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ERASMUS+ Praktikum an der Universität Osnabrück

Portrait of a young woman wearing a pink cardigan and holding a notebook while standing near a concrete wall with a colorful business plan sketch

Universität Osnabrück | Fotolia| Ivan A. Zlobin

Learning Agreement

Hier finden Sie das Learning Agreement  (PDF, 527 kB)für Praktika und Richtlinien zur Benutzung (PDF, 330 kB) des Learning Agreements für Praktika

Die Universität Osnabrück begrüßt Studierende aus aller Welt zu einem ERASMUS+ Praktikum in einer unserer renommierten Forschungseinrichtungen. Studierende haben die Möglichkeit, ihr interkulturelles Bewusstsein zu stärken, wertvolle Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld zu sammeln und so ihre Karrierechancen zu verbessern.

Die folgenden Informationen sollen Sie bestmöglich auf die Erwartungen der Erasmus+ Praktikant*innen und Anforderungen an Sie als Fachbereiche bzw. Institute vorbereiten. Wir unterstützen Sie gerne dabei, internationale Praktikant*innen aufzunehmen! Zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen zu kontaktieren.

  • Unterzeichnen Sie das Learning Agreement for Traineeships und senden Sie es vor Beginn des Praktikums an die/den Praktikant*in zurück
  • Unterstützen Sie die/den Praktikant*in hinsichtlich der Visabestimmungen (z. B. durch Vorlage eines Einladungsschreibens)
  • Helfen Sie bei der Suche nach einer Unterkunft (beachten Sie, dass das Studierendenwerk grundsätzlich Mietverträge mit einer Laufzeit von 6 Monaten anbietet und daher für Praktikant*innen unattraktiv ist)
  • Unterstützen Sie die Praktikant*innen bei den ersten Schritten in Osnabrück (Eröffnung eines Bankkontos, Registrierung bei der Ausländerbehörde, etc.)
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die Praktikant*innen insbesondere im Hinblick auf die Lernziele entsprechend des abgeschlossenen Learning Agreement for Traineeships betreuen
  • Wenn während des Praktikums wesentliche Änderungen auftreten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Änderung der Praktikumsdaten, Änderungen von Projekten usw.), müssen diese Änderungen so bald wie möglich in der Learning Agreement for Traineeships – During the Mobility schriftlich festgehalten werden. Wenn ein*e Praktikant*in das Praktikum verlängern möchte, muss diese Verlängerung mindestens einen Monat vor dem Ende des Praktikums vereinbart werden
  • Stellen Sie innerhalb von fünf Wochen nach Abschluss des Praktikums ein Praktikumszertifikat (Learning Agreement for Traineeships – After the Mobility) aus

Grundsätzliche Informationen

ERASMUS+ Praktika sind eine individuelle Vereinbarung zwischen einer der Forschungseinrichtungen der Universität Osnabrück und den Studierenden. Eine bestehende interinstitutionelle Vereinbarung zwischen der Universität Osnabrück und der Entsendeeinrichtung ist keine Voraussetzung. Die Praktikant*innen erhalten eine Finanzierung durch ihre Heimathochschule. Von der Universität Osnabrück wird kein Gehalt ausgezahlt. Die Praktikant*innen selbst sind für einen angemessenen Versicherungsschutz verantwortlich (Unfallversicherung, Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherung usw.).
Ein Praktikum ist in Vollzeit (d. H. 40 Stunden pro Woche) durchzuführen und sollte nicht länger als 3 Monate gehen. Da die Praktikant*innen nicht an der Universität Osnabrück eingeschrieben sind, ist eine Teilnahme an Kursen nicht möglich. Ebenso kann das International Office keine Orientierungskurse oder Sprachkurse für ankommende Praktikant*innen anbieten.

Richtlinien für die Bewerbung

  1. Identifizieren Sie einen Fachbereich oder ein Institut, welches ihren akademischen und berfulichen Interessen und Erfahrungen entspricht.
  2. Wenden Sie sich mit einem kurzen Vorschlag Ihres Praktikumvorhabens an eine*n Dozierende*n des Fachbereichs / des Instituts.
  3. Bei Interesse wird sich die Person melden. Bitte beachten Sie, dass die Forschungsinstitute der Universität Osnabrück nicht verpflichtet sind, ERASMUS+ Praktikant*innen aufzunehmen.

Sollte Ihr Vorhaben auf Interesse stoßen, wird nun von Ihnen erwartet, der betreuenden Person am Fachbereich/Institut das Learning Agreement for Traineeships vorzulegen. Dieses wird gemeinsam ausgefüllt und bei Bedarf vom aufnehmenden Fachbereich/Institut korrigiert. Letztlich muss das Dokument - zusätzlich zum Praktikumsvertrag - vor Beginn des Praktikums ausgefüllt und seitens Praktikant*in, Vertreter*in der Entsendeeinrichtung sowie Betreuer*in am Osnabrücker Fachbereich/Institut unterzeichnet werden.

 

Ihr Kontakt bei Rückfragen

Sabine Jones

Tel.: +49 541 969-4599
sabine.jones@uni-osnabrueck.de

Raum: 19/E04
International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück

Sprechzeiten: Eine Beratung erfolgt jederzeit per E-Mail. Persönliche Termine nach Vereinbarung. / Consultation any time by email. Personal appointments upon request.