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Studierende schlendern durch Osnabrück

Gremien: Kandidieren und wählen

Wir möchten Sie auf dieser Seite über das Thema Hochschulpolitik informieren und ermutigen, Mitglied in einem hochschulpolitischen Gremium zu werden! Neben grundlegenden Infos finden Sie hier Links zu bevorstehenden Wahlen.

Aktuelle Wahlen

Wahlen Senat und Fachbereichsräte: Das Wahlergebnis (PDF, 8,29 MB)

Hochschulwahlen

Wahlergebnisse

Die Ergebnisse aller Wahlen für den Senat und die Fachbereichsräte seit 2003 können im Intranet eingesehen werden.

Wie kann ich die Zukunft der Universität gestalten?

Sie sind engagiert und haben Interesse,

  • mitzustimmen, nach welchen Ordnungen die Universität oder der eigene Fachbereich funktionieren?
  • sich kritisch einzubringen, wenn Studiengänge neu geschaffen oder geändert werden?
  • die Entwicklung der Universität Osnabrück ganz aktiv zu begleiten?

Als Gremienmitglied lernen Sie die Universität Osnabrück aus einer neuen Perspektive kennen! Hier sind Sie gefragt, an gemeinsamen Entscheidungsfindungen zu partizipieren und damit die Weichen für die Zukunft unserer Universität zu stellen.

Der Senat und die Fachbereichsräte sind für die Entwicklung der Universität mitverantwortlich: Sie entscheiden z.B. über die Berufung von Professorinnen und Professoren, das Einrichten, Ändern oder Schließen von Studiengängen und die Inhalte von Ordnungen.

Die Gremien sind ein Ort für statusgruppenübergreifende Diskussionen, Visionen, neue Ideen und Reaktionen auf aktuelle Ereignisse, die die Universität betreffen. Neue Ideen sind immer willkommen!

 

Wer kann sich wählen lassen?

Als Mitglied der Universität Osnabrück gehören Sie einer von vier Statusgruppen an:

  • Studierende
  • Hochschullehrer
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung (MTV).

Jede dieser Gruppen schickt gewählte Vertreterinnen und Vertreter in den Senat und die Fachbereichsräte. Studierende werden jedes Jahr neu gewählt, die anderen Statusgruppen wählen alle zwei Jahre. Grundsätzlich kann jedes Mitglied der Universität in den Gremien mitarbeiten, die Voraussetzungen und der Wahlprozess sind in denFAQ zum Thema Wahlen erklärt.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern die beauftragte Wahlleiterin  der Universität Osnabrück.
 

Wie können Studierende sich engagieren?

Die Studierenden der Universität können sich nicht nur als Vertreterinnen und Vertreter im Senat und den Fachbereichsräten engagieren, sondern auch in verschiedenen studentischen Gremien mitarbeiten. Dazu zählen der Studierendenrat, der Allgemeine Studierendenausschuss AStA und die Fachschaftsräte der einzelnen Fächer. Falls Sie sich für eine Mitarbeit interessieren, wenden Sie sich gern an Ihre Fachschaft.

Kontakt zu den aktuellen studentischen Senatsmitgliedern: stud-senat@uni-osnabrueck.de

 

Sitzung im Senatssitzungssaal

Was machen Senat und Fachbereichsräte?

Senat: Der Senat beschließt die Ordnungen, insbesondere die Grundordnung der Universität sowie die Entwicklungsplanung und den Gleichstellungsplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen oder Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen. Der Senat hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Senat Ausschüsse (nur Senatsmitglieder) und Kommissionen (auch Personen ohne Senatsmandat) bilden, die beratend tätig sind. In diesen Gremien müssen alle Statusgruppen vertreten sein. Mehr zum Senat

Fachbereichsrat: Der Fachbereichsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen des Fachbereichs, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt gegenüber dem Präsidium Stellung zur Einführung, Schließung und wesentlichen Änderung von Studiengängen. Zudem beschließt er die Promotionsordnung des Fachbereichs und schlägt dem Präsidium Juniorprofessuren zur Bestellung vor. Für den Fachbereich kann er Gleichstellungsbeauftragte wählen.

Einfach mal anschauen? Als Mitglied der Universität können Sie die hochschulöffentlichen Sitzungen des Senats und des eigenen Fachbereichsrats besuchen. Die Sitzungstermine für den Senat und den Fachbereichsrat 6 finden Sie im Gremieninformationssystem der Uni, für die Termine der anderen Fachbereichsräte wenden Sie sich bitte an das entsprechende Dekanat.

Anschauliche Beispiele aus der Praxis

  • Im Jahr 2020 haben die Gremien auf die neuen Anforderungen durch die Corona-Krise reagiert und durch eine Änderung der allgemeinen Prüfungsordnung ein rechtssicheres Semester ermöglicht. Es wurden z. B. Online-Klausuren und Ersatzleistungen für Auslandssemester zugelassen. Die Studierenden konnten ihr Studium so während der Corona-Krise fortsetzen.
  • Außerdem ist in mehreren Gremien bis hin zum Senat das Thema der Online-Wahlen diskutiert worden.
  • Weiter war der Senat maßgeblich in den Strategieprozess Zukunftskonzept UOS 2020 involviert und konnte so die zukünftige Ausrichtung der Universität mitgestalten.
  • Die vom Senat eingesetzte "Zentrale Kommission für Studium und Lehre" berät alle Prüfungsordnungen vor der der Genehmigung durch das Präsidium, empfiehlt dem Präsidium jährlich die Verteilung der Studienqualitätsmittel und entscheidet regelmäßig über die Vergabe von Studienqualitätsmitteln für innovative Projekte, die das Angebot in Studium und Lehre noch erweitern können.
  • Auf Anregung des Senats wurde der Versand der Sitzungsunterlagen digitalisiert.

