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Wie werden die Studienplätze an ausländische Studierende vergeben?

Grundständige Studiengänge (Bachelor)

Studienplätze für ein erstes Fachsemester in grundständigen Studiengängen (z. B. Bachelor, Staatsexamen) werden nach unterschiedlichen Verfahren vergeben:

Studienbewerber aus nicht-EU/EWR-Ländern

Für ausländische Studierende aus dem nicht-EU/EWR- Ausland stehen in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen fünf Prozent der Studienplätze zur Verfügung.

Ausländische Studienbewerber aus nicht-EU/EWR-Ländern müssen sich auch für zulassungsfreie Studiengänge bis zum 15. Juni über uni-assist bewerben.

Informationen zur Anzahl der Studienplätze in den einzelnen Studiengängen

Studienbewerber aus EU/EWR-Ländern

In zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen gelten für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der EU und dem EWR dieselben Auswahlkriterien wie für deutsche Studierende: Die Studienauswahl für das 1. Fachsemester erfolgt nach Abzug der Vorabquoten zu 80 Prozent nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und zu 20 Prozent nach der Wartezeit.

Informationen zur Anzahl der Studienplätze in den einzelnen Studiengängen

Allgemeine Ordnung über das Auswahlverfahren für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen (PDF, 40 kB)

Weiterführende Studiengänge (Master)

In weiterführenden Studiengängen (Master) gibt es beim Auswahlverfahren keine  Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Studienbewerbenden. Sofern die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, wird dann nach der fachlichen Qualifikation der Bewerbenden entschieden.

Auch in einigen Masterstudiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.

Für weiterführende Studiengänge bewerben sich alle ausländischen Studienbewerbenden mit ausländischen Zeugnissen über uni-assist.