpflichtigkeit
(1) Die Teilnahme an Sprachkursen des Sprachenzentrums ist gemäß der Entgeltordnung des Sprachenzentrums der Universität Osnabrück in aller Regel entgeltpflichtig. Das bei der Anmeldung zum Kurs einmalig zu zahlende Teilnahmeentgelt für Studierende der Universität Osnabrück beträgt 10 Euro pro SWS. D.h. jede:r Teilnehmende verpflichtet sich bei der Anmeldung zur Zahlung von 20 Euro für einen Kurs mit 2 SWS und 40 Euro für einen Kurs mit 4 SWS. Für Mitarbeitende der Universität Osnabrück und Studierende anderer Hochschulen wird bei der Anmeldung ein Entgelt von 80 Euro für einen Kurs mit 2 SWS und 110 Euro für einen Kurs mit 4 SWS berechnet. Kurse des Lehrbereichs Deutsch als Fremdsprache sind von der Entgeltpflicht ausgenommen. Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Bankeinzugsverfahren. Die Bankverbindung muss vor der Anmeldung zum Sprachkurs in Stud.IP eingegeben werden. Die tatsächliche Berechtigung zur Kursteilnahme tritt mit der Erteilung der Einzugsermächtigung für das Kursentgelt ein, wenn das Konto ordnungsgemäß eingerichtet ist und eine hinreichende Deckung aufweist.
(2) Das Kursentgelt wird i.d.R. ca. 3-4 Wochen nach Beginn der Kurse abgebucht, es sei denn, es ist eine Abmeldung nach § 6 erfolgt.
(3) Fällt ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmendenzahl aus oder kommt er wegen Verhinderung der Lehrkraft bzw. einer Ersatzlehrkraft nicht zustande, wird kein Entgelt erhoben.

§ 6 Rücktritt von der Anmeldung und vom Kurs
(1) Während der Anmeldephase können Teilnehmende sich in der Regel selbst auf Stud.IP aus den Kursen austragen. Danach ist die Abmeldung vom Kurs möglich:
- bei semesterbegleitenden Kursen bis Sonntag 24 Uhr der zweiten Woche der regulären Lehrveranstaltungen
  (das heißt der ersten Woche der Veranstaltungen des Sprachenzentrums);
- bei anderen Kursen bis zwei Tage nach Beginn der Veranstaltung.
Die Abmeldung ist nur per E-Mail beim Sprachenzentrum möglich. Insbesondere ist eine Abmeldung lediglich bei den jeweiligen Kursleitenden unwirksam.
(2) Teilnehmende können aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten.
Als wichtiger Grund werden akzeptiert:
(a) Durch ärztliches Attest nachgewiesene, lang andauernde Krankheit, die dazu geeignet ist, die Teilnehmenden an der Kursteilnahme zu hindern,
(b) von der Universität bescheinigte Exmatrikulation der Studierenden,
(c) nachgewiesener Wohnortwechsel der Teilnehmenden, der zur Unzumutbarkeit der Kursteilnahme führt,
(d) durch die jeweiligen Kursleitenden festgestelltes starkes Missverhältnis zwischen dem Niveau des Kurses und der Vorkenntnisse der Teilnehmenden,
(e) besondere Härtefälle.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Geschäftsführende Leitung des Sprachenzentrums.
(3) Ein Rücktrittsgrund ist spätestens bis zum Ende der zweiten Kurswoche mitzuteilen, bei Vorliegen eines besonderen Härtefalles bis zum Ende der ersten Hälfte der Kursunterrichtszeit. Unterbleibt eine Mitteilung innerhalb der Frist, ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

§ 7 Kurswechsel
In den Fällen des § 6 Absatz 2 (d) ist auch ein Wechsel in einen anderen Kurs möglich, sofern es die Zahl der Teilnehmenden beziehungsweise die Kapazität im Sinne von § 3 zulässt. Ein Kurswechsel ist nur innerhalb der ersten beiden Wochen nach Beginn der Kurse in Rücksprache mit dem/der zuständigen Ansprechpartner:in im Sprachenzentrum möglich.
Ist nach einem Kurswechsel für den neuen Kurs ein abweichendes Kursentgelt zu entrichten, so ist der Differenzbetrag gegebenenfalls zusätzlich zu entrichten beziehungsweise wird vom Sprachenzentrum erstattet.

§ 8 Datenschutzrechtliche Hinweise
Mit der Anmeldung wird die Weitergabe persönlicher Anmeldedaten durch Stud.IP an den Veranstalter der Kurse, das Sprachenzentrum der Universität Osnabrück, akzeptiert. Anmeldedaten sind diejenigen Daten, die vom Veranstalter zur Kursverwaltung und zum Ausstellen der Teilnahmebescheinigungen für die Teilnehmenden an den Kursen benötigt werden.

Diese Teilnahmebedingungen wurden am 10. Juni 2021 durch den Vorstand des Sprachenzentrums beschlossen.