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Promotion

Nach Abschluss des Studiums mit einem Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister besteht an der Universität Osnabrück die Möglichkeit der Promotion. Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades „Doktor/in“ in einem bestimmten Studienfach. Mit einer Promotion weisen Sie Ihre Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eine eigenständige Forschungsarbeit nach, die einen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im jeweiligen Fachgebiet leisten soll. Diese eigenständige Forschungsleistung ist durch eine schriftliche Arbeit (Dissertation) und eine mündliche Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium) nachzuweisen.

Allgemeine Informationen

Die Voraussetzungen für eine Promotion sind in den Promotionsordnungen der Fachbereiche geregelt.

 Folgende Abschlüsse berechtigen zur Promotion:

  • Abschluss eines Studiengangs an einer deutschen Universität (Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister)
  • Universitärer Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das höhere Lehramt
  • Abgeschlossenes gleichwertiges Studium an einer vergleichbaren ausländischen Hochschule
  • Abschluss eines fachlich einschlägigen Hochschulstudiums

In der Regel wird ein überdurchschnittlicher Studienabschluss als Nachweis der Fähigkeit zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten erwartet.

Alle weiteren Zugangsvoraussetzungen (z.B. gesonderte Notengrenzen oder Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch qualifizierte Vorstellung des wissenschaftlichen Vorhabens und/oder qualifizierte Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des Promotionsfaches) finden Sie in der Promotionsordnung des Fachbereiches, in dem Sie promovieren möchten. Hier sind ebenfalls alle Verfahrensschritte für den Ablauf des gesamten Promotionsverfahrens - von der Betreuungszusage und Annahme als Doktorand/in, der Zulassung zur Promotion (Dissertation und mündliche Prüfung) bis zur Veröffentlichung der Dissertation - festgelegt.

Übersicht über die bestehenden Promotionsordnungen
 

Promotionsmodelle

An der Universität Osnabrück gibt es drei unterschiedliche Modelle der Promotion: Prinzipiell können Sie entweder im Rahmen eines Graduiertenkollegs oder eines Promotionsstudiengangs promovieren oder aber Sie promovieren im Rahmen einer Individualpromotion – also ohne ein begleitendes Studienprogramm.

Unabhängig von dem jeweiligen Promotionsmodell müssen für die Aufnahme einer Promotion zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie benötigen die Zusage einer Professorin oder eines Professors, die oder der sich bereit erklärt, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen.
  2. Der zuständige Fachbereich muss eine Annahme zur Promotion erteilen, d.h. Sie als Doktorand/in annehmen. 

Graduiertenkollegs

In Graduierten- und Promotionskollegs werden Sie gemeinsam mit weiteren Doktorandinnen und Doktoranden betreut, die zu einem verwandten Thema forschen. Fachspezifische Kurse begleiten Ihr Promotionsvorhaben. In Graduiertenkollegs gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Förderung über Stellen oder Stipendien, die öffentlich ausgeschrieben werden. Abhängig von der Laufzeit der Graduiertenkollegs werden neue Promovierende nur zu bestimmten Zeiten aufgenommen. Die Bewerbung erfolgt entsprechend der jeweiligen Ausschreibungen.

Eine ausführliche Übersicht aller Graduiertenkollegs mit weiteren Informationen finden Sie hier.

 

Bewerbung

Infos zur Bewerbung und zu den Fristen finden Sie unter Online-Bewerbung und Einschreibung

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für die Bewerbung entnehmen Sie bitte den Zugangsordnungen der jeweiligen Promotionsstudiengänge.

Promotionsstudiengänge

Die Universität Osnabrück bietet aktuell drei Promotionsstudiengänge an, für die Sie sich bewerben können. Hierbei werden Sie mit anderen Doktorandinnen und Doktoranden, die zu einem ähnlichen Thema forschen, betreut und nehmen an Lehrveranstaltungen teil:

Nanosciences

Biowissenschaften

Rechtswissenschaften

 

Individualpromotion

Wenn es für Ihr Thema kein Graduiertenkolleg oder Promotionsstudiengang gibt, haben Sie die Möglichkeit ein individuelles Promotionsprojekt aufzunehmen. Sie suchen sich dazu eine geeignete Betreuung für Ihre Promotion. Wenn ein Professor oder eine Professorin bereit ist, Ihr Forschungsvorhaben zu betreuen, können Sie in dem Fachbereich, in dem Sie promovieren möchten, einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in stellen und sich nach erfolgreicher Annahme als Promotionsstudierende/r einschreiben.

 

Finanzierung der Promotion

Für die Promotion gibt es mehrere Finanzierungsmöglicheiten.