FAQ zum Thema Wahlen

Die Studierenden wählen ihre Mitglieder im Senat und in den Fachbereichsräten jedes Jahr im Herbst, die anderen Statusgruppen können alle zwei Jahre über ihre Vertreterinnen und Vertreter abstimmen. Auch diese Wahlen finden stets im Wintersemester statt.

Der Senat und die Fachbereichsräte setzen anschließend im April oder Mai ihre Ausschüsse und Kommissionen ein.

Die Wahlen finden als Präsenzwahl mit einem wandernden Wahllokal oder als Online-Wahlen statt. Die Entscheidung kann der Wahlausschreibung im Oktober entnommen werden.

Rund eine Woche vor der Wahl wird die Wahlbekanntmachung veröffentlicht und ist auf der Homepage der Universität abrufbar. Hier ist angegeben, wann und wo das Wahllokal geöffnet ist bzw. wie Sie im Falle von Online-Wahlen zum Wahlsystem gelangen.

Bei der Listenwahl liegen für einen Wahlbereich (z.B. Studierendengruppe im Senat) mehrere Listen vor. Diese Listen repräsentieren z. B. politische Gruppen oder im Falle der Fachbereichsratswahlen verschiedene Institute des Fachbereichs. Bei der Listenwahl haben die Wählerinnen und Wähler für den gesamten Stimmzettel nur eine Stimme.

Bei der Mehrheitswahl liegen für einen Wahlbereich entweder mehrere Einzelwahlvorschläge oder nur eine einzige Liste mit mehreren zugehörigen Kandidierenden vor. In diesem Fall haben die Wählerinnen und Wähler für den Stimmzettel so viele Stimmen, wie Sitze der Statusgruppe in dem Gremium zu vergeben sind.

Für die Wahlwerbung sind die Kandidatinnen und Kandidaten selbst verantwortlich. Informationen über Kandidierende aus der Statusgruppe der Studierenden sind über die Homepage des AStA zu finden. Die Bewerberinnen und Bewerber anderer Statusgruppen richten ihre Wahlwerbung zum Teil direkt an die Mitglieder ihrer Statusgruppe, z. B. in Form von Flyern in den Postkästen. Falls es keine Vorstellung der Kandidierenden gibt, wird empfohlen, diese anzusprechen und um Informationen zu bitten. Die Wahlleitung kann diese Aufgabe nicht wahrnehmen, da sie für die neutrale Durchführung der Wahlen zuständig ist.

Speziell muss nichts mitgebracht werden. Wichtig ist, dass Kandidierende das passive Wahlrecht für das Gremium haben. Studierende erlangen dies mit ihrer Einschreibung. Als Mitarbeitende müssen Sie mehr als sechs Monate und mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit tätig sein.

Bitte beachten Sie, dass die Ämter darauf ausgelegt sind, für die gesamte Amtszeit wahrgenommen zu werden (Studierende ein Jahr, andere Statusgruppen zwei Jahre).

Um sich für die Wahlen des Senats und/oder des eigenen Fachbereichsrats als Kandidatin oder Kandidat aufstellen lassen zu können, müssen Sie für das entsprechende Gremium wahlberechtigt sein. Informationen dazu erhalten Sie ab Mitte Oktober aus Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Sie können entweder einen eigenen Wahlvorschlag einreichen oder sich mit auf eine Liste setzen lassen. Meist gibt es dafür eine Ansprechperson, die die Vorschläge für den Senat oder den jeweiligen Fachbereichsrat sammelt. Bei den Studierenden läuft dies über den AStA oder die Fachschaften.

Der Wahlvorschlag ist nach Aufruf der Wahlleitung (ca. 6 Wochen vor der Wahl) innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen.

Die gewählten und stellvertretenden Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte werden im Wahlergebnis bekannt gegeben, welches am Tag nach dem letzten Wahltag veröffentlicht wird. Darüber hinaus werden alle gewählten und stellvertretenden Mitglieder in den Wochen nach den Wahlen angeschrieben.

Abhängig vom Gremium beraten und entscheiden Sie über die unterschiedlichsten Themen und Belange der Hochschule, wie einige Beispiele aus der Praxis zeigen. Zudem erhalten Sie zahlreiche Einblicke in Regelungen und Vorgaben, welche die Universität betreffen.

Eine Übersicht über die Zuständigkeiten aller Gremien an der Uni finden Sie unter Welches Gremium entscheidet was?

Die Gremientätigkeit erfolgt unentgeltlich. Der Einsatz von Studierenden als gewählte Vertreterinnen und Vertreter in einem Organ der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks wird jedoch in anderer Form anerkannt: Bis zu zwei Semester werden gem. § 12 Abs. 3 Nr. 4 NHG i.V.m. § 12 Abs. 3 S. 2 NHG nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Der Arbeitsaufwand hängt davon ab, in wie vielen Gremien Sie Mitglied sind, welche Aufgaben die jeweiligen Gremien wahrnehmen und wie oft sie tagen. Daher kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden. Gerne können Ihnen dazu aktuelle oder ehemalige Gremienmitglieder eine Einschätzung geben. Suchen Sie Kontaktpersonen? Sprechen Sie gerne die beauftragte Wahlleiterin an.

Die Sitzungstermine des Senats sowie seiner Kommissionen und Ausschüsse werden immer im Herbst des Vorjahres festgelegt und können dann ab Ende des Jahres im Sitzungskalender des Gremieninfosystems nachgeschaut werden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Wahlen bilden die Vorgaben des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) sowie die von der Universität erlassene Wahlordnung (PDF, 511 kB).

Sollten Sie Fragen zum Thema Wahlen haben, sprechen Sie uns immer gerne direkt an. Zu den Ansprechpersonen