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Gaststudium: Uni für Alle

Info-Veranstaltung

Am Dienstag, 19. März 2024, findet von 10 bis 12 Uhr eine Info-Veranstaltung rund um das Gasthörerprogramm im Raum 04/E01 (Seminarstraße 33).statt!

Neben einem Berater der Zentralen Studienberatung, der allgemein in das Gastprogramm einführt, wird auch Prof. Husemann anwesend sein und aus seiner langjährigen Erfahrung als Lehrender Tipps für Gasthörende geben.

Nicht immatrikulierte Personen können bestimmte Lehrveranstaltungen an der Universität Osnabrück auch ohne den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung besuchen. In diesem Rahmen ist es möglich, bis zu acht Wochenstunden zu belegen.

Der Zulassungsantrag ist im Studierendensekretariat und in der Zentralen Studienberatung erhältlich. Der Antrag ist für jedes Semester gesondert und jeweils bis zum 15. April (Sommersemester) bzw. bis zum 15. Oktober (Wintersemester) zu stellen.

Antrag Gasthörende (PDF, 340 kB)

Werden bis zu vier Semesterwochenstunden belegt, fällt eine Gebühr von 75 Euro an, bei Belegung von mehr als vier Semesterwochenstunden werden 100 Euro pro Semester erhoben.

Gasthörende sind an der Universität Osnabrück gemäß Paragraf 10 Absatz 4 der Immatrikulationsordnung nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Fächer, in denen es für das Gaststudium geöffnete Seminare und Vorlesungen gibt. Die Zahlen in Klammern geben die Anzahl der im Rahmen des Gaststudiums angebotenen Lehrveranstaltungen im jeweiligen Fach an. Durch Anklicken eines Fachs gelangen Sie zu den zugehörigen Veranstaltungen. An diesen können Gasthörende teilnehmen, ohne dass eine separate Einverständniserklärung der Lehrenden eingeholt werden muss.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, nicht in dieser Datenbank aufgeführte Veranstaltungen zu besuchen. Hierfür ist aber das Einverständnis der jeweiligen Lehrenden erforderlich und auf dem Antragsformular zu dokumentieren.