Eine Möglichkeit der Promotionsfinanzierung ist die Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an einer Hochschule auf einer sog. Planstelle, die einer Professur zuordnet ist oder einer sog. Drittmittelstelle, die an ein bestimmtes Forschungsprojekt gekoppelt ist. Eine andere Möglichkeit ist die Finanzierung Ihrer Promotion über ein Stipendium, auf das Sie sich z.B. bei den verschiedenen Begabtenförderungswerken bewerben können. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre Promotionsfinanzierung (PDF, 0,92 MB)

Neben den Optionen "Stelle" oder "Stipendium" besteht auch die Möglichkeit, Ihre Promotion aus Eigenmitteln oder begleitend zu anderen Beschäftigungsverhältnissen zu finanzieren.

Weitere Informationen und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten einer Promotion erhalten sie im Zentrum für Promovierende und Postdocs (ZePrOs).

 

Der Weg in die Promotion – formale Schritte

Betreuungszusage

Grundlegende Voraussetzung für die Aufnahme einer Promotion ist die Betreuungszusage eines Hochschullehrers oder einer Hochschullehrerin. Überlegen sie rechtzeitig, wer für Ihr Thema in Frage kommt. Erkundigen Sie sich über die Forschungsschwerpunkte und überlegen Sie, ob diese in den Bereich ihres Promotionsthemas fallen. Im Einzelnen sollten Sie ihr Promotionsthema stets mit der künftigen Betreuerin oder dem künftigen Betreuer abstimmen.

 

Annahme als Doktorand/in

Wenn Sie eine Betreuungszusage erhalten haben, können Sie die Annahme als Doktorand/in beantragen, die der nächste formale Schritt auf dem Weg in die Promotion ist.

Hierfür müssen Sie einen Antrag beim Promotionsausschuss des Fachbereichs, in dem Sie promovieren möchten, stellen, der über die Zulassung als Doktorand/in entscheidet. Eine Auflistung der Unterlagen, die Sie mit dem Antrag einreichen müssen, finden Sie in der jeweiligen Promotionsordnung des Fachbereichs, in dem Sie promovieren möchten. Hierzu gehören u.a. ein Abriss des Lebenslaufs und des Bildungsgangs, der Nachweis der erforderlichen Studienabschlüsse sowie - in den meisten Fällen -  auch ein Exposé.

 

Individueller Entwicklungsplan zur Promotion (IDP)

Für die Abstimmungen zwischen Betreuenden und Promovierenden gibt es an der Universität Osnabrück den Individuellen Entwicklungsplan zur Promotion ( IDP). Der IDP baut auf den Qualitätstandards zur Promotion auf und ist eine erweiterte Betreuungsvereinbarung, die zu Beginn der Promotion abgeschlossen werden muss.

Der IDP dient der Klärung der wechselseitigen Erwartungen im Betreuungsverhältnis und bildet die Grundlage für die regelmäßigen Statusgespräche zwischen Promovierenden und Betreuenden.

Neben inhaltlichen Fragen zum Promotionsprojekt und zur Betreuung (wie die Frequenz von Statusgesprächen und der Umfang von Arbeitsberichten), werden z.B. auch Fragen der finanziellen Absicherung, des Erwerbs weiterer wissenschaftlicher und überfachlicher Kompetenzen, die Beteiligung in der Lehre, berufliche Perspektiven nach der Promotion sowie Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis angesprochen.

Der IDP sollte spätestens 6 Monate nach der Annahme als Doktorand/in abgeschlossen werden.

 

Einschreibung zur Promotion

Infos zur Einschreibung und zu den Fristen finden Sie unter Online-Bewerbung und Einschreibung

Einschreibung zur Promotion

Die Einschreibung zur Promotion setzt eine Betreuungszusage (PDF, 149 kB) sowie die Annahme des Promotionsvorhabens durch den entsprechenden Fachbereich voraus. Bitte schreiben Sie sich bis zum 30.09. für das Wintersemester und bis zum 31.03. für das Sommersemester online für die von Ihnen gewünschte Promotion ein.

In den Promotionsstudiengängen besteht zudem die Möglichkeit der Promotion im Rahmen eines strukturierten Studiengangs. Die Anzahl der Studienplätze ist begrenzt. Um am Auswahlverfahren teilzunehmen sind die Durchführung der Online-Bewerbung und die Einreichung Ihrer Unterlagen bis zum 15.07. erforderlich.

Promotionsstudierende  müssen jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Sofern Promotionsstudierende ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, sind sie gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 NHG von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags, der in dem Semesterbeitrag enthalten ist, ausgenommen.

 

Registrierung im Zentrum für Promovierende und Postdocs (ZePrOs)

Das Zentrum für Promovierende und Postdocs (ZePrOs) unterstützt Promovierende und Postdocs durch Beratungs-, Qualifizierungs, Vernetzung- und Mentoringangebote bei ihrer wissenschaftlichen und überfachlichen Weiterqualifikation und bei der Gestaltung universitärer und außeruniversitärer Karrierewege. Eine Registrierung im ZePrOs ist bereits bei Vorliegen einer Betreuungszusage möglich. Alle Informationen zu den Angeboten des ZePrOs und zur Anmeldung  finden Sie hier.

Für die Beratungs- und Veranstaltungsangebote für Promotionsinteressierte ist keine Registrierung erforderlich.