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Landesstipendium Niedersachsen
Ausschreibung des Landesstipendiums Niedersachsen 2023
Die Universität Osnabrück vergibt anlässlich eines vom Land Niedersachsen aufgelegten Stipendienprogramms im Wintersemester 2023/2024 bis zu 139 Stipendien in Höhe von 500 Euro (Einmalzahlung). Die Antragsfrist beginnt am 1. Oktober und endet am 31. Oktober 2023.
Die Stipendien werden nach Maßgabe einer Richtlinie der Universität Osnabrück (PDF, 249 kB) gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 NHG auf Grund besonderer Leistungen oder herausgehobener Befähigung, herausragender ehrenamtlicher Tätigkeit sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender vergeben.
Quotierung der zu vergebenden Stipendien
• 10 % an Studierende im 1. Hochschulsemester
• 75 % an deutsche Studierende ab dem 2. Hochschulsemester
• 15 % an ausländische Studierende
Antragsberechtigung
1. Antragsteller*innen müssen im Wintersemester 2023/2024 in einem grundständigen Studiengang (Bachelor, Staatsexamen) oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Osnabrück mit Abschlussziel immatrikuliert sein.
2. Die Antragsteller*innen dürfen die Regelstudienzeit mit Beginn des Wintersemesters 2023/2024 nicht überschritten haben.
3. Studierende, die bereits anderweitig ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Kriterien zur Vergabe der Stipendien
Die besonderen Leistungen/herausgehobenen Befähigungen werden anhand der innerhalb der letzten 12 Monate erbrachten Studienleistungen (Leistungsübersicht) nachgewiesen. Daneben wird auch ein absolvierter oder aktuell andauernder Studienaufenthalt im Ausland als besondere Leistung anerkannt. Vorrangig werden daneben die familiäre Bildungssituation (Studierende, die als erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen und deren Eltern über keinen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss verfügen) sowie flucht- oder kriegsbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen von Studierenden, berücksichtigt. Zudem werden sonstige besondere soziale Umstände, Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung sowie ehrenamtliches Engagement als Auswahlkriterium herangezogen. Für Erstsemester erfolgt die Vergabe anhand der Abiturnote. Bei ausländischen Studierenden findet bei gleichwertigen Leistungen der Grad der Bedürftigkeit Berücksichtigung.
Bewerbungszeitraum
01.10.2023 bis 31.10.2024
Antrag/Antragsformular
Für die Beantragung ist das im Zuge der Ausschreibung bereitgestellte webbasierte Formblatt (PDF, 151 kB) zu verwenden. Dieses ist digital auszufüllen, zu unterzeichnen und im PDF-Format per Email an landesstipendien@uni-osnabrueck.de zu senden. Die Universität Osnabrück behält sich vor, hochgeladene Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich das Originaldokument oder ein verifiziertes Dokument vorlegen zu lassen. Antragsstellende, die glaubhaft machen, dass für sie eine Teilnahme am digitalen Antragsprozess unzumutbar oder unmöglich ist, wird gestattet, Anträge und Unterlagen in Papierform im Studierendensekretariat, Neuer Graben 27, 49074 Osnabrück, einzureichen. Der Antrag ist an den Vizepräsidenten für Studium und Lehre, Herrn Prof. Dr. Jochen Oltmer, zu richten. Die Fristenregelung bleibt unberührt.
Vergabe der Stipendien
Die Vergabe erfolgt anhand der vorgenannten Kriterien durch eine zentrale Auswahlkommission. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht. Die Auszahlung der Stipendien erfolgt spätestens zum 1. April 2024.
Hinweis für BAföG-Empfänger*innen
Die Bewilligung von Stipendien findet unter Umständen bei der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG Anrechnung als Einkommen. Verbindliche Auskunft hierzu kann die BAföG-Abteilung des Studentenwerks Osnabrück geben